Blockupy-Ermittlungsausschuss ab Mittwochmorgen erreichbar

Stadt und Polizei haben angekündigt, mit dem Beginn der Blockupy-Aktionstage eine “Sicherheitszone” rund um die Europäische Zentralbank einzurichten. Erste Anstrengungen dazu kann man bereits im Frankfurter Bankenviertel bewundern. Im Zuge dessen wurden die Bewohner*innen des Occupy-Camps aufgefordert, von Mittwoch, 16.5. bis Sonntag, 20.5. das Protestcamp am Fuße der Europäischen Zentralbank zu verlassen.

“Blockupy beginnt jetzt am Mittwoch um 7 Uhr morgens” antwortet darauf das Blockupy-Bündnis und ruft zum passiven Widerstand gegen die Räumung des Camps auf: “Kommt alle am Dienstagabend oder spätestens Mittwochmorgen um sieben Uhr ins Camp. Wir wollen so viele werden, dass Stadt und Polizei auf eine Räumung verzichten müssen” heißt es in der Erklärung des Bündnisses.

Der EA steht auch früh auf und ist ab Mittwochmorgen um 8 Uhr unter der bekannten Nummer 0160 – 95657426 zu erreichen.

Stellungnahme von drei Frankfurter Rechtshilfegruppen zu den Aufenthaltsverboten für die Blockupy-Aktionstage

Pressemitteilung: Aufenthaltsverbote für hunderte Menschen in Frankfurt

Stellungnahme der Frankfurter Rechtshilfegruppen

Gegen den Frankfurter Polizeistaat – Demonstrationsverbote aufheben

Seit Wochen wird seitens der Stadt Frankfurt am Main ein Klima der Angst gegen die Blockupy-Aktionstage vom 16. bis 19. Mai geschürt. Es wurden alle Demonstrationen, Kundgebungen und Aktionen in diesem Zeitraum verboten. Zudem hat die Stadt Frankfurt an zahlreiche, fast 500 Einzelpersonen Verfügungen verschickt und ihnen verboten, sich während der kompletten Aktionstage in der Stadt Frankfurt am Main aufzuhalten.

Sollten die angeschriebenen Personen dagegen verstoßen und etwa auf die Idee kommen, in der Frankfurter Innenstadt zu demonstrieren oder auch nur einzukaufen, wird ihnen die “Anwendung unmittelbaren Zwanges” durch die Polizei und ein Zwangsgeld von 2000 Euro oder eine entsprechende Ersatzfreiheitsstrafe angedroht. Hiermit hat die Stadt Frankfurt am Main mit ihrem Ordnungsdezernten Markus Frank (CDU) eine neue Eskalationsstufe beschritten.

Die Frankfurter Version des präventiven Sicherheitsstaats
Insgesamt scheinen von diesen Aufenthaltsverboten mehrere hundert Personen aus Frankfurt und dem gesamten Bundesgebiet betroffen zu sein, die angeblich auf der M31-Demonstration Ende März in Frankfurt „polizeilich in Erscheinung getreten“ seien. Darunter fallen genauso Festnahmen als auch verdachtsunabhängige Kontrollen ohne Strafanzeige. Dem Sinn gemäß werden die Betroffenen in dem Schreiben als vermeintliche „Gefährder“ der öffentlichen Sicherheit etikettiert, die über Himmelfahrt mit großer Wahrscheinlichkeit Straftaten in Frankfurt begehen würden und aus diesem Grund präventiv aus der Stadt ausgeschlossen werden müssten.

Dass die Frankfurter Polizei ihre Gefährdungsszenarien pflegt und dabei mit Versammlungsfreiheit nicht viel zu schaffen hat, wird außerdem darin deutlich, dass sie die ausgesprochenen Aufenthaltsverbote selbst für den Fall, dass einzelne oder mehrere Blockupy-Veranstaltungen vom Verwaltungsgericht wieder erlaubt werden, weiterhin aufrecht zu erhalten gedenkt. Darüber hinaus sollen die Angeschriebenen mit den Verbotsverfügungen anscheinend vor vollendete Tatsachen gestellt werden. In den Briefen wird zumindest die “sofortige Vollziehung” der Aufenthaltsverbote angeordnet und im Falle von Widersprüchen die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels ausgeschlossen. Betreten die Personen dennoch den verbotenen Teil der Stadt, müssen sie mit Strafzahlungen im vierstelligen Bereich sowie mit Unterbindungsgewahrsam bis Sonntag Abend rechnen.

