Einladung zur Rechtshilfeveranstaltung zum 1. Mai

Am 1. Mai haben tausende Antifaschist*innen mit drei großen Blockaden die geplante NPD-Kundgebung im Frankfurter Ostend verhindert. Nach dem Erfolg der Aktionen müssen aber mehrere hundert Menschen, die sich an der Schienenblockade am Ostbahnhof beteiligt haben, mit Straf- oder Bußgeldverfahren rechnen. Die Polizei hat den Blockadeteilnehmer*innen, die am Kessel auf den Gleisen kontrolliert wurden, größtenteils Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen „Verstoß gegen die Eisenbahnbetriebsordnung“ angekündigt. Vereinzelt hat sie aber auch strafrechtliche Ermittlungen wegen „Eingriff in den Schienenverkehr“ angedroht. Für eine kleinere Gruppe von Antifaschist*innen stehen darüber hinaus Straftatvorwürfe wie „Widerstand“, „versuchte Körperverletzung“ oder „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“ im Raum.

Auf unserer Rechtshilfeveranstaltung am 10. Mai möchten wir allen Repressionsbetroffenen rechtliche Infos und praktische Hinweise geben, was sie in einem Straf- oder Bußgeldverfahren erwartet und was die Vorwürfe für sie bedeuten könnten. Was ist der Unterschied zwischen einem Straf- und einem Bußgeldverfahren? Welche Konsequenzen könnten die einzelnen Vorwürfe für euch haben? Und wie könnt ihr euch innerhalb eines Ermittlungsverfahrens verhalten, um euch und eure Bezugsgruppen vor weiterer staatlicher Repression zu schützen?

Außerdem sind mehrere Antifaschist*innen am Rande der Schienenblockade am 1. Mai verletzt worden. Wir geben einige Infos zu der Frage, wie ihr während politischer Aktionen damit umgehen könnt, wenn ihr selbst oder eure Freund*innen verletzt werden.

Nazis bekämpfen. Auf allen Ebenen. Mit allen Mitteln.
Unsere Solidarität gegen ihre Repression!

Rechtshilfeveranstaltung zum 1. Mai

Freitag, 10.05.2013

20 Uhr – Club Voltaire

Kleine Hochstraße 5
60313 Frankfurt am Main

Antifaschistische Aktionen am 1. Mai 2013

Nazis am 1. Mai blockieren!

Unter dem Slogan “Frankfurt Nazifrei” ruft der Antifaschistische Ratschlag Rhein-Main für den 1. Mai 2013 zur Blockade der angekündigten NPD-Kundgebung in Frankfurt auf. Nachdem die Stadt die NPD-Versammlung zunächst verboten hatte, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt den Nazis am 26.4. eine Kundgebung in der Ferdinand-Happ-Straße in der Nähe des Ostbahnhofs genehmigt. Aktueller rechtlicher Stand ist also, dass die Nazi-Kundgebung am 1. Mai erlaubt ist, allerdings können beide Seiten (Stadt und Nazis) noch Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegen. (Pressemitteilung des VG Frankfurt)

Der Antifaschistische Ratschlag und viele andere Antifaschist*innen werden der NPD am 1. Mai gemeinsam und entschlossen entgegentreten und die Nazis blockieren. Als Sammelpunkte wurden zwei Stellen bekannt gegeben, um von dort aus drei Blockaden zu beginnen. Ihr solltet pünktlich um 10 Uhr an den Sammelpunkten angekommen sein. Die drei Sammelpunkte sind:

  • rosa Blockade: Festplatz/Eissporthalle (U7) Punkt 10 Uhr
  • blaue Blockade: Festplatz/Eissporthalle (U7) Punkt 10 Uhr
  • orange Blockade: Danziger Platz / Ostbahnhof (U6) Punkt 10 Uhr

Wenn ihr unentschieden seid, kommt am besten zum Sammelpunkt Festplatz/Eissporthalle, da sich hier zwei Blockadepunkte treffen. Am Danziger Platz werden ohnehin viele Menschen sein, da hier mehrere Veranstaltungen angekündigt sind.

Download: Umgebungskarte +++ Kartenrückseite mit Infos (Die Sammelorte sind auf der Karte Punkt 1 und Punkt 4)

Letzte Infos gibt es am 30. April um 19 Uhr im Cafe ExZess, Leipziger Str. 91

Ermittlungsausschuss und Infotelefon zu den Aktionen

Der EA Frankfurt wird am 1. Mai einen Ermittlungsausschuss für die Aktionen gegen die Nazis einrichten. Wir nehmen die Namen von festgesetzten oder in Gewahrsam genommenen Demonstrant*innen auf, kümmern uns um sie und vermitteln ggf. Rechtsanwält*innen. Außerdem steht allen Antifaschist*innen ein Infotelefon zur Verfügung, das euch Fragen rund um die Gegenaktionen beantwortet. Über diese Nummer könnt ihr in Notfällen auch Kontakt zum Demo-Sanitätsdienst aufnehmen, der die Blockaden begleitet.

EA-Nummer: 0160-95657426 (ab 7 Uhr)

Infotelefon (+ Demo-Sanis) : 01573-5335383 (ab 8 Uhr)

Eine Gruppe von Leuten bietet zudem Aktivist*innen, die mit Polizeigewalt konfrontiert wurden, emotionale erste Hilfe an:

Emotionale erste Hilfe für Aktivist*innen: 01578-4346269

Bitte bedenkt, dass es sich jeweils um öffentliche Nummern handelt, die abgehört werden könnten!

Download: Verhaltenstipps für Demonstrationen +++ Was tun, wenn`s brennt? +++ Was ist ein Aufenthaltsverbot?

No camera? No problem!

Wir rufen außerdem alle Antifaschist*innen, die nach Frankfurt kommen, dazu auf, während der Aktionen am 1. Mai bewusst mit Handys und Kameras umzugehen und sich gegen technische Überwachungsmöglichkeiten zu schützen. In Vergangenheit hat die Polizei bei Protesten gegen Nazis und während linker Demonstrationen mittels Funkzellenabfrage versucht, an die Handy-Verbindungsdaten von Demonstrant*innen zu gelangen oder gezielt die Kameras von Aktivist*innen oder Pressefotograf*innen beschlagnahmt, wenn sie sich davon digitales „Beweismaterial“ versprochen hat. Also besorgt euch sichere Handys, seid euch der Abhörmöglichkeiten der Polizei bewusst und lasst die Kameras zu Hause!

No camera? Still no problem! (Flyer der Roten Hilfe Frankfurt)

Achtet auf weitere Infos und passt auf euch auf!

Antifaschistischer Ratschlag Rhein-Main
Blog des autonomen Bündnisses ‘Stürmische Zeiten’
Infos des Internationalistischen Aktionsbündnis rund um den 1. Mai

Twitter-Account zu den Aktionen
Live Ticker des IAB-FFM am 1. Mai von der Straße

Nazis blockieren, Frankfurt nazifrei!!

[M31] Hausdurchsuchungen in Frankfurt und anderen Städten

Am Morgen des 6. Februar wurden in mehreren Bundesländern Wohnungen von FotografInnen im Zusammenhang mit der antikapitalistischen M31-Demonstration, die am 31.3.12 in Frankfurt am Main stattgefunden hat, durchsucht. Betroffen sind mindestens sieben linke JournalistInnen aus Frankfurt, Freiburg, Berlin und anderen Städten, die während der Demonstration Fotos gemacht haben. Dabei erhoffte sich der Frankfurter Staatsschutz anscheinend, weitere Beweismittel in einem Verfahren unter dem Vorwurf der “schweren Körperverletzung” zu finden, das seit letztem Jahr im Kontext der Demonstration läuft. Im Folgenden geben wir die Pressemitteilung der Roten Hilfe Frankfurt vom 6.2. wieder. Weitere Infos über die Durchsuchung in Freiburg gibt es bei indymedia.linksunten und über die Durchsuchungen u.a. in Berlin in einem ausführlichen Artikel des Berliner Tagesspiegels. Zusammenfassende Infos auch auf der M31-Antirepressionsseite .

Rote Hilfe Frankfurt:

Bundesweite Hausdurchsuchungen: Angriff auf linken Journalismus

Pressemitteilung zu Hausdurchsuchungen bei linken JournalistInnen.

Am frühen Morgen des heutigen 6. Februar durchsuchte der Frankfurter Staatsschutz in Frankfurt am Main, Berlin, Freiburg, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen die Wohnungen von mindestens sieben FotografInnen.

Offensichtlich war die Polizei auf der Suche nach Fotos von der antikapitalistischen Demonstration vom 31. März 2012 in Frankfurt. Bei der Demonstration mit 6000 TeilnehmerInnen wurde unter anderem die Europäische Zentralbank als Akteurin der europäischen Krisenpolitik angegriffen. Im Verlauf der Demonstration kam es zu Auseinandersetzungen mit der Polizei, die verhinderte, dass die Demonstration ihr eigentliches Ziel, den Neubau der EZB, erreichen konnte. Am Rande soll ein Polizist mit Pfefferspray besprüht und getreten worden sein. Die Polizei bauschte das zunächst zu einem „versuchten Totschlag“ auf und nimmt ihre verzerrte Wahrnehmung nun zum Anlass, die Pressefreiheit auszuhebeln.

Nachdem Polizei und Staatsanwaltschaft mit ihrem Versuch gescheitert sind, linke AktivistInnen unter Druck zu setzen und mit Strafgeldern zu Aussagen zu zwingen, gehen sie nun noch einen Schritt weiter: Bei den Durchsuchungen wurden Computer, Laptops, Kameras, Handys und andere Datenträger beschlagnahmt. Damit hat die Polizei den JournalistInnen nicht nur ihre Arbeitsmittel entzogen, sondern im Endeffekt rechtlich geschützte Redaktionsräume durchsucht.

„Die Frankfurter Polizei möchte offenbar nach der Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit bei Blockupy nun auch das nächste Prinzip der Demokratie, die Pressefreiheit, angreifen“, so die Sprecherin der Frankfurter Roten Hilfe, Jona Fritz. Mit ihrer völlig unsinnigen „Gefahreneinschätzung“ vor den Blockupy-Aktionstagen 2012 haben Polizei und Stadtverwaltung damals ihr völlig überzogenes Polizei-Aufgebot gerechtfertigt. Vor den anstehenden Krisenprotesten 2013 scheint zumindest der Frankfurter Staatsschutz eine ähnliche Eskalationsstrategie zu verfolgen.”

Stand: 7.2.2013

[Blockupy] Schmerzensgeld nach rechtswidriger Freiheitsentziehung

Im Folgenden dokumentieren wir die Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Hummel und Kaleck aus Berlin, die mehrere Personen aus drei Berliner Bussen, die im Rahmen von Blockupy von rechtswidriger Freiheitsentziehung betroffen waren, rechtlich vertreten hat. Die Busse aus Berlin waren am 17.5. auf dem Weg zu den Blockupy-Aktionstagen kurz vor Frankfurt von der Polizei gestoppt und über Stunden hinweg auf dem Gelände einer Autobahnmeisterei festgehalten worden.

Blockupy-Aktionen in Frankfurt/Main: Schmerzensgeld nach Freiheitsentziehung
Polizei zahlt 500,00 € für rechtswidrige Ingewahrsamnahmen

Im Rahmen der unter dem Namen „Blockupy“ bekannt gewordenen Aktionstage gegen die europäische Krisenpolitik vom 16. bis zum 19. Mai 2012 in Frankfurt/Main kam es zu einer Vielzahl von offensichtlich rechtswidrigen Ingewahrsamnahmen. Für einige der davon Betroffenen muss die Frankfurter Polizei nun 500,00 EUR Schadensersatz zahlen.