Dazu Peter Frühling von der Roten Hilfe: „Das Verhalten der Frankfurter Polizei setzt die Versammlungsfreiheit de facto außer Kraft, wenn Demonstrationen pauschal verboten werden und hunderten Personen unter Missachtung der Unschuldsvermutung der Zugang zur Stadt verwehrt wird. Die reine Anwesenheit bei einer Demonstration im März reicht augenscheinlich aus, um vermeintliche zukünftige Gewalttaten vorherzusagen.“

Deswegen ist die Reaktion der Stadt Frankfurt und ihres Ordnungsdezernenten auch ein tiefer Einschnitt in die Grundrechte. Mit ihrer Verbotspolitik schafft die Stadt Frankfurt praktisch das Recht auf Versammlungsfreiheit ab. Dieses wird ad absurdum geführt, wenn die Polizei darüber entscheidet, wer zu unliebsamen Themen demonstrieren darf und wer nicht. Die zahlreichen Briefe, die an Einzelpersonen im Vorfeld der Demonstrationen verschickt wurden, haben zudem einen einschüchternden Charakter und sollen Menschen gerade davon abhalten, ihr Grundrecht in Anspruch zu nehmen. Nicht die Demonstrationen sind ein Angriff auf die Gesellschaft, sondern die Stadt Frankfurt und ihr Ordnungsdezernent Markus Frank von der CDU. Sie sind bereit, Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit nahezu abzuschaffen.

Die Verbotsverfügung umfasst 5 Tage lang den ganzen Stadtring vom Ostend bis Eschersheim, von der Innenstadt bis zum Uni-Campus Bockenheim. „Zumindest für die in Frankfurt Wohnenden bedeutet dies de facto einen 5-tägigen Hausarrest, um missliebigen Protest zu unterbinden,“ so Frühling. „Der Zugang zu Schule, Uni oder Arbeit wird verwehrt, ebenso jedes öffentliche Leben, von den genannten Grundrechten ganz zu schweigen. Das zeitliche und räumliche Ausmaß der Verfügungen mit dem „Recht auf ungestörten Einkauf“ zu begründen, entbehrt jeglicher Grundlage.“

Alle unterzeichnenden Gruppen sind sich einig, dass weder die Demonstrations- noch die Aufenthaltsverbote in dieser Form vor Gericht Bestand haben werden. Allerdings wurden bürgerliche Freiheitsrechte niemals verschenkt, sondern immer in einer Auseinandersetzung mit und vor allem gegen die staatlichen Organe erkämpft. So auch im Zusammenhang mit dem sogenannten Brokdorf-Beschluss. Das Demonstrationsverbots wurde erst Jahre nach der verbotenen Demonstration durch das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Die Demonstration gegen die menschenverachtende Atomenergie fand trotz der polizeilichen Eskalationstaktik statt; zehntausende demonstrierten massenhaft gegen Atomkraft und die polizeiliche Einschüchterung.

Wir fordern die sofortige Rücknahme aller Demonstrations- und Aufenthaltsverbote sowie den Rücktritt von Markus Frank als Ordnungsdezernent.

Demonstrationsfreiheit erkämpfen – Gegen Repression und Kontrollwahn

Rote Hilfe e.V. – Ortsgruppe Frankfurt/Main

EA Frankfurt

AK Recht an der Uni Frankfurt

13. Mai 2012

Der Arbeitskreis kritischer Jurist_innen hat eine eigene Stellungnahme zu den Grundrechtseinschnitten durch die Aufenthaltsverbote verfasst.

[M31] Richtigstellung: Versorgung des Kessels während der M31-Demo

Laut Demosanitätern und anderen Augenzeugen des Polizeikessels in der Battonstraße am 31.3.2012 ist es falsch, dass die Polizei die mehreren hundert DemoteilnehmerInnen, die über Stunden hinweg in dem Kessel festgehalten wurden, ab 22 Uhr mit Decken und Getränken versorgt hat. Dies hatten wir in unserer ersten Bilanz zur M31-Demonstration berichtet. Nun müssen wir richtig stellen: Die 167 Rettungsdecken und die 1,5l-Wasserflaschen, die ab kurz vor zehn an die Eingeschlossenen verteilt wurden, stammten allesamt von den SanitäterInnen, die zu dieser Zeit in den Kessel gelassen wurden. Sie wurden nicht von der Polizei bereitgestellt. Auf die Polizei werfen diese Berichte ein noch schlechteres Licht. Aus unserer Sicht war der Polizeikessel in der Battonstraße ein Fall von rechtswidriger Freiheitsentziehung, der durch die nun auch bekannt gewordene Verletzung der Fürsorgepflicht durch die Frankfurter Polizei für die von ihr festgehaltenen Personen noch zusätzlich unterstrichen wird. Für die von uns verbreitete Fehlinformation bitten wir um Entschuldigung.

EA Frankfurt, 16.4.2012

[M31] Polizeikessel und Massenfestnahmen am „european action day against capitalism“

Bericht des Ermittlungsausschuss zur M 31-Demonstration am 31.3.2012

Am vergangenen Samstag ist in Frankfurt die bundesweite M31-Demonstration anlässlich des „european action day against capitalism“ vorzeitig aufgelöst worden, nachdem die Polizei massiv in die Versammlung eingegriffen und das gesamte hintere Drittel der Demonstration in der Battonnstraße eingekesselt hat. Über 200 DemoteilnehmerInnen mussten den Abend und z.T. die darauffolgende Nacht im Polizeikessel verbringen. Insgesamt wurden mehr als 460 Personen festgenommen und in Gefangenensammelstellen oder Gewahrsamszellen in Frankfurt, Darmstadt, Wiesbaden und Offenbach gebracht.

Angesichts dieser Massenfestnahmen und der unübersichtlichen Lage nach der Auflösung der Demonstration war es für uns schwer, ein Gesamtbild über die Zahl der Festgenommenen, Eingekesselten und Verletzten zu bekommen. Wir haben bis jetzt längst nicht alle Berichte zum Verlauf des Polizeieinsatzes erhalten und auswerten können. Dennoch können wir sagen, dass die Polizei im Laufe des Abends eine gesamte Demonstration auf Grund mehrerer militanter Aktionen, bei denen am Nachmittag Farbbeutel auf die EZB geflogen und Fenster entglast worden waren, kriminalisiert hat und mit ihren Maßnahmen schwer in die Grundrechte einer Vielzahl von DemoteilnehmerInnen eingegriffen hat.

Die Einkesselung von hunderten DemonstrantInnen über eine Zeitspanne zwischen drei und zehn Stunden war aus unserer Perspektive in jeder Hinsicht unverhältnismäßig. Viele der Eingekesselten wurden ab der Errichtung des Kessels um kurz vor 17 Uhr bis spät in die Nacht in der Battonstraße/Allerheiligentor festgehalten und anschließend weiter ins Gewahrsam transportiert. Gegen 22 Uhr befanden sich noch immer über 100 Personen im Kessel, die letzten Eingeschlossenen konnten unserem Kenntnisstand nach erst gegen 4 Uhr morgens den Kessel verlassen. Ein Polizeikessel ist grundsätzlich Freiheitsentziehung ohne richterliche Genehmigung. Wenn dieser allerdings über einen derart langen Zeitraum unter freiem Himmel aufrecht erhalten wird, kann man das aus unserer Sicht nur als rechtswidrige Freiheitsentziehung bezeichnen.