Zum Hintergrund:
Am 17. Mai 2012 fuhren ca. 150 Personen in drei Bussen von Berlin nach Frankfurt/Main, um dort an Veranstaltungen und angemeldeten Versammlungen teilzunehmen. Die Aktivisten wurden von der Polizei auf der Autobahn ca. 30 km vor Frankfurt/Main gestoppt und auf einer nahe gelegenen Autobahnmeisterei z. T. mehr als sieben Stunden lang festgehalten, kontrolliert, durchsucht und videografiert. Im Anschluss wurde den Personen ein Aufenthaltsverbot für die Frankfurter Innenstadt erteilt. Ca. 50 der Betroffenen, die sich im Anschluss an die Kontrolle in die am Rande Frankfurts gelegene Kleinstadt Eschborn begeben haben, um dort eine Kundgebung abzuhalten, wurden von der Polizei in Gewahrsam genommen und bis nach Mitternacht in den Polizeidienststellen Wiesbaden und Gießen rechtswidrig festgehalten. Angeblich sollen sie versucht haben, gegen das Aufenthaltsverbot, das nur für die Frankfurter Innenstadt galt, zu verstoßen. Auf die Beschwerde der Betroffenen hin wurde nachträglich die Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung durch das Amtsgericht Gießen festgestellt.

Die Betroffenen haben daraufhin gegenüber dem Polizeipräsidium Frankfurt/Main, das für diese rechtswidrigen Maßnahmen verantwortlich gewesen ist, 500,00 EUR Schmerzensgeld gefordert. Dieses wurde ihnen nun auch bewilligt.

Rechtsanwalt Peer Stolle aus Berlin, der einige der Betroffenen vertritt, erklärt dazu:

„Die Betroffenen wurden, ohne dass sie dazu Anlass gegeben haben, rechtswidrig in Gewahrsam genommen und anschließend nachts in einer für sie vollkommen fremden Stadt auf die Straße gesetzt. 500,00 EUR Geldentschädigung ist daher das Mindeste, was den Betroffenen zusteht. Die Frankfurter Polizei sollte dies zum Anlass nehmen, von rechtswidrigen Freiheitsentziehungen Abstand zu nehmen.“

Wegen des polizeilichen Vorgehens im Rahmen der „Blockupy“-Aktionstage sind noch eine ganze Reihe von Verfahren vor den Frankfurter Gerichten anhängig, unter anderem wegen der Erteilung von Aufenthaltsverboten, unzulässigen Ingewahrsamnahmen und wegen Bußgeldbescheiden, die wegen Teilnahme an angeblich verbotenen Versammlungen erlassen worden sind.

(Stand: 31.1.2013)

[Blockupy] Unser Protest bleibt legitim - Weitere Bußgeldbescheide und wie dagegen vorgegangen werden kann

Im Dezember letzten Jahres sind im Zusammenhang mit den Blockupy-Aktionstagen 2012 weitere Bußgeldbescheide an Personen unter dem Vorwurf der “Teilnahme an einer verbotenen Versammlung” verschickt worden. Laut Frankfurter Rundschau vom 3.1.2013 spricht das Ordnungsamt Frankfurt von insgesamt 221 Bußgeldforderungen, die im Oktober und Dezember verschickt worden seien. Wir rufen weiterhin mit der Roten Hilfe und dem Blockupy-Bündnis dazu auf, Einspruch gegen die Bescheide einzulegen und sich bei der Roten Hilfe Frankfurt oder bei uns zu melden, sofern Verhandlungstermine vor dem Amtsgericht Frankfurt anberaumt werden. Die Rote Hilfe OG Frankfurt und das Blockupy-Bündnis haben dazu Ende Dezember eine Stellungnahme verfasst:

Unser Protest bleibt legitim – Aufruf von Blockupy Frankfurt und Rote Hilfe Frankfurt

In den letzten Wochen sind weitere Bußgeldbescheide durch die BRD geschickt worden. Die AktivistInnen sollen an einer verbotenen Versammlung Ende Mai 2012 in Frankfurt teilgenommen haben. Von ihnen werden etwa 125 € Bußgeld verlangt. Wie schon bei den vergangenen Bußgeldbescheiden (ca. 235€) gilt es hier, schnellstmöglich Widerspruch (eigentlich muss es heißen: Einspruch! EA Ffm) einzulegen (unten wird noch mal erklärt, wie genau.). Denn wir geben uns ganz sicher nicht mit der Kriminalisierung unseres Protestes zufrieden und wollen erst recht nicht dafür zahlen, wenn wir uns Räume der Selbstermächtigung mit dem Mittel des zivilen Ungehorsams gemeinsam und solidarisch im Herzen der Bestie erkämpfen.

Seitdem wir mit Blockupy auf die allgemeinen Zustände Europas aufmerksam machen, versucht die herrschende Politik, uns zu kriminalisieren und einzuschüchtern. Bisher ohne Erfolg, denn die Empörung, unsere Stärke und unser gemeinsamer Wunsch nach einem guten, besseren Leben für alle wird nicht durch den repressiven Staat geschwächt. Das liegt vor allem daran, dass wir niemanden alleine lassen, uns untereinander helfen und einen solidarischen Umgang miteinander pflegen. Vor, nach und während den Aktionen! Unser Protest ist und bleibt legitim. Wir nehmen uns die Stadt, wann und wo wir wollen! Wir lassen uns weder verängstigen noch lassen wir uns weiter an den Rand drängen.

Wir demonstrieren gegen das Spardiktat der EU, gegen die Troika und die EZB und für ein gutes, solidarisches Leben für alle Menschen. Diese Forderungen lassen wir uns nicht nehmen und kämpfen weiter. Die Erfahrungen vom letzten Jahr zeigen auch, dass solche juristischen Maßnahmen nicht immer Bestand haben. Als alle GenossInnen, die bei M31 (Europaweiter Aktionstag gegen Kapitalismus) polizeilich im Rahmen einer Personalienkontrolle erfasst worden sind, ein Aufenthaltsverbot für die Tage vom 16. bis 19. Mai in der Frankfurter Innenstadt bekommen haben, wurde ebenfalls Widerspruch eingelegt. Die Polizei entschied sich, auf Anraten des Verwaltungsgerichts, während der Verhandlung die Aufenthaltsverbote aufzuheben, befindet sie aber weiterhin gerechtfertigt. Allerdings konnten wir einen mehrstündigen Platzverweis erfolgreich vor Gericht weg klagen. Darauf aufbauend und mit dem Klagewillen Vieler wird weiterhin versucht die Massenklagen gegen Aufenthaltsverbote aufzubereiten, weitere Staatskosten zu produzieren und die Rechtswidrigkeit feststellen zu lassen.

Auch eine Klage von AktivistInnen aus Berlin gegen die Freiheitsberaubung derer, die in den abgefangenen Bussen in Eschborn festgehalten und anschließend in Gießen Ingewahrsam genommen wurden, ging positiv für uns aus. Entschädigungszahlungen werden noch folgen. Das ist für uns besonders erfreulich, da auf der einen Seite der Polizeiapparat sein hysterisches Durchgreifen nicht mal vor Gericht glaubwürdig rechtfertigen kann und wir mehr Geld für die nächste Mobilisierung haben. So kann, soll und wird es weitergehen. Weitere Klagen wie gegen das Abfilmen der Samstagsdemo sind eingereicht. Deshalb nochmals: Legt Einspruch gegen eure Bußgeldbescheide ein, klagt gegen eure Ingewahrsamnahmen und Datenspeicherungen, tut euch zusammen, fragt bei euren Rechtshilfegruppen vor Ort Unterstützung an, lasst niemand alleine, bleibt widerständig, klagt mit uns und bleibt informiert. Wir lassen uns nicht verbieten! Akzeptiert nicht dieses Vorgehen gegen euch, gegen uns. Nur so können wir Selbstermächtigung auch praktisch erfahren und uns Alternativen zum heutigen Europa erkämpfen.

Also, was auch immer noch kommen wird, unser Anliegen ist aktueller denn je, wir werden uns nicht davon abbringen lassen, unseren Protest auf die Straßen und auf die Plätze zu tragen. Wir wollen auch im nächsten Jahr am 31. Mai und am 1. Juni einen kreativen, grenzüberschreitenden und wirkungsvollen Protest ermöglichen. Finanziell lassen wir uns dabei weiterhin gerne vom Staat unterstützen. Sämtliche juristischen Entscheide, sei es die gewonnene Klage vom Komitee für Grundrechte und Demokratie, das eine Kundgebung gegen die Versammlungsverbote am Paulsplatz im Nachhinein genehmigt bekommen hat oder die anderen Beispiele, machen für uns eins deutlich: Widerstand auf allen Ebenen ist angebracht, sinnvoll und legitim.

2012 war für uns ein erster Schritt, ein kleines Stück, eine Ankündigung der Vielen, ein erster Hauch, ein Aufbruch aus der allgemeinen Ohnmacht, ein Anfang einer sozialen Bewegung von unten. Unsere Erfahrungen bei den Protesten und bei Diskussionen auf öffentlichen Plätzen in Madrid, Athen, Lissabon, Rom und Frankfurt machen uns stärker und handlungsfähiger. Wir widersetzten uns der weltweiten Repression gegen soziale Bewegungen. Sei es die polizeiliche Gewalt gegen die Bewegung der Empörten und der Generalstreiks in Südeuropa oder die Räumungen der Occupy Camps weltweit oder auch hier in Frankfurt bei Blockupy und M31. Unser Widerstand geht weiter. Also beteiligt euch bei Aktionen gegen die maßgeblich von Deutschland getragene Kürzungspolitik der Troika. Wir lassen uns nicht verbieten & einschüchtern oder kriminalisieren & kontrollieren. Wir machen weiter! Für ein aufständiges Europa!

Wenn ihr im Zusammenhang mit Blockupy Bußgeldbescheide erhaltet, solltet ihr so vorgehen:

Was ist zu tun?

  1. Was tun bei Anhörungsbogen: Auf die Anhörungsbögen sollte gar nicht reagiert werden, wenn der Bußgeldbehörde die Personalien bekannt sind. Nach unserer Kenntnis handelt es sich um ein Massenverfahren.
  2. Was tun bei Bußgeldbescheiden: Es ist davon auszugehen, dass den Anhörungen dann Bußgeldbescheide folgen, gegen die (wichtig!) Einspruch eingelegt werden muss. Der Einspruch kann ohne Begründung und formlos eingelegt werden. Im Anschluss an einen Einspruch geht die Sache normalerweise zum Amtsgericht – Bußgeldrichter. Einen Einspruch könnt ihr außerdem jederzeit zurückziehen.
  3. Was dann? Wenn die in den Bußgeldabteilungen massenhaft Einsprüche haben, über die jeweils einzeln mündlich verhandelt werden muss, kann es gut sein, dass eine Einstellung folgt. Es kann aber auch sein, dass zunächst mal einzelne Verfahren verhandelt werden, das bleibt abzuwarten.
    Wichtig ist, dass gegen Bußgeldbescheide innerhalb der 2-Wochen-Frist Einsprüche eingelegt werden – Wer sich gegen den Vorwurf verteidigen will, darf diese Frist keinesfalls verstreichen lassen!