Die Bedingungen in dem Kessel zeugen insgesamt weniger von einem organisatorischen Unvermögen der Frankfurter Polizei als vielmehr von systematischer Schikane. Was die Versorgung und die Deckung der Grundbedürfnisse der eingekesselten DemonstrantInnen betrifft, ist die Polizei laut unseren Informationen ihrer Fürsorgepflicht nicht nachgekommen. Anders als wir zu Beginn berichtet hatten, waren es Demosanitäter, die den Eingeschlossenen nach guten fünf Stunden der Einkesselung Rettungsdecken und Wasser zur Verfügung stellten. Von Seiten der Polizei blieb eine solche Versorgung der Eingekesselten unseren letzten Informationen nach den gesamten Abend über aus. Darüber hinaus liegen uns Berichte vor, dass RechtsanwältInnen und in Einzelfällen auch Sanitätern der Zugang zu den Eingekesselten von Seiten der Einsatzkräfte verweigert wurde. Als wir diesbezüglich gegen 22 Uhr mit dem Einsatzleiter über eine Anwältin in Kontakt treten wollten, war dieser für uns nicht zu erreichen.

Auch am 31. März hat sich die Frankfurter Polizei – wie wir es bereits von ihr gewohnt sind – wieder einmal durch ihre unangemessene Behandlung von jugendlichen Festgenommenen hervorgetan. Anstatt Jugendliche differenziert von erwachsenen Festgenommenen zu behandeln und die Freiheitsentziehung für die unter 18-Jährigen zu vermeiden oder möglichst gering zu halten, wie es u.a. die Polizeidienstvorschrift 382 zur „Bearbeitung von Jugendsachen“ vorsieht, lässt sich bereits jetzt sagen, dass die Einsatzleitung der Frankfurter Polizei ihre eigenen Regeln auch beim jüngsten Großeinsatz konsequent missachtet hat. So wurde eine hohe Zahl an Minderjährigen stundenlang in den Polizeikesseln und im Anschluss daran in Gewahrsamszellen festgehalten. Uns sind allein 35 Jugendliche namentlich bekannt, die bis zu 8 Stunden von Freiheitsentziehung betroffen waren. Zum Teil wurden die unter 18-Jährigen im Gewahrsam verhört und erkennungsdienstlich behandelt und mussten sich dort vollständig entkleiden. Es ist davon auszugehen, dass insgesamt noch viel mehr Jugendliche von solchen Repressalien betroffen waren. Die Polizei schreckte in der Nacht noch nicht einmal davor zurück, mehrere 17-Jährige in Gesas nach Darmstadt und Offenbach transportieren zu lassen.

Insgesamt können wir feststellen, dass die Frankfurter Polizei aus vergangenen Einsätzen, bei denen genau diese Rechtsverstöße und institutionellen Formen von Gewalt immer wieder kritisiert worden sind, keinerlei Konsequenzen gezogen hat. Es liegt der Verdacht auf der Hand, dass es sich hierbei nicht um ein organisatorisches Versagen des Polizeiapparates, sondern um planmäßige Rechtsverstöße der Einsatzleitung handelt. Dieser Verdacht wird noch dadurch verstärkt, dass die Polizei am 31.3. zu keiner Zeit bereit war, über solche Rechtsverstöße mit sich reden zu lassen oder mit AnwältInnen zu verhandeln (Zitat: „Sie können dies gerade eben hier nicht durchsetzen“). Versuche gab es genügend. Seitens der Polizei wurde u.a. behauptet, man erwirke einen richterlichen Beschluß zur Rechtfertigung der Dauer der Ingewahrsamnahmen – es gab einen solchen Beschluß jedoch zu keiner Zeit.

Dass die Polizei in Frankfurt seit Jahren kontinuierlich die Rechte von DemonstrantInnen verletzt, ist kein Zufall, sondern hat aus unserer Sicht System. Diese polizeiliche Praxis der Repression und Einschüchterung dient dazu, den politischen Preis für die Teilnahme an Demonstrationen hoch zu halten, um möglichst viele potentielle TeilnehmerInnen davon abzuhalten, ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen.