Solltet ihr eine Ladung für einen Gerichtstermin erhalten, dann meldet euch umgehend bei der Roten Hilfe Frankfurt oder/und dem Ermittlungsausschuss Frankfurt. Damit diese (weil ihr dann wohl Präzedenzfälle seid) euch einE solidarischen AnwältIn vermitteln und (auch finanziell) im Verfahren unterstützen können.

Kontakt zu Antirepressionsgruppen in Frankfurt am Main:
http://frankfurt.rote-hilfe.de
http://ea-frankfurt.org

Freitag, 28.12.2012

[Blockupy] Anhörungsbögen und Bußgeldbescheide zu den Blockupy-Aktionstagen

Das Ordnungsamt Frankfurt verschickt gegenwärtig Anhörungsbögen wegen Ordnungswidrigkeiten zu den Aktionstagen von Blockupy. Menschen, denen vorgeworfen wird, sich während der Aktionen Mitte Mai 2012 trotz Verboten in Frankfurt versammelt zu haben, werden mit Bußgeldverfahren belangt. Mittlerweile sind schon erste Bußgeldbescheide in Höhe von 223 Euro bei Betroffenen eingegangen.

Was ist zu tun?

Auf die Anhörungsbögen sollte gar nicht reagiert werden, wenn der Bußgeldbehörde die Personalien bekannt sind. Nach unserer Kenntnis handelt es sich um ein Massenverfahren. Es ist davon auszugehen, dass den Anhörungen dann Bußgeldbescheide folgen, gegen die (wichtig!) Einspruch eingelegt werden muss. Im Anschluss an einen Einspruch geht die Sache normalerweise zum Amtsgericht – Bußgeldrichter. Wenn die in den Bußgeldabteilungen massenhaft Einsprüche haben, über die jeweils einzeln mündlich verhandelt werden muss, kann es gut sein, dass eine Einstellung folgt. Es kann aber auch sein, dass zunächst mal einzelne Verfahren verhandelt werden, das bleibt abzuwarten.

Wichtig ist, dass gegen Bußgeldbescheide innerhalb der 2-Wochen-Frist Einsprüche eingelegt werden – Wer sich gegen den Vorwurf verteidigen will, darf diese Frist keinesfalls verstreichen lassen!

Hier die Standard-Belehrung im Bußgeldverfahren im Amtsdeutsch:

“Der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf genannten Behörde Einspruch einlegen. Bei schriftlicher Erklärung ist die Frist nur gewahrt, wenn der Einspruch vor Ablauf der Frist dort eingeht. Die Erklärung muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Bei einem Einspruch kann auch eine für Sie nachteiligere Entscheidung getroffen werden. Sie können zugleich mit dem Einspruch oder spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Bescheides sich dazu äußern, ob und welche Tatsachen und Beweismittel Sie im weiteren Verfahren zu lhrer Entlastung vorbringen wollen. Dabei steht es lhnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Falls entlastende Umstände nicht rechtzeitig vorgebracht werden, können lhnen Nachteile bei der Kostenentscheidung entstehen, auch wenn das Verfahren mit einem Freispruch oder einer Einstellung endet. …”

Wer Einspruch gegen den Bescheid einlegen, sich aber zunächst keine/n AnwältIn nehmen möchte, kann versuchen, selbst Akteneinsicht zu beantragen. Die Beantragung von Akteneinsicht ist entweder vor Erhalt eines Bußgeldbescheids beim Ordnungsamt unter Nennung des Aktenzeichens auf dem Anhörungsbogen oder nach Einlegung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid beim Amtsgericht möglich. Wenn ihr alleine Akteneinsicht genommen habt, könnt ihr euch immer noch entscheiden, ob ihr euch bei einer folgenden Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht selbst verteidigen wollt oder für die Verhandlung doch noch eine AnwältIn hinzuzieht.

Letzter Stand: 15.10.2012

[Blockupy] Vernetzungstreffen für Betroffene von Blockupy 2012

23. Februar 2013 – 18 Uhr – Klapperfeld

Seit mehreren Monaten werden Bußgeldbescheide wegen „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“ bei Blockupy verschickt. Massenweise Leute haben Aufenthaltsverbote für Frankfurt während der Aktionstage bekommen.

Der EA Frankfurt und die Rote Hilfe Frankfurt laden alle, die im Rahmen von Blockupy mit Verfahren überzogen werden oder sich nachträglich gegen Aufenthaltsverbote wehren wollen, am 23.2.2013 um 18 Uhr im Klapperfeld zu einem Vernetzungstreffen ein. Bei dem Treffen soll es Informationen zum rechtlichen Umgang mit der Repression und einen Überblick über den Stand der Dinge geben.

Damit die Menschen mit ihrem Ärger nicht alleine bleiben, laden wir euch zu diesem Treffen ein, in der Hoffnung, dass eine bessere Vernetzung untereinander stattfindet. Eine Vorgabe jedoch, wie, ob und mit welchem Ziel die Betroffenen sich vernetzen, können und wollen wir nicht machen.

Wir bieten euch den Raum und Informationen an, aber ob ihr eine Party organisiert, um Geld zu sammeln oder euch politisch wehren wollt, ist eure Diskussion und Entscheidung. Deshalb bitten wir euch, eigene Vorschläge und Pläne zu entwickeln und mitzubringen, damit es möglich wird, sich politisch gegen die laufenden Ordnungswidrigkeitsverfahren zu organisieren.

Deswegen bitten wir alle diejenigen, die bisher Bußgeldbescheide erhalten und Einspruch eingelegt haben, sich bei EA oder Roter Hilfe zu melden, um einen Überblick zu erhalten, wieviele Menschen sich gegen die Bußgelder mit rechtlichen
Mitteln wehren.

Es ist und bleibt sinnvoll sich gegen Repression zu wehren! Das hat zuletzt eine Entscheidung des Amtsgerichts Gießen gezeigt, das die Freiheitsentziehung gegen die Insassen einer der drei Berliner Busse, die im Vorfeld von Blockupy von der Polizei auf der Autobahn gestoppt wurden, im Fall mehrerer KlägerInnen für rechtswidrig erklärt hat. Einer der Busse musste im Frankfurter Vorort Eschborn stoppen und dort stundenlang anhalten. Nachdem die Betroffenen ein Aufenthaltsverbot für die Frankfurter Innenstadt erhalten hatten und sich vom Eschborner Rathaus weg bewegen wollten wurden sie festgenommen. Ca. 20 von ihnen nahm die Poilizei in Gießen in Gewahrsam (die anderen kamen nach Wiesbaden) und bis in die Nacht festgehalten. Jetzt erhalten die KlägerInnen von der Frankfurter Polizei jeweils 500 Euro Schmerzensgeld aufgrund der rechtswidrigen Freiheitsentziehung. Eine weitere Klage gegen das über 7 Stunden andauernde Festhalten eines weiteren Berliner Busses in einer Autobahnmeisterei steht kurz vor der Einreichung.

In diesem Sinne: Sand ins Getriebe.

EA-Frankfurt + Rote Hilfe Frankfurt

Das Treffen richtet sich insbesondere an Gruppen und Einzelpersonen aus dem Rhein-Main-Gebiet. Delegierte aus anderen Städten sind selbstverständlich herzlich willkommen.

Silvesterkundgebung: Linke Geschichte verteidigen! Solidarität mit Sonja Suder und Christian Gauger!

Seit dem 21. September findet vor dem Frankfurter Landgericht der Prozess gegen Sonja Suder und Christian Gauger statt, denen die Beteiligung an mehreren Anschlägen der Revolutionären Zellen (RZ) in den 1970er Jahren vorgeworfen wird. Sonja Suder befindet sich seit der Auslieferung der beiden GenossInnen aus Frankreich in Haft in Frankfurt-Preungesheim. Christian Gauger musste wegen seines schlechten Gesundheitszustands entlassen werden. Als Zeichen der Solidarität ruft der EA Frankfurt gemeinsam mit dem Solikomitee, der Roten Hilfe Frankfurt und einem Bündnis weiterer Gruppen zur Silvesterkundgebung am Preungesheimer Knast auf.

Download Bündnisaufruf

Aufruf der Roten Hilfe Ortsgruppe Frankfurt:

Linke Geschichte verteidigen! Solidarität mit Sonja und Christian!

31.12.12 – 18 Uhr – JVA Preungesheim – Obere Kreuzäckerstraße – Frankfurt a.M.

Seit Ende September dieses Jahres läuft in Frankfurt am Main der Prozess gegen Sonja Suder und Christian Gauger, denen die Beteiligung an mehreren Anschlägen der Revolutionären Zellen (RZ) in den 1970er Jahren vorgeworfen wird. Sonja wird aufgrund einer Kronzeugenaussage außerdem beschuldigt, den Überfall auf die OPEC-Konferenz 1975 unterstützt zu haben. Das Vorgehen der staatlichen Repressionsorgane zeigt dabei wieder einmal, dass sich der deutsche Staat bei der nachträglichen Kriminalisierung und Verunglimpfung linker Geschichte von keinerlei rechtsstaatlichen Minimalstandards beschränken lässt.

Während die Gerichte in Frankreich, wo die beiden Angeklagten über 30 Jahre lang untergetaucht waren, die Vorwürfe als verjährt betrachteten und die Auslieferung zunächst ablehnten, setzte die BRD alles daran, der AktivistInnen habhaft zu werden. Über den Europäischen Haftbefehl erzwangen sie im Herbst 2011 die Überstellung der beiden GenossInnen. Sonja sitzt seither im Knast in Preungesheim, Christian musste wegen seines schlechten Gesundheitszustands entlassen werden.

Die Staatsanwaltschaft versucht seither recht erfolglos, eine tragfähige Beweislage zusammenzuschustern, denn die beiden Angeklagten verweigern konsequent jegliche Aussage oder sonstige Kooperation. Dabei ist den Justizbehörden kein Skandal zu gewagt: neben den Aussagen des gerichtlich als unglaubwürdig eingestuften Kronzeugen Hans-Joachim Klein sollen “Angaben” von Hermann Feiling als Hauptbeweismaterial dienen, die unter folterähnlichen Bedingungen zustande kamen. Der damalige RZ-Aktivist wurde – traumatisiert und unter schwersten Betäubungsmitteln stehend – von den Cops verhört, nachdem eine Bombe auf seinem Schoß explodiert war und er dadurch beide Beine sowie sein Augenlicht verloren hatte. Kurz darauf widerrief er diese „Aussagen“ vollständig, doch sie werden jetzt in dem Verfahren verwendet.

Um den darin geschilderten Sachverhalten mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen, wurde seine damalige Verlobte als Zeugin vorgeladen: Sie verweigert jedoch umfassend die Aussage, woraufhin das Gericht ein Ordnungsgeld verhängte und mit Beugehaft droht, um Aussagen von ihr zu erpressen.

Doch die Hoffnung der staatlichen Organe, ihren Repressionsfeldzug gegen die militante Geschichte der hiesigen Linken auf diese Weise mit verwendbarem Beweismaterial ausstatten zu können, wird nicht aufgehen.
Die Justiz steht vor einem Dilemma. Einerseits will sie dem wahnhaften Verfolgungswillen des Staates zur Durchsetzung verhelfen, andererseits muss sie einen minimalen Anschein von Rechtsstaatlichkeit wahren. Die Illusion der Verhältnismäßigkeit ist schon lange wie eine Seifenblase geplatzt; selbst bürgerliche Medien, die jeder Sympathie mit den RZ unverdächtig sind, zeigen sich irritiert über die seit einem Jahr andauernde Inhaftierung Sonjas und die kruden Konstruktionen von Staatsanwaltschaft und Gericht.