Wir rufen alle Kriminalisierten der M31-Demo dazu auf, Gedächtnisprotokolle zu schreiben und in verschlüsselter Form an den Ermittlungsausschuss zu schicken. Außerdem bieten wir am Montag, den 9.4.2012 ab 19.00 Uhr eine Rechtshilfeveranstaltung im Club Voltaire (Frankfurt) an, auf der Betroffene sich über strafrechtliche Konsequenzen der Demonstration und den Umgang mit Justiz und Polizei während eines Ermittlungsverfahrens informieren können.

EA Frankfurt, 4.4.2012 / Korrektur: 16.4.12

Weitere Infos:
Pressemitteilung des M31-Bündnisses zur Demonstration
Die Rote Hilfe empfiehlt: Schweigen ist Gold – Erste Infos und Tipps der Roten Hilfe Frankfurt zur M31-Demo
Bitte sagen Sie jetzt nichts! Bro­schüre der Roten Hilfe zu Aus­sage­verwei­gerung und Ver­hör­methoden als pdf-Datei

Schumannstraße 60 geräumt - AK Recht bittet um Gedächtnisprotokolle

Am späten Abend des 20.10.2011 wurde das besetzte Haus in der Schumannstraße 60 von der Polizei geräumt. Dabei wurden über 70 Personen festgenommen. Das Gebäude war am Nachmittag zuvor nach einer studentischen Vollversammlung besetzt worden, um auf die Wohnraumknappheit in Frankfurt und den Widerspruch zwischen dem Mangel an bezahlbaren Wohnungen und dem großen Leerstand von Gebäuden in der Stadt aufmerksam zu machen. In dem Haus in der Schumannstr. 60 sollte Wohnraum für Studierende, die zu Beginn des Semesters noch keine Wohnung in Frankfurt gefunden haben, geschaffen werden.

Der AK Recht der Universität Frankfurt verurteilt in einem Bericht die gewaltsame Räumung und berichtet über die Repressalien der Polizei gegenüber den Festgenommenen. Dabei weist der Arbeitskreis auch auf die unangemessene Behandlung von unter 18-jährigen Festgenommenen hin, durch die sich die Frankfurter Polizei bereits in Vergangenheit während Studierendenprotesten hervorgetan hat. Statt die Jugendlichen, die sich im Haus aufgehalten hatten, nach Hause zu bringen oder vor Ort zu entlassen, um die Freiheitsentziehung so gering wie möglich zu halten, wurden auch die unter 18-jährigen in Gewahrsam genommen und z.T. über mehrere Stunden hinweg festgehalten.

Ein Video auf dem Blog von Schlaflos in Frankfurt zeigt Bilder aus der Schumannstraße und dokumentiert die Räumung des Gebäudes durch die Polizei. In Ausschnitten ist auch der Abtransport zweier Jugendlicher festgehalten.

Der AK Recht ruft auf seiner Website alle Festgenommenen oder ZeugInnen dazu auf, Gedächtnisprotokolle zu schreiben und ihm persönlich auszuhändigen. Am Dienstag, dem 25.10.2011, bietet er allen Kriminalisierten ab 21 Uhr eine Sprechstunde an.

24.10.2011

Gießen 16.7.11 - eine erste kurze Bilanz des EA

Dass diejenigen DemonstrantInnen, die nicht nur gekommen waren, um die Aktionen des Parteienbündnisses „Gießen bleibt bunt“ zu besuchen, in Gießen schwierige Bedingungen vorfinden würden, war schon im Vorfeld absehbar, hat doch die Stadt Gießen in bewährter Zusammenarbeit mit der Polizei angekündigt, wegen umfangreicher Absperrungen und teilweisem Versammlungsverbot könnten Kundgebungsorte nicht auf direktem Wege erreicht werden. Dieser angekündigte Rechtsbruch wurde jedoch dann vor Ort sehr schnell noch getoppt.