Wir werden diese Strategie des Staates, linke Geschichte mit menschenverachtenden Mitteln zu einem reinen Objekt der Justizbehörden zu machen, nicht länger hinnehmen. Wir werden es nicht dulden, dass GenossInnen dem bedingungslosen Verfolgungswahn der Repressionsbehörden preisgegeben sind. Wir setzen unsere Solidarität gegen ihre Repression und werden an Silvester mit einem massenhaften und lautstarken Besuch am Knast in Preungesheim zeigen, dass die Mauern uns nicht trennen können.

Denn betroffen sind einzelne, gemeint sind wir alle.
Solidarität ist mehr als nur ein Wort. Solidarität ist eine Waffe!

“Wenn du vorher ausgemacht hast: “Wenn einmal was passiert, dann kein Wort, keine Aussage”, dann hast du ein sehr sicheres Gefühl.” (Sonja Suder 2010 im WOZ-Interview)

Europäische Krisenproteste – Frankfurter Notstandsübungen

Ein Rückblick auf die staatlichen Repressionen gegen M31 und Blockupy aus der Perspektive von Frankfurter Antirepressionsgruppen

Montag, 10.09.12 um 20.00 Uhr im ExZess

M31 und Blockupy markierten – bei aller Entschlossenheit der Proteste – auch neue Höhepunkte polizeilicher und juristischer Repression in Frankfurt. Am 31. März reagierte die Polizei auf mehrere militante Aktionen in der Innenstadt mit der Zerschlagung der M 31-Demonstration, massenhafter Freiheitsentziehung und der Eröffnung von über 470 Strafverfahren. Mediale Bedrohungsszenarien und die Einrichtung einer polizeilichen Sonderkommission bestimmten danach die öffentliche Diskussion in Frankfurt.

Die Blockupy-Aktionstage entwickelten sich in Folge dessen mit mehrtägigen Demonstrationsverboten, präventiven Aufenthaltsverboten für die Innenstadt und über 1000 Ingewahrsamnahmen. Dies sollte wohl die Handlungsfähigkeit eines „starken Staates“ gegenüber den sich europaweit vernetzenden Protesten gegen die EU-Krisenpolitik demonstrieren.

Auf unserer Nachbereitungsveranstaltung wollen wir über den Stand der juristischen Verfahren nach M31 und Blockupy informieren und die Diskussion anstoßen, ob an den Frankfurter Notstandsübungen eine neue Qualität polizeilicher Kontrollstrategien im Umgang mit Massenaktionen erkennbar geworden ist.

Im ersten Teil der Veranstaltung gibt die Rote Hilfe Frankfurt einen Überblick über die laufenden Ermittlungen, Verfahren und Klagen. Ziel ist es euch zu informieren, eure Aufmerksamkeit zu schärfen und zu weiterem Handeln zu animieren. Zudem haben wir kritisch innerhalb der Antirepressionsstrukturen, aber auch als Teil der Szene, Demoverhalten und insbesondere den Umgang mit Bildmaterial beobachtet.

Im zweiten Teil stellt der EA Frankfurt seine Einschätzung der polizeilichen Kontrollstrategien anlässlich der Krisenproteste zur Diskussion und widmet sich der Frage, welche Perspektiven sich daraus für zukünftige Großaktionen in Frankfurt ergeben.

EA Frankfurt & Rote Hilfe Ortsgruppe Frankfurt

Antifaschist in Gießen zu Geldstrafe verurteilt!

Prozesserklärung der “Aktionsgruppe zum Aufbau der 3. Reihe”, die im Anschluss an den Prozess veröffentlicht wurde

Am Donnerstag den 30.8.2012 fand der Prozess gegen einen Frankfurter Antifaschisten in Gießen nach dem 4. Verhandlungstag sein vorläufiges Ende. Verhandelt wurde wegen Landfriedensbruch, Rädelsführerschaft und Verstoß gegen das Vermummungsverbot. Das Gericht folgte in seinem Urteil der Argumentation der Staatsanwaltschaft und verknackte unseren Genossen zu einer Geldstrafe von 2700,00 Euro (90 Tagessätze à 30,00 €). Die Strategie der Verteidigung, den damaligen Bulleneinsatz am Gießener Bahnhof grundsätzlich in Frage zu stellen, kam dabei gegen die zwischen Ordnungsamt, Polizei und Staatsanwaltschaft gut abgestimmte Argumentationskette nicht durch. Gegen das Urteil wurden Rechtsmittel eingelegt.

Wie so oft in den letzten Jahren wurde auch am 16.7.2011 in Gießen ein Aufmarsch der NPD und JN unter massiven Polizeiaufgebot durchgesetzt. AntifaschistInnen aus dem Frankfurter Antifa-Netzwerk wollten das nicht einfach hinnehmen und haben sich an der Mobilisierung des Bündnisses „Gießen bleibt Nazifrei“ beteiligt. Gemeinsam haben wir direkt nach unserer Ankunft am Gießener Bahnhof versucht die Abriegelung der Polizei zur Weststadt und dem Aufmarschgebiet der Nazis zu durchbrechen. Im Rahmen dieser Aktion kam es zur vorübergehenden Festnahme unseres Genossen und zu diesem Prozess.

Immer wieder versucht der Staat unseren legitimen antifaschistischen Widerstand zu unterdrücken und zu kriminalisieren. Dem müssen wir nicht nur auf der Straße entgegen treten. Deshalb haben wir diesen Prozess von Anfang an politisch geführt und als Forum für unsere Forderungen genutzt. Ein Staat, der über Jahrzehnte hinweg mit militanten Nazis zusammen arbeitet, diese finanziert und organisiert, hat kein Recht über unseren antifaschistischen Widerstand zu urteilen. Deshalb fordern wir die Zerschlagung des Verfassungsschutzes und die Einstellung aller Verfahren gegen AntifaschistInnen.

Wir möchten uns bei allen Genossinnen und Genossen bedanken, die uns im Prozess solidarisch begleitet haben. Diese Solidarität fand ihren Ausdruck nicht nur in dem, über alle 4 Prozesstage, gut gefüllten Gerichtssaal sondern auch in einer spontanen Kundgebung am letzten Prozesstag, die wir mit Gießener AntifaschistInnen gemeinsam organisiert haben. Gut 30 Menschen sind mit Transparenten vom Gericht in die Innenstadt gezogen. Die gehaltenen Redebeiträge wiesen auf den Anlass dieses Prozesses hin und nahmen Bezug auf die Demonstrationen zum Jahrestag der Pogrome von Rostock-Lichtenhagen und die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Institutionen und Faschisten.

Nach wie vor sind wir auf eure Solidarität angewiesen, denn auch die Kosten des Verfahrens können wir nicht alleine tragen. Deshalb bitte wir euch unseren Spendenaufruf zu unterstützen und weiter zu verbreiten.

Mit antifaschistischen Grüßen
Aktionsgruppe zum Aufbau der 3. Reihe

Spendenkonto für Kais Prozess:
Kontoinhaber: C. Brandt
Kontonummer: 0471133303
BLZ: 25010030
Postbank Hannover

Keinen Fußbreit den Faschisten!
Einstellung aller Verfahren gegen AntifaschistInnen!

“Weitere Presseerklärung der “Aktionsgruppe zum Aufbau der 3. Reihe” vom 16.7.12”:http://ea-frankfurt.org/prozess-gegen-antifaschisten-vor-giessener-amtsgericht-wird-fortgesetzt

Prozess gegen Antifaschisten vor Gießener Amtsgericht wird fortgesetzt!

Presseerklärung der Aktionsgruppe zum Aufbau der 3. Reihe

Heute am 16.7.2012 fand vor dem Gießener Amtsgericht ein Prozess gegen einen Frankfurter Antifaschisten statt, der sich genau vor einem Jahr an den Gegendemonstrationen anlässlich eines von NPD und “Freien Nationalen Kräften” veranstalteten Aufmarsches in Gießen beteiligt hatte. Dieser Aufmarsch wurde damals mit Hilfe eines massiven Polizeiaufgebotes durchgesetzt. Im Rahmen dessen kam es für die aus Frankfurt angereisten Antifaschistinnen und Antifaschisten schon bei der Ankunft am Gießener Hauptbahnhof zur Einkesselung und Auseinandersetzungen mit den Polizeikräften. In diesem Zusammenhang wird dem Angeklagten Landfriedensbruch, Rädelsführerschaft und Vermummung vorgeworfen.
Durch die Aussagen der beiden Polizeibeamten, die als Zeugen der Anklage zu den Vorfällen am Gießener Bahnhof befragt wurden, wurde deutlich, dass das Versammlungsrecht für Antifaschistinnen und Antifaschisten an diesem Tag durch die Polizei erheblich eingeschränkt und im Bereich der Gießener Weststadt de facto ausgehebelt wurde. Im Anschluss an die Vernehmung der Zeugen stellte der Strafverteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Tronje Döhmer Beweisanträge, die die Frage der Rechtmäßigkeit dieses überzogenen Polizeieinsatzes klären sollen.. Nachdem das Gießener Konzept zur Durchsetzung der Versammlung von insgesamt 120 Faschisten später auch von anderen Städten für ähnliche Veranstaltungen übernommen wurde, könnte die juristische Klärung dieser Frage auch Auswirkungen über die Stadt Gießen hinaus haben. Der Angeklagte hat sich lediglich in Form einer politischen Erklärung zu den Vorwürfen eingelassen, in der er auf die enge Zusammenarbeit zwischen militanten, faschistischen Gruppierungen, deren politischen Parteien und den Staatschutzbehörden hingewiesen hat.
Mit 60 Zuhörerinnen und Zuhörern fand der Prozess ein reges öffentliches Interesse. Die Sympathie für den Angeklagten drückte sich dabei unter anderem durch den Vortrag eines antifaschistischen Liedes aus. Der Prozess wird am Mittwoch den 01.08. um 11:00 Uhr im Gießener Amtsgericht, Gebäude A, Saal 200 fortgesetzt.
Die UnterstützerInnen des Angeklagten fordern dazu auf den Prozess zahlreich und kritisch zu begleiten.

Prozesserklärung zum 16.7.2011
Anlass für diesen Prozess ist eine Demonstration der NPD, der Jungen Nationalen und sogenannter „freier Nationaler Kräfte“ unter dem Motto „Für einen Systemwechsel-jetzt“, die am heutigen Tag genau vor einem Jahr hier in Gießen stattgefunden hat. Sie wurde von der Stadt mit einem massiven Polizeiaufgebot durchgesetzt! Wiedereinmal, wie schon so oft in den letzten Jahren, konnten alte und neue Nazis in trauter Einheit ihre rassistischen und chauvinistischen Ideologien von Nation und Herrenrasse unter dem Schutz deutscher Ordnungstruppen zum Besten geben. Wiedereinmal wurde unter dem Deckmäntelchen der „freien Meinungsäußerung“ ein ganzer Stadtteil mit einem martialischen Aufgebot von 5000 Polizisten in eine Sperrzone verwandelt, in der Antifaschistinnen, Antifaschisten und andere Andersdenkende keinen Zutritt hatten. In der sie kriminalisiert und gejagt wurden. Schon der Empfang auf dem Bahngleis war eine einzige Machtdemonstration, mit der klar gemacht wurde, dass Antifaschisten hier nicht erwünscht sind. Während die Nazis unter Polizeischutz mit einem breiten Grinsen im Gesicht an uns vorbei marschieren konnten, wurden wir mit Schlagstock- und Reizgaseinsatz auf dem Bahnhof festgehalten und daran gehindert unser Versammlungsziel zu erreichen. Der Zugang zur Weststadt war für uns versperrt.
Nicht weit vom Bahnhof entfernt befindet sich die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge. Hier gab es eine angemeldete Mahnwache, die wir unterstützen wollten. Es ist besonders widerlich, dass der Versammlungsort der Nazis sich in unmittelbarer Nähe dazu befand. Die Bedrohung, die davon für die dort lebenden Menschen ausging ist real. Organisierte Nazis haben für diesen Tag offen zur Menschenjagd aufgerufen! Solche von Nazis angeführte Hetzjagden gehören in vielen Teilen Deutschlands vor allem für Menschen anderer Hautfarbe und Migranten, aber auch für Linke oder Homosexuelle schon zum Alltag. Auch die Freien Kräfte Schwalm Eder, die sich mit einem eigenen Aufruf an dieser Zusammenrottung beteiligt haben sind seit Jahren für solche Überfälle bekannt.
Über 180 von Nazis verübte Morde seit der Wiedervereinigung sprechen ihre eigene Sprache. Von rassistischen und faschistischen Hintergründen will der Staat dabei nichts wissen. Organisationsstrukturen, politische Motive und Tatzusammenhänge werden von den Ermittlungsbehörden grundsätzlich dementiert. So geschehen z.B. bei einer Brandserie im saarländischen Völklingen. Dort wurden zwischen 2006 und 2011 insgesamt elf Brandanschläge auf Häuser mit migrantischen Bewohnerinnen und Bewohnern verübt. Ein rechtsextremer Hintergrund wurde trotz offensichtlicher Hinweise ausgeschlossen. Auch in Hessen hält der Staat seine schützenden Hände über vorhandene Nazistrukturen. So wurde der Überfall auf ein antifaschistisches Jugendcamp durch die Nazis aus dem Schwalm Eder Kreis, bei dem ein 13jähriges Mädchen lebensgefährlich verletzt worden war, zur Tat eines Einzelnen herunter gespielt. Trotz gefundener Bombenbauanleitungen, politischer Pamphlete und Waffen bestand kein Verdacht auf ein politisches Motiv des Täters. Trotz jahrelanger Observationen durch den Verfassungsschutz gab es angeblich keine Hinweise auf organisierte Strukturen. Nach wie vor sind die Freien Kräfte Schwalm Eder aktiv und treiben ihr Unwesen in Nordhessen. Mittlerweile ist auch bekannt, dass sie direkte Verbindungen zum Thüringischen Heimatbund und der NSU unterhielten.
Das Killerkommando der NSU hat mit tatkräftiger Unterstützung deutscher Sicherheitsbehörden den braunen Terror auf eine bisher nicht gekannte Stufe gehoben. Für die Stadt Gießen waren letztes Jahr ebenfalls nicht die Faschisten das Problem. Das Problem waren die Gegendemonstranten, die diese feine Veranstaltung auf keinen Fall stören sollten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde für Antifaschisten und Antifaschistinnen trotz angemeldeter Kundgebungsplätze kurzerhand außer Kraft gesetzt. Natürlich kennen wir das schon, denn bundesweit werden Naziaufmärsche auf diese Weise gegen alle Widerstände durchgesetzt. Es gerät immer mehr zu einer staatlichen Machtdemonstration gegenüber Linken. Auch dieses Verfahren gegen mich ist so eine Machtdemonstration. Mit einer Ladungsfrist von 11 Tagen soll ich in einer Art Schnellgerichtsverfahren abgeurteilt werden. Öffentlichkeit oder gar eine gut vorbereitete Verteidigung sind nicht erwünscht. Stellvertretend für alle anderen soll ich abgestraft werden für die Frechheit, dass ich auf meine demokratischen Rechte bestanden habe. Wer sich in diesem Land offen gegen die Faschisten, gegen ihre Strukturen und Helfershelfer stellt muss mit solcher Art von Repression rechnen. Am 16.7.2011 sind wir unter dem Motto „Gießen bleibt Nazifrei“ nach Gießen gekommen um uns den Faschisten entgegen zu stellen. Natürlich entsprach und entspricht es nicht der Wahrheit, dass Gießen Nazifrei ist. Es ist eine politische Parole, die deutlich machen soll, dass wir den Nazis keinen Raum für ihre Propaganda und ihren Terror überlassen werden. Es ist ein Aufruf an Alle sich gegen die braune Hetze zu wehren und aktiv zu werden. Wie das Beispiel von Dresden zeigt, können wir nur mit vereinten Kräften die Faschisten zurückdrängen. Auf den Staat ist dabei kein Verlass, denn er steht auf der anderen Seite. Immer offener werden die Faschisten von ihm unterstützt, immer deutlicher werden deren Parolen übernommen. Nicht nur von einem Thilo Sarrazin werden die ideologischen Konstrukte von Volksgemeinschaft, Nationaler Selbstbestimmung und Herrenrasse wieder salonfähig gemacht. Sie müssen wieder herhalten um dieses Land bereit zu machen für die imperialistischen Kriege die es führen will und von denen Politiker wie Niebel und Gauck ja schon offen sprechen. Man braucht sie um von den eigentlichen sozialen Verhältnissen ab zu lenken und immer schärfere Ausbeutungsbedingungen durchzusetzen. Welches Interesse hat der Staat aber an den organisierten militanten Strukturen der Nazis? Stellen sie die letzte Bastion dar, für den Fall dass die Lohnabhängigen doch ihre Lage erkennen und ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen wollen? Wir als Antifaschisten und Antifaschistinnen müssen uns über diese Kontinuität des deutschen Faschismus im Klaren sein. Wir müssen aus einem historischen Bewusstsein über das was deutscher Faschismus heißt heraus unsere Verantwortung für die Freiheit und die Menschlichkeit hier und heute übernehmen. Die Worte unseres mit 95 Jahren verstorbenen Genossen Ernesto Kroch, einem jüdischen Antifaschisten und Kommunisten werden uns in unserem Widerstand auch weiterhin begleiten: „Wenn die braunen Horden wieder marschieren ist Widerstand von Nöten. Vor 7 Jahrzehnten war ich dabei und es war zu spät. Als 17jähriger bezahlte ich es mit Gefängnis und KZ. Viele bezahlten es mit ihrem Leben. Da ist es besser Widerstand zu leisten, dem gewalttätigen Hass der Nazis entgegenzutreten, bevor es zu spät ist“
In diesem Sinne:
Keinen Fußbreit den Faschisten!

Prozess gegen Frankfurter Antifaschisten in Gießen am 16.07.2012

Am 16.07. findet im Gießener Amtsgericht um 12:00 Uhr ein Prozess gegen einen Frankfurter Antifaschisten statt.
Hintergrund ist der Naziaufmarsch von NPD, JN und sog. „Freien Kräften“ der genau vor einem Jahr – am 16.07.2011 – in Gießen stattgefunden hat und dort von einem massiven Polizeiaufgebot brutal durchgesetzt wurde.
Die überregionale Gegenmobilisierung konnte trotz der zahlreich angereisten Antifaschistinnen und Antifaschisten, die mit kraftvollen Aktionen ihren Widerstand und Protest zum Ausdruck gebracht haben, den Aufmarsch letztlich nicht verhindern. Mit umfangreichen Absperrungen und Einkesselungen durch die Polizei wurde vielen Menschen die Teilnahme an den angemeldeten Kundgebungen und Demonstrationen verweigert. Der von der Stadt Gießen verhängte Ausnahmezustand über der Weststadt verschaffte den ca 130 angereisten Neonazis ihr Aufmarschgebiet. Unisono feierten dann auch Stadt und NPD den Tag als einen Erfolg.
Bereits bei der gemeinsamen Anreise von Frankfurter AntifaschistInnen kam es am Gießener Bahnhof zum ersten Kessel mit Schlagstock- und Pfeffersprayeinsatz. Erst nach einer Stunde war es möglich den Bahnhof unter Begleitung eines starken Polizeiaufgebotes zu verlassen. In dieser Situation kam es zu der Festnahme unseres Genossen. Jetzt soll ihm der Prozess gemacht werden! Der Vorwurf lautet auf Landfriedensbruch, Widerstand und Rädelsführerschaft. Gegen einen Strafbefehl über 90 Tagessätze wurde Anfang Juli Widerspruch eingelegt. Nun soll der antifaschistische Genosse in einem eilig einberufenen Gerichtsverfahren ohne viel Aufhebens abgeurteilt werden.
Betroffen sind Einzelne, aber gemeint sind wir alle. Darum gilt auch heute: Solidarität ist eine Waffe!
Kommt zahlreich zum Prozess im Gießener Amtsgericht, Gutfleischstraße 1.
Der Termin findet am 16.07. um 12:00 Uhr im Raum 100 Gebäude A statt.

[Blockupy] Pressemitteilungen und Berichte zu den Blockupy-Aktionstagen

Mit einer internationalen Großdemonstration mit ca. 30.000 Teilnehmer*innen sind am Samstag die Blockupy-Aktionstage in Frankfurt zu Ende gegangen. Die Tage haben eindrucksvoll gezeigt, dass Tausende von Menschen sich ihren Protest gegen den Kapitalismus und die EU-Krisenpolitik auch durch die weitgehenden Versammlungseinschränkungen der Stadt nicht verbieten lassen.

Gleichzeitig war Frankfurt über Himmelfahrt Schauplatz einer zuweilen absurd wirkenden Notstandsübung der Polizei. Mit der Einrichtung einer “Sicherheitszone” rund um die Europäische Zentralbank, der Verhängung letztlich rechtswidriger Innenstadtverbote für Hunderte von Demonstrant*innen und massenhaften Ingewahrsamnahmen von Menschen, die sich trotz Verboten in der Stadt versammelten, wurde Frankfurt für den Zeitraum der ersten drei Aktionstage zu einer Art “demonstrationsfreien Zone” erklärt. Mit mehr oder weniger Erfolg, denn es haben immer wieder Menschen geschafft, auf die Straße zu gehen und sich Plätze zumindest vorübergehend anzueignen. PM des EA vom 17.5.12

Die Demonstration am Samstag wurde dann von einem martialisch ausgerüsteten Großaufgebot der Polizei begleitet. Spätestens an dem entspannten Verlauf dieses Tages und dem besonnenen Umgang der Demoteilnehmer*innen mit vereinzelten Provokationen von Seiten der Polizei am Rande der Demonstration wird deutlich, mit was für absurden Gefahrenkonstruktionen Stadt und Polizei im Vorfeld von Blockupy gearbeitet haben, um den sozialen Protest vorbeugend zu kriminalisieren und in der Öffentlichkeit zu diffamieren. PM des EA vom 19.5.12 ; PM des Bundesvorstands der Roten Hilfe vom 20.5.12

Insgesamt können wir beim Ermittlungsausschuss über die vier Aktionstage hinweg ca. 1430 vorübergehende Ingewahrsamnahmen verzeichnen. Ein genauer Überblick zu den Zahlen der Verletzten liegt uns noch nicht vor.