Bereits am Bahnhof wurden einzelne ankommende Versammlungsteilnehmer herausgegriffen und abgeführt. Die DemonstrantInnen, die – wie vom Versammlungsverbot gefordert – den Hauptbahnhof in Richtung der Kundgebungsplätze verlassen wollten, wurden hieran von den Polizeikräften gehindert, eingekesselt und mit Schlagstock und Pfefferspray begrüßt.

Damit hatte die Polizei klar gemacht, wie sie sich den Tag vorstellte, hieran hat sie über die gesamte Dauer der Aktionen festgehalten. Dass auf diese Weise die Nazis die Möglichkeit bekommen würden, ihre Demonstration trotz des Widerstandes durchzuziehen, war dann auch wenig überraschend.

In bewährter hessischer Polizeimanier wurde auch dieses Mal wieder mit zweierlei Maß gemessen: Die Straftaten der Nazis (Volksverhetzung, Beleidigung, Verstöße gegen das VersG etc) wurden unter den Augen der Polizei begangen („die Auswertung des Filmmaterials kann dann im Nachhinein erfolgen“), den GegendemonstrantInnen wurde weniger Rücksichtnahme entgegengebracht. Willkürliche Fest- und Ingewahrsamnahmen, Personalienfeststellungen, exzessives Filmen und eine noch nicht genau bekannte Anzahl an eingeleiteten Strafverfahren bestimmten den Tag. Das Versammlungsrecht wurde für GegendemonstrantInnen außer Kraft gesetzt. Als über einen Rechtsanwalt hiergegen eine Spontandemonstration schriftlich angemeldet wurde, hat die Versammlungsbehörde einfach die Anmeldung nicht gefunden und später, als diese Ausrede nicht mehr haltbar war, lapidar erklärt, das Polizeikonzept sei schlüssig, man habe dieses geprüft und werde den Einsatz wie geplant zu Ende führen. Besondere Erwähnung verdient auch die Brutalität, mit der insbesondere die Vielzahl der anwesenden polizeilichen Sondereinheiten, darunter mehrere BFEs aus Hessen und eine Beweis- und Festnahmehundertschaft aus Thüringen, gegen DemonstrantInnen vorgingen („irgendwann haben sie uns nur noch geschlagen“).

Unter dem Vorwand der Suche nach Verdächtigen einer Sachbeschädigung wurden bis zum Abend auch nach Ende aller Versammlungen noch wahllos Personen auf dem Nachhauseweg abgegriffen und zum Teil bis zum späten Abend festgehalten.

Als vorläufige Bilanz können wir festhalten: mindestens 19 vorübergehende Festnahmen, eine Vielzahl von Verletzten sowie eine noch nicht bekannte Zahl von Strafverfahren. Nicht zuletzt: die massenhafte Verletzung von Grundrechten bis hin zur völligen Verweigerung der Grundrechtsausübung.

Fazit: nur durch massiven Rechtsbruch seitens der Polizei und der Stadt Gießen konnte die Nazidemonstration stattfinden.

Da die Sache wegen der strafrechtlichen Ermittlungsverfahren für viele Personen noch nicht ausgestanden sein dürfte, auch dieses Mal: Schreibt Gedächtnisprotokolle, sammelt Zeugenaussagen und schickt sie per verschlüsselter E-Mail an den EA.

EA, 18.07.2011

Amtsgericht Frankfurt: Hausdurchsuchung im Vorfeld der Innenministerkonferenz rechtswidrig

Das Amtsgericht Frankfurt hat die Durchsuchung einer Wohngemeinschaft im Vorfeld der Innenministerkonferenz (IMK) für teilweise rechtswidrig erklärt. Anlässlich der Beschwerde eines Bewohners hat das Gericht entschieden, dass die Durchsuchung von dessen Zimmer und die Sicherstellung der dort aufgefundenen Gegenstände ohne Rechtsgrundlage erfolgt seien.