Aufenthaltsverbote schon am Freitag aufgehoben
Bezüglich der vielen Aufenthaltsverbote, mit denen die Polizei vor und während Blockupy versucht hat, Demonstrant*innen aus der Frankfurter Innenstadt fernzuhalten, lautet die letzte Info folgendermaßen: Nachdem viele Leute mit Eilanträgen verwaltungsgerichtlich gegen die Verfügungen vorgegangen waren, hat die Polizei am Freitag (18.5.) sämtliche ausgesprochenen Stadtverbote aufgehoben. Von der Aufhebung ausgenommen war einzig eine kleine Zahl sog. “qualifizierter” Aufenthaltsverbote gegen Leute, bei denen z.B. Waffen gefunden worden waren. PM des EA vom 18.5.12. Mehrere Hundert im Vorfeld von Blockupy an M31-Demonstrant*innen ausgesprochene Aufenthaltsverbote waren schon zuvor im Zuge einer verwaltungsgerichtlichen Erörterung zurückgenommen worden. Kurzbericht vom 15.5.12

Die Hinweise und Rechtsinfos zu den Aufenthaltsverboten, die wir in den vergangenen Tagen veröffentlicht haben, könnt ihr hier und hier nachlesen.

Allen Menschen, die in den letzten Tagen von Aufenthaltsverboten betroffen waren, raten wir dringend eine Anfrage zu stellen, ob beim Polizeipräsidium Frankfurt bzw. beim Landeskriminalamt, Daten erfasst wurden. Hierbei ist es wichtig, dass in der Anfrage steht, dass dies zeitnah erledigt werden soll. Gibt es Daten, dann soll die Löschung dieser beim Polizeipräsidium Frankfurt bzw. LKA beantragt werden. Selbiges gilt auch für alle anderen polizeilichen Maßnahmen, bei denen persönliche Daten erfasst wurden.

Ein Vordruck für den Antrag auf Datenlöschung bei der Frankfurter Polizei kann hier unter (2) heruntergeladen werden.

Stand: 20.5.2012

[Blockupy] Anlaufstelle bei neuen Aufenthaltsverboten

Menschen, die Aufenthaltsverbote über mehrere Tage bekommen haben,
kann auf dem…

FH-Campus
Nibelungenplatz/Kleiststraße
Tram 12,18 / Bus 30,32

…außerhalb der ‘Verbotszone’ geholfen werden. Hier gibt es eine
erste Beratung, Kaffee, kalte Getränke und Info zum weiterem Vorgehen
mit dem Innenstadtverbot.

Der provisorische Rechtshilfe-Infopunkt wird heute (Donnerstag)
bis mindestens 22 Uhr
und morgen (Freitag)
von 8 Uhr bis zur eventuellen Aufhebung der absurden Frankfurtverbote
anlaufbar sein.
[Weiteres zum Rechtshilfe-Infopunkt folgt gegebenenfalls…]

Für direkte Betroffenheit bei Aufenthaltsverboten und eine Entlastung
des Ermittlungsauschusses (!ABER hier KEIN EA! KEINE DEMOINFO!] könnt
ihr euch bei akuten Fragen auch direkt an den Infopunkt wenden:
0152 117 116 69

(Ankündigung der RH Frankfurt zur Anlaufstelle während der Blockupy-Aktionstage vom 17.-19.5., hier zur Dokumentation)

[Blockupy] Hinweise zum Umgang mit neuen Aufenthaltsverboten

Im Laufe des heutigen Tages hat die Polizei einer Vielzahl von Personen, die sie in Frankfurt kontrolliert oder vorübergehend in Gewahrsam genommen hat, neue Aufenthaltsverbote für die Frankfurter Innenstadt über den Zeitraum der restlichen Blockupy-Aktionstage ausgestellt.

Auch gegen diese neuen Verfügungen könnt ihr einen Eilantrag beim Frankfurter Verwaltungsgericht einreichen, müsst aber davon ausgehen, dass dieser nicht vor Freitagmorgen vom Gericht bearbeitet wird. Wenn ihr ein Aufenthaltsverbot (oder einen Platzverweis) bekommen habt, könnt ihr euch mit Angaben zu eurer Person und zu den Umständen, in denen ihr die Verfügung erhalten habt, bei uns melden und über uns eine*n Anwält*in bevollmächtigen, der/die für euch einen Eilantrag stellen kann. Informationen zu den dabei entstehenden Kosten und einen Fragebogen zu den Infos, die die Anwält*innen brauchen, könnt ihr hier herunterladen.

Außerdem ist dafür notwendig, die hier verlinkte Vollmacht auszudrucken, auszufüllen, und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen an die Faxnummer 069 – 7072783 zu senden. Das Feld zu Rechtsanwält*innen und Sachverhalt kann offen bleiben und wird von uns ausgefüllt.

Bei Fragen könnt ihr euch verschlüsselt an die E-Mailadresse info@ea-frankfurt.org wenden.

EA Frankfurt, 16.5.2012

(Stand dieses Artikels ist der 16.5.12, er befindet sich zur Dokumentation auf dieser Seite. Über die Faxnummer ist der EA nicht mehr erreichbar. Zu den weiteren Entwicklungen bezüglich der Aufenthaltsverbote siehe unsere PM vom 18.5.)

[Blockupy] Aufenthaltsverbote vom 11.5.2012 zurückgenommen

Nach einem Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt hat die Polizei heute Abend erklärt, dass sie die am 11.5. gegen mehrere hundert M31-Demonstrant*innen ausgesprochenen Aufenthaltsverbote zurücknimmt. Am Nachmittag hatte das Verwaltungsgericht bereits die ersten Innenstadtverbote von über 20 Personen, die Eilanträge gegen die polizeilichen Verfügungen vom Wochenende eingereicht hatten, aufgehoben.

Das Gericht hatte deutlich gemacht, dass die “Gefahrenprognosen”, mit denen die Polizei den präventiven Ausschluss der Betroffenen aus der Frankfurter Innenstadt für den gesamten Zeitraum der Blockupy-Aktionstage begründen wollte, eine solche Maßnahme nicht rechtfertigten.

Wir freuen uns, dass die schnellen Eilanträge von so vielen Leuten erfolgreich gewesen sind und die Frankfurter Polizei mit ihrer Logik der vorbeugenden Kriminalisierung des sozialen Protests gegen die EU-Krisenpolitik zumindest in den betreffenden Fällen nicht durchgekommen ist!

Der AK Recht hat gemeinsam mit der Roten Hilfe Frankfurt eine Pressemitteilung zur Rücknahme der Stadtverbote verfasst. Ein indymedia-Artikel berichtet außerdem von der Verhandlung. Wenn euch die Polizeipressemitteilung im Originalton interessiert, könnt ihr sie auch auf der Website des AK Recht nachlesen.

15.5.2012

[Blockupy] Aufenthaltsverbote für die Blockupy-Aktionstage

UPDATE: WIR EMPFEHLEN ALLEN LEUTEN MIT AUFENTHALTSVERBOTEN, MÖGLICHST SCHNELL WIDERSPRUCH BEI DER POLIZEI UND EINEN EILANTRAG VOR DEM FRANKFURTER VERWALTUNGSGERICHT EINZUREICHEN! EINEN LEITFADEN ZUR FORMULIERUNG DIESER RECHTSMITTEL KÖNNT IHR HIER HERUNTERLADEN

Die Frankfurter Polizei verschickt aktuell Verfügungen an Menschen aus Frankfurt und anderen Städten und erteilt ihnen vom 16. – 19. Mai – also für den Zeitraum der Blockupy-Aktionstage – Aufenthaltsverbote für die Frankfurter Innenstadt. Sollten die angeschriebenen Personen dagegen verstoßen und etwa auf die Idee kommen, in der Frankfurter Innenstadt zu demonstrieren, wird ihnen die “Anwendung unmittelbaren Zwanges” durch die Polizei und ein Zwangsgeld von 2000 Euro oder eine entsprechende Ersatzfreiheitsstrafe angedroht.

Die Frankfurter Version des präventiven Sicherheitsstaats
Insgesamt scheinen von diesen Aufenthaltsverboten mehrere hundert Personen im gesamten Bundesgebiet betroffen zu sein, die auf der M31-Demonstration Ende März in Frankfurt festgenommen oder auch nur polizeilich kontrolliert worden sind. Dem Sinn gemäß werden die Betroffenen in dem Schreiben als vermeintliche Gefährder der öffentlichen Sicherheit etikettiert, die über Himmelfahrt mit großer Wahrscheinlichkeit Straftaten in der Frankfurt begehen würden und aus diesem Grund präventiv aus der Innenstadt ausgeschlossen werden müssten.

Dass die Frankfurter Polizei ihre Gefährdungsszenarien pflegt und dabei mit Versammlungsfreiheit nicht viel zu schaffen hat, wird außerdem darin deutlich, dass sie die ausgesprochenen Aufenthaltsverbote selbst für den Fall, dass einzelne oder mehrere Blockupy-Veranstaltungen vom Verwaltungsgericht wieder erlaubt werden, weiterhin aufrecht zu erhalten gedenkt. Darüber hinaus sollen die Angeschriebenen mit den Verbotsverfügungen anscheinend vor vollendete Tatsachen gestellt werden. In den Briefen wird zumindest die “sofortige Vollziehung” der Aufenthaltsverbote angeordnet und im Falle von Widersprüchen die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels ausgeschlossen.

Nicht einschüchtern lassen – Widerspruch einlegen – Eilantrag stellen
Trotz dieser polizeilich inszenierten Drohkulisse raten wir allen Betroffenen, sich nicht einschüchtern zu lassen, Widerspruch gegen die Aufenthaltsverbote einzulegen und möglichst schon am Montagmorgen (14.5.) einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs einzureichen. Für einen solchen Antrag benötigt ihr nicht zwingend eine Anwält*in. Ihr könnt dies also von einer Anwält*in eures Vertrauens vornehmen lassen oder dies ganz einfach selbst machen. Für letzteren Fall haben wir einen kurzen Leitfaden verfasst, wie ein solcher Antrag aufgebaut werden muss und auf welche Formalitäten ihr achten solltet. Bitte bedenkt, dass im Falle einer Niederlage vor Gericht die anfallenden Gerichtsgebühren (ca. 200 Euro) auf euch zukommen.

Korrektur: In der Adresse des Verwaltungsgerichts im Leitfaden hatte sich ein Fehler eingeschlichen. Er wurde korrigiert. Das VG Frankfurt befindet sich in der Adalbertstr. 18, 60486 Frankfurt. Fax: 069 / 13 67 – 85 21.

Also: Legt Widerspruch ein + stellt einen Eilantrag beim VG Frankfurt + sprecht euch mit euren Bezugsgruppen ab + lasst euch euer Demonstrationsrecht nicht absprechen!

Für das Recht auf Protest – wann und wo und wie wir es entscheiden.
Wir sehen uns in Frankfurt.
EA Frankfurt

Gegen den Frankfurter Polizeistaat – Demonstrationsverbote aufheben – Link zu der Stellungnahme, die wir gemeinsam mit Roter Hilfe Frankfurt und AK Recht zu den Aufenthaltsverboten verfasst haben . Der AKJ bewertet die Grundrechtseinschnitte in einer eigenen Pressemitteilung.

Auf linksunten.indymedia.org kann eine anonymisierte Kopie der Verbotsverfügung heruntergeladen werden.

(Stand dieses Artikels ist der 14.5.12, zu den weiteren Entwicklungen bezüglich der Aufenthaltsverbote siehe unsere Artikel vom 15.5. und 16.5.12 und die PM vom 18.5.12)

[Blockupy] Ermittlungsausschuss ab Mittwochmorgen erreichbar

Stadt und Polizei haben angekündigt, mit dem Beginn der Blockupy-Aktionstage eine “Sicherheitszone” rund um die Europäische Zentralbank einzurichten. Erste Anstrengungen dazu kann man bereits im Frankfurter Bankenviertel bewundern. Im Zuge dessen wurden die Bewohner*innen des Occupy-Camps aufgefordert, von Mittwoch, 16.5. bis Sonntag, 20.5. das Protestcamp am Fuße der Europäischen Zentralbank zu verlassen.

“Blockupy beginnt jetzt am Mittwoch um 7 Uhr morgens” antwortet darauf das Blockupy-Bündnis und ruft zum passiven Widerstand gegen die Räumung des Camps auf: “Kommt alle am Dienstagabend oder spätestens Mittwochmorgen um sieben Uhr ins Camp. Wir wollen so viele werden, dass Stadt und Polizei auf eine Räumung verzichten müssen” heißt es in der Erklärung des Bündnisses.

Der EA steht auch früh auf und ist ab Mittwochmorgen um 8 Uhr unter der bekannten Nummer 0160 – 95657426 zu erreichen.

[Blockupy] Europäische Aktionstage vom 16.-19. Mai in Frankfurt

Vom 16. bis 19. Mai ruft ein Bündnis verschiedener linker Gruppen, Parteien und Gewerkschaften unter dem Namen Blockupy Frankfurt zu vier europäischen Aktionstagen gegen die Krisenpolitik der Europäischen Union nach Frankfurt am Main auf. Unter den Stichworten “Besetzen – Blockieren – Demonstrieren” sind an diesen Tagen vielfältige Aktionen von Platzbesetzungen und einer Blockade des Frankfurter Bankenviertels über Assambleas unter freiem Himmel bis hin zu einer internationalen Großdemonstration geplant.

Weitere Infos zu den Blockupy-Aktionstagen:
17.5. Take the Squares – Aktionsbild der Platzbesetzungen
18.5. Blockaden im Bankenviertel – Aktionsbild der Blockaden
19.5. Großdemonstration – Charakter und Ziele der Demonstration

In drei Wochen… – Newsletter vom 26.4.12

Verbotsverfügung der Stadt Frankfurt am Main
Am 4. Mai hat die Stadt Frankfurt in einer Presseerklärung bekannt gegeben, dass sie die seit Wochen angemeldeten Veranstaltungen und Protestaktionen von Blockupy komplett verbietet. Als Begründung verweist die Stadt auf eine vermeintliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die durch die Gesamtheit der Aktionen zu erwarten sei. Worauf sie diese Erwartung stützt und aus welchem Grund sie meint, mit dieser Argumentation das Demonstrations- und Versammlungsrecht in der Frankfurter Innenstadt mal eben außer Kraft setzen zu können, lässt sie allerdings offen. Das Blockupy-Bündnis hat demgegenüber erklärt, gegen die Verbotsverfügung Rechtsmittel einzulegen und damit wenn nötig bis vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen: Das Blockupy-Verbot wird keinen Bestand haben kündigt es in seiner Pressemitteilung an.

Wir erinnern daran, dass Demonstrationsfreiheit kein staatliches Zugeständnis ist, sondern ein Grundrecht. Historisch ist sie nicht patriarchal gewährt, sondern gegen staatliche Institutionen erkämpft worden. Unabhängig davon, wie der derzeitige Rechtsstreit um das Versammlungsverbot ausgeht, wird der EA Frankfurt während der Blockupy-Aktionstage Rechtshilfe für alle Aktivist*innen leisten.

Ermittlungsausschuss während der Aktionstage
Der Ermittlungsausschuss wird während der Blockupy-Tage von Mittwochnachmittag bis Samstagabend durchgehend unter der Telefonnummer 0160 – 95657426 zu erreichen sein. Zusätzlich zum EA soll außerdem ein “Legal Team” aus Rechtsanwält*innen eingerichtet werden, das während der Aktionstage am Rande der Protestaktionen präsent sein wird.

Basics für alle Protestbedingungen: Rechtshilfetipps
Wie auch immer die Gerichte im Vorfeld von Blockupy über das Versammlungsverbot entscheiden – wir empfehlen allen Leuten, die über Himmelfahrt nach Frankfurt am Main kommen, sich in Bezugsgruppen zu organisieren und sich die rechtlichen und politischen Basics im Umgang mit Polizei und Justiz noch einmal zu vergegenwärtigen. Erste, grundlegende Infos dazu können unserem Flugblatt mit Verhaltenstipps auf Demonstrationen und der Broschüre Was tun, wenns brennt? der Roten Hilfe entnommen werden. Die EA-Verhaltenstipps werden in Kürze auch in anderen Sprachen auf dieser Website verfügbar sein.

Information in English: What to do in case of repression? – Information on how you should act and what you should know about your legal situation as a participant of a demonstration in Germany

Update: Legal information in several languages
Flugblatt Verhaltenstipps (dt.)
Leaflet: What to do in case of repression? (en.)
Consignes de comportement lors de manif‘s? (fr.)
Consejos prácticos en manifestaciones (esp.)
Download Flyer (arab.)

Für das Recht auf Protest – in Frankfurt und überall.
EA Frankfurt

[M31] Rechtshilfeveranstaltung für Betroffene der Polizeimaßnahmen während der M31-Demonstration

Am 31.3. sind im Verlauf der Demonstration zu m31 und danach zahlreiche DemonstrationsteilnehmerInnen festgenommen worden oder sie wurden über mehrere Stunden in einem Kessel festgehalten. Uns wurden unterschiedliche Vorwürfe, wie Landfriedensbruch, Sachbeschädigung oder Körperverletzung gemeldet.

Betroffene haben nun kurzfristig die Möglichkeit, sich bei uns zu rechtlichen Konsequenzen zu informieren. Bringt bitte, wenn möglich, eure Gedächtnisprotokolle mit. Wem wurde was von der Polizei als Rechtsgrundlage für die polizeilichen Maßnahmen mitgeteilt?

Montag 9.4.2012 – 19 Uhr – Club Voltaire – Kleine Hochstr. 5 – 60313 Frankfurt am Main

Ermittlungsausschuss Frankfurt – Demonstrationsfreiheit durchsetzen!

[M31] Klagen gegen die Freiheitsentziehung während der M31-Demo

Auf der M31-Demo wurden mehrere hundert Demonstrant*innen in der Battonnstraße von der Polizei eingekesselt und mussten über einen sehr langen Zeitraum, z.T. bis zu 10 Stunden lang, bei kalten Temperaturen im Freien ausharren. Laut Augenzeug*innen war die Versorgung der Eingekesselten durch die Polizei über diesen Zeitraum hin­weg völlig unzureichend. Im Kessel kam es auf Grund der langen Dauer zu vielen Unterkühlungen. Betroffenengruppen aus mehreren Städten, darunter Göttingen und Berlin, planen, mit Hilfe gerichtlicher Verfahren gegen die Freiheitsentziehung im Kessel (und darüber hinaus) vorzugehen und diese als rechtswidrig feststellen zu lassen. Wenn ihr mehr über die Göttinger Klage erfahren wollt oder euch mit den klagenden Gruppen vernetzen wollt, könnt ihr euch beim Anwaltsbüro Adam in Göttingen unter

kontakt [ät] anwaltskanzlei-adam.de

melden. Über diese Adresse werden alle, die sich für eine Klage gegen die Polizei auf Grund von Kessel und Gewahrsam interessieren, beraten. Den pgp-Key für die verschlüsselte Kommunikation nach Göttingen könnt ihr hier herunterladen, weitere Informationen zur pgp-Verschlüsselung gibt es auf der Seite der Anwaltskanzlei im Internet.

Staatliche Unterstützung für Nazis beenden - Verfassungsschutz auflösen - Demo am 28.1.2012

Das Netzwerk Frankfurter Antifaschist_innen ruft für den 28.1.2012 zur Demo unter dem Motto “Staatliche Unterstützung für Nazis beenden – Verfassungsschutz auflösen” auf. Die Demo startet um 14 Uhr am Kaisersack/Hautbahnhof in Frankfurt. Der EA Frankfurt wird an diesem Tag ab 13 Uhr über die Telefonnummer 0160 – 95 65 74 26 zu erreichen sein. Nachfolgend der Aufruf des Netzwerks Frankfurter Antifaschist_innen zur Demonstration.

Weitere Infos zur Demo: http://frankfurtermobi.blogsport.de/
Links und Hintergrundinfos zur VS-/Polizei-Affäre um den “Nationalsozialistischen Untergrund” unter: http://antifa-frankfurt.org/

STAATLICHE UNTERSTÜTZUNG FÜR NAZIS BEENDEN
VERFASSUNGSSCHUTZ AUFLÖSEN

NAZI-AUFMARSCH IN DRESDEN VERHINDERN!

DEMONSTRATION / 28.01.2012 / FRANKFURT AM MAIN / KAISERSACK-HBF / 14H

Uns alle hat die rassistische Mordserie des sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) erschüttert und zutiefst empört. Doch leider ist klar, dass dies nur die Spitze des Eisbergs ist: In den letzten 20 Jahren sind mindestens 182 Menschen von Nazis ermordet worden. Polizei und Justiz versuchen dabei fast immer den politischen Charakter dieser Taten zu leugnen und sie zu relativieren. Der Verfassungsschutz, unter anderem von ehemaligen Gestapo-Offizieren aufgebaut, trägt seit Jahren durch die Bezahlung von V-Leuten zur Finanzierung von Neonaziorganisationen bei. So hat allein die Thüringer Naziszene, aus der die „NSU“ hervorgegangen ist, über die Jahre hinweg mehrere hunderttausend Euro erhalten.

Gleichzeitig verfolgen die Behörden Antifaschist_innen, die sich den Nazis in den Weg stellen mit großem Eifer. Europas größter Naziaufmarsch in Dresden konnte in den letzten beiden Jahren durch Massenblockaden eines breiten Bündnisses von Antifaschist_innen aus Gewerkschaften, Parteien, Antifagruppen sowie anderen Organisationen und Einzelpersonen verhindert werden. Im Jahr 2011 gab es deshalb zahlreiche Ermittlungsverfahren und Hausdurchsuchungen, unter anderem auf der Basis des §129: Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Legitimiert wird diese fatale Praxis durch die sogenannte „Extremismus-Doktrin“. Diese behauptet, der gemäßigten demokratischen Mitte stünden rechts wie links „extremistische“ Ränder gegenüber. Diese seien sich in der Ablehnung demokratischer Werte einig, daher gleich gefährlich und gleich zu bekämpfen. Antifaschistisches Engagement und neonazistische Gewalt werden damit gleichgesetzt. Die sogenannte „Extremismus-Klausel“ der Familienministerin Kristina Schröder macht die Finanzierung antifaschistischer Initiativen von einem formalen Bekenntnis zur sogenannten „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ abhängig. Die dort engagierten Menschen werden so einem Generalverdacht unterstellt, anstatt in ihrer wichtigen Arbeit unterstützt zu werden. Diese Arbeit ist auch in unserer Region bitter nötig, denn auch in Wetterau, Vogelsberg und Rhein-Main bauen Nazis seit Jahren ihre Strukturen aus.