In der Nacht vom 25. auf den 26. Mai hatte die Polizei zwei Personen im Gallusviertel unter dem Vorwurf, eine Sachbeschädigung durch Graffiti begangen zu haben, festgenommen und dabei einen der Beschuldigten erheblich an der Hand verletzt. Die Festnahmen hatte die Polizei zum Anlass genommen, die gesamte Wohngemeinschaft der Betroffenen – einschließlich des Zimmers eines dritten Mitbewohners, den die BeamtInnen erst in der Wohnung angetroffen hatten – zu durchsuchen. Den PolizistInnen genügten dabei offenkundige Trivialitäten wie in der Wohnung vorgefundene Plakate und Informationsmaterialien mit antifaschistischem Inhalt, um aus dem unterstellten Graffiti den Verdacht eines politischen Straftatbestandes gegen alle drei WG-BewohnerInnen zu konstruieren und ihre Durchsuchungsmaßnahmen auf die gesamte Wohngemeinschaft auszuweiten.

Das Amtsgericht Frankfurt hat nun in einem Beschluss vom 20.6.2011 festgestellt, dass die Durchsuchung der Räumlichkeiten des dritten, erst in der WG angetroffenen Mitbewohners „zu Unrecht“ erfolgt sei. Gegen ihn habe „keine ausreichende Verdachtslage“ bestanden, die eine Durchsuchung rechtlich begründet hätte. Die im Zimmer des Betroffenen „aufgefundenen Gegenstände wurden mithin auf rechtswidriger Grundlage sichergestellt. Sie sind an den Beschuldigten herauszugeben“, heißt es in dem Beschluss des Amtsgerichts abschließend (Geschäftsnummer 6140 Js 221088/11 – 931 Gs). Die Gerichtsentscheidung ist mittlerweile rechtskräftig.

Der Ermittlungsausschuss Frankfurt begrüßt die gerichtliche Klarstellung der Rechtswidrigkeit der Polizeiaktion und wird die laufenden Ermittlungsverfahren gegen die Kriminalisierten weiter kritisch verfolgen.

EA Frankfurt, Juli 2011

Siehe hierzu auch die Erklärung Frankfurter Rechtshilfegruppen zur Hausdurchsuchung vom 26.5.2011

Hausdurchsuchung in Frankfurt

Pressemitteilung der Roten Hilfe Frankfurt, des EA Frankfurt, des AK Recht und des Arbeitskreis Kritischer Jurist_innen zur Hausdurchsuchung im Vorfeld der Innenministerkonferenz

In der Nacht vom 25. zum 26. Mai wurden in Frankfurt zwei Personen in der Nähe ihrer Wohnung festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, Sachbeschädigung durch Graffiti begangen zu haben. Einer der beiden wurde vor seiner Festnahme von der Polizei gezielt mit dem Auto angefahren und anschließend von einem Beamten mehrfach mit dem Kopf auf den Boden geschlagen. Die Folge waren eine zerstörte Brille, Verletzungen im Gesicht und ein gebrochener Finger. Eine medizinische Versorgung wurde dem Verletzten in der Obhut der Polizei jedoch über eine Stunde hinweg vorenthalten.

Im Anschluss nutzten die BeamtInnen die Festnahmen als Gelegenheit, um im Laufe der Nacht die gesamte WG der Betroffenen inklusive der Zimmer von nicht beschuldigten MitbewohnerInnen zu durchsuchen. Dabei fand ein regelrechter Beschlagnahmungsexzess statt: Die Polizei nahm Computer, Speichermedien, Plakate und – was die ErmittlerInnen anscheinend besonders erboste – Flugblätter und Broschüren mit laut Beschlagnahmeprotokoll „offenbar antifaschistischem Inhalt“, mit aufs Präsidium. Während der Hausdurchsuchung erklärten die beteiligten PolizistInnen, dass man im Polizeipräsidium über die bevorstehenden Proteste gegen die Innenministerkonferenz empört sei und die Hausdurchsuchung in diesem Kontext zu sehen sei. Ganz offensichtlich suchte die Polizei hier einen Vorwand, um gegen die Frankfurter linke Szene vorzugehen.