Am 30. Januar 1933 wurde der NSDAP die Macht übertragen – in Deutschland begann die Zeit der Nazidiktatur. Am 27. Januar 1945 befreite die sowjetische Rote Armee das Konzentrationslager Auschwitz, Symbol und Schauplatz des einzigartigen Naziverbrechens der Shoah. Das Gedenken an beide Ereignisse erinnert uns daran, Rassismus, Faschismus und Krieg immer und überall entgegenzutreten. Nie wieder Faschismus – nie wieder Krieg!

Stellen wir uns deshalb auch 2012 dem Naziaufmarsch in Dresden wieder gemeinsam und entschlossen in den Weg – lasst uns auch aus unserer Region im Februar gemeinsam nach Dresden fahren!
Kommt zur Demonstration am 28.Januar: gegen die staatliche Unterstützung für Nazis, die Kriminalisierung antifaschistischer Arbeit und die Extremismus-Doktrin, die beides legitimiert!

Staatliche Unterstützung für Nazis beenden!
NPD, alle faschistischen Organisationen und jegliche faschistische Propaganda verbieten! Weg mit Extremismus-Doktrin – gegen die Kriminalisierung von antifaschistischem Engagement und die Bagatellisierung neonazistischer Gewalt !
Sofortige Einstellung aller Ermittlungsverfahren gegen Antifaschist_innen im Zusammenhang mit den Massenblockaden gegen Naziaufmärsche in Dresden und anderswo! Auf nach Dresden: Europas größtem Naziaufmarsch erneut gemeinsam verhindern!

Anti-Repression Soliparty

Samstag 19.6.2010 ab 22 Uhr ExZess Leipziger Str. 91, Ffm

Anti-Repression Soliparty mit dem EA Frankfurt und der Rote Hilfe Ortsgruppe Frankfurt

Unser Motto für diese Nacht lautet: Wer sich mit dem Tiger anlegt, kann später nicht behaupten: „Ich wollte nur mit der Katze spielen!“

Es wird einen elektronischen Live – Act von Guba (Skribt Music) geben und es wird noch Techno, Electro und Punk – Rock aufgelegt vom Flip Flop (Landewahn) , Hörsturz (Hbf-Musik) und der Suse(@Home). Ne Menge Infos, Überraschungen und eine fette Party erwarten euch! ab 22 Uhr

Veranstaltung - Umgang mit Kontaktaufnahmen des Verfassungsschutzes

Lass Dich nicht anquatschen! Umgang mit Kontaktaufnahmen des Verfassungsschutzes

Freitag, 19.Februar 2010, 20 Uhr
Faites votre jeu!
Klapperfeldstraße 5

Achtung die Veranstaltung beginnt erst um 20 Uhr, nicht wie zuvor angekündigt um 19 Uhr!

Veranstaltungshinweis – Faites votre jeu!

Immer wieder kommt es bei Menschen die in politischen Projekten oder Gruppen aktiv sind oder die sich an Demonstrationen oder Aktionen beteiligen zu sogenannten »Anquatschversuchen« des Verfassungsschutzes. Die von solchen »Kontaktaufnahmen« Betroffenen befinden sich oft in einer Situation, in der sie nicht sicher wissen, wie sie damit umgehen sollen. Mit vielen Fragen steht mensch in dieser Situation alleine da: »Wie reagiere ich jetzt richtig?«, »Warum werde ausgerechnet ich angesprochen?«, »Welche Folgen könnte es haben, wenn ich keine Auskünfte gebe?«, »Soll ich das Ganze öffentlich machen?«, …
Diese und andere Fragen sollen während der Verantstaltung behandelt werden, um im Fall des Falles souverän, mit klarem Kopf zu reagieren und zu sagen: »Quatsch mich nicht an!«
Und nicht vergessen: Betroffen sind einige, gemeint sind wir alle!

Eine Veranstaltung des EA-Frankfurt

Nazidemo in Friedberg am 7.11.2009

Vorläufiges Resumee des EA Frankfurt zur Gegendemonstration in Friedberg am 07.11.09

Am Freitag, den 13.11.09 bieten wir für Betroffene ab 20.00 Uhr im Club Voltaire die Möglichkeit, sich rechtlich beraten zu lassen.

Stand: 06.11.2009

Für den 7.11.2009 ist für Friedberg ein Ermittlungsausschuss vom EA-Frankfurt eingerichtet.

EA-Nummer: 0160-95 65 74 26

Verhaltentipps bei Demonstrationen

EA-Flyer Kopiervorlage DIN A4 sw
EA-Flyer Kopiervorlage 2xDIN A5 sw

Die Nazidemo in Friedberg ist vom 11 Uhr bis 18 Uhr angemeldet. Die Route der Nazidemo in Friedberg ist wie folgt angemeldet, würde vom Verwaltungsgericht in Gießen und auch in 2ter Instanz vom hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigt:

Burgvorplatz(Große Freiheit), Kaiserstraße, Goetheplatz, Leonhardtstraße, Kettelerstraße, Karlsbaderstraße, Breslauerstraße, Königsbergestraße, Wilhelm-Leuschner-Straße, Karlsbaderstraße, Hanauerstraße, Bahnhof

alte interaktiver Stadtplan/Karte mit der NPD-Route vom 1.8.2009 mit Details und Fotos

angemeldeten Gegenkundgebung:

  • Treffpunkt für AntifaschistInnen: frühzeitig, spätestens ab 9:00 in der Nähe des Beginns Demo-Route an der Burg. Angemeldete Kundgebungsorte in diesem Gebiet: das Gebiet vor dem Theologischen Seminar (Kaiserstraße 2) und vor dem benachbarten Sportgeschäft.
    QUELLE: Anti-Nazi-Koordination
  • Treffpunkt bleibt 9 Uhr an der Stadtkirche.
    QUELLE: Wetterau nazifei

Anfangszeiten und Treffpunkte können sich bei Aktionen gegen Nazis immer noch kurzfristig ändern. Daher schaut bitte zeitnah bei den Mobilisierungsseiten nach:

Achtung: Bitte darauf achten, in größeren Gruppen anzufahren und während der Anreise den Treffpunkt für die gemeinsame Rückreise zu vereinbaren. Eine gemeinsame Anfahrt ist wichtig, da gerade auf dem Weg zu oder der Rückfahrt von Demonstrationen die meisten Übergriffe von Nazis vorfallen.

Nazidemos in Friedberg und Nidda am 1.8.2009

Bericht des Ermittlungsausschuss zum Naziaufmarsch 01.08.2009 in Friedberg und Nidda

Für den 1.8.2009 ist für Friedberg ein Ermittlungsausschuss vom EA-Frankfurt eingerichtet.

EA-Nummer: 0160-95 65 74 26

Verhaltentipps bei Demonstrationen

EA-Flyer Kopiervorlage DIN A4 sw
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Am 1. August 2009 wollen NPD und “Freie Kameradschaften” in Friedberg und Nidda unter dem Motto “Deutsche wehrt Euch – Gegen Islamisierung und Überfremdung” ihre rassistische Propaganda unter die Leute bringen. Die Nazidemo in Friedberg soll um 10:30 Uhr am Bahnhof beginnen, die Demonstration in Nidda ist für 15:00 Uhr angemeldet.

Die Route der Nazidemo in Friedberg ist wie folgt angemeldet:
Hanuer Str., Karlsbader Str., Wilhelm-Leuschner-Str., Königsberger Str., Breslauer Str., Karlsbader Str., Am Dachspfad, Leonhardtstr., Mainzer-Tor-Anlage, Bismarckstr., Hanauer Str.
Update: Stadtplan/Karte mit Details zur geplanter NPD-Route und Fotos

Ein Treffpunkt zur gemeinsamen Fahrt zu den Gegenaktionen aus Frankfurt ist um 8:45 Uhr am Gleis 14 im Hauptbahnhof (Zugabfahrt 8:50, Ankunft in Friedberg 9:14).
QUELLE: antifa-frankfurt.org

Update: Da die Polizei offenbar plant, schon ab 8 Uhr Straßen im Umkreis des Bahnhofs zu sperren, gibt es für AntifaschistInnen einen Treff ab 07:30 Uhr am Bahnhof Friedberg. Das bedeutet eine wesentlich frühere Anreise, als einige Gruppen das bisher geplant haben. Die Anti-Nazi-Koordination schlagen vor, mit der S-Bahn S-6, Frankfurt HBF, Tiefebene, 06:34 zu fahren (Ankunft in Friedberg 07:12 Uhr).
QUELLE: Anti-Nazi-Koordination

Die Gegenkundgebung eines breiten Anti-Nazi-Bündnisses ist am 1. August für 9:00 Uhr am Friedberger Bahnhofsplatz angemeldet.

Anfangszeiten und Treffpunkte können sich bei Aktionen gegen Nazis immer noch kurzfristig ändern. Daher schaut bitte zeitnah bei den Mobilisierungsseiten nach:

Infotreffen der Anti-Nazi-Koordination am 30. Juli um 19:00 Uhr im Türkischen Volkshaus in der Werrastraße 29

angemeldeten Gegenkundgebung:
Neben der ersten angemeldeten Gegenkundgebung am Bahnhofsvorplatz(die Fläche rechts vom BHF bei den Taxis incl. dem Teil der Hanauer- Straße) gibt es nun eine zweite Anmeldung vom DGB in der Friedr.-Ebert-Str. Diese befindet sich etwa 60 Meter entfernt links vom Bahnhofsausgang(auch direkt an der NPD-Route!)
QUELLE: Wetterau nazifei

Achtung: Bitte darauf achten, in größeren Gruppen anzufahren und während der Anreise den Treffpunkt für die gemeinsame Rückreise zu vereinbaren. Eine gemeinsame Anfahrt ist wichtig, da gerade auf dem Weg zu oder der Rückfahrt von Demonstrationen die meisten Übergriffe von Nazis vorfallen.

Demo am 28.03.2009 - "Wir zahlen nicht für eure Krise!"

Frankfurt - Nachttanzdemo 2008 - Gedächtnisprotokolle & Rechtshilfeveranstaltung

Der EA-Frankfurt ruft alle Betroffenen des Polizeieinsatz während der Nachttanzdemo 2008 am 2.10.2008 auf, ein Gedächtnisprotokoll zu schreiben und eine Kopie dem EA-Frankfurt zukommen zu lassen.

Für alle Betroffenen findet am Freitag den 10.10.2008 um 20 Uhr im Club Voltaire eine Rechtshilfeveranstaltung des EA Frankfurt statt, wo Anwält_innen rechtliche Fragen klären werden, sowie Gedächtnisprotokolle abgegeben werden können.

Außerdem bittet der EA Frankfurt nochmal alle, die das noch nicht getan haben, sich zurück zu melden, wenn sie festgenommen wurden, verletzt oder in die Gefangenensammelstelle(GESA) im Polizeipräsidium Frankfurt verbracht worden sind.

Wenn Ihr im Nachhinein Strafbefehle, Anzeigen oder Bußgeldbescheide bekommt, meldet Euch auch beim EA, so dass ein gemeinsames Vorgehen koordiniert werden kann.

EA-Nummer: 0160-95 65 74 26
E-Mail: info [ät] ea-frankfurt . org
Kommunikation über E-Mail NUR verschlüsselt!
GPG-Key EA-Frankfurt
Fingerprint: F863 DBE1 8C76 88BA 9F3C DE73 CE04 F1CF 775D 6368

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