Dass die Polizei einen Zusammenhang zwischen Graffiti und der Mobilisierung gegen die IMK zieht und damit eine Hausdurchsuchung rechtfertigt, macht deutlich, wie sehr ihr die gegenwärtig laufende Kampagne dagegen ein Dorn im Auge ist. Doch auch mit solchen repressiven Maßnahmen wird es ihr nicht gelingen, die geplanten Demonstrationen gegen das Innenministertreffen zu verhindern.

Illegal ist das Vorgehen der Polizei, nicht der Widerstand gegen die Innenministerkonferenz. Die Rote Hilfe, der Ermittlungsausschuss Frankfurt, der AK Recht und der Arbeitskreis Kritischer Jurist_innen rufen deshalb alle Leute auf, sich von der Kriminalisierungstrategie der Polizei nicht einschüchtern zu lassen, sondern jetzt erst recht gegen die IMK auf die Straße zu gehen.

Rote Hilfe Ortsgruppe Frankfurt
Ermittlungsausschuss Frankfurt
AK Recht Uni Frankfurt
Arbeitskreis Kritischer Jurist_innen Uni Frankfurt

26.5.2011

Resümee des EA Frankfurt zu den Aktionen gegen die Nazidemonstration am 18.6.2011 in Bergen-Enkheim

Mit einem Großaufgebot hat die Polizei am Samstag die Demonstration von etwa 50 “autonomen Nationalisten” durch Bergen-Enkheim durchgesetzt. Antifaschistische GegendemonstrantInnen wurden von der Polizei durch Einkesselungen, Platzverweise und die weiträumige Absperrung der Naziroute daran gehindert, sich den Nazis massenhaft in den Weg zu stellen. Im Laufe des Tages wurden 20 AntifaschistInnen vorübergehend in Gewahrsam genommen, aber größtenteils direkt vor Ort wieder freigelassen.

Bereits vor dem offiziellen Beginn der Nazidemonstration wurden 70-80 GegendemonstrantInnen auf der Vilbeler Landstraße und in der Nähe der Leuchte von der Polizei eingekesselt und erst nach Identitätsfeststellungen, Durchsuchungen und in vielen Fällen auch Platzverweisen wieder aus dem Polizeikessel gelassen. Aus rechtlicher Perspektive erscheint dabei sowohl das verdachtsunabhängige, d.h. präventive Abfotografieren der Eingekesselten als auch die Praxis, AntifaschistInnen trotz angemeldeter linker Versammlungen an der U-Bahnstation Enkheim Platzverweise für das “gesamte Stadtgebiet Bergen-Enkheim” auszusprechen, fragwürdig.

Im Falle der uns bekannten Ingewahrsamnahmen in Enkheim nutzte die Polizei offensichtliche Lapalien als Anlässe, den antifaschistischen Protest gegen die Neonazis zu kriminalisieren. So wurden mindestens vier Personen unter dem Vorwurf des “Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz” vorübergehend in Gewahrsam genommen, weil die BeamtInnen in ihren Sonnenbrillen, Halstüchern oder Schals das “Mitführen von Vermummungsgegenständen” erkennen wollten. Durch besondere Härte in der Behandlung eines Gegendemonstranten tat sich ferner die in Frankfurt bereits bekannte Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit BFE 28 aus Lich hervor, die einen 16-Jährigen in der Nähe der Mahnwache in Gewahrsam nahm und bis zum Ende der Naziversammlung einsperren ließ, weil sie ihm vorwarf, sich nach einem Platzverweis nicht schnell genug entfernt zu haben.

Zu Festnahmen kam es auch nachmittags am Frankfurter Ostbahnhof, wo 14 AntifaschistInnen ein bis zwei Stunden in einem Polizeikessel oder in Einsatzfahrzeugen festgehalten wurden. Der Vorwurf der Polizei lautete, dass sie versucht hätten, “die Abreise der Teilnehmer des rechten Aufzuges zu stören”.

Der Ermittlungsausschuss Frankfurt ruft alle Kriminalisierten, die Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren angedroht bekommen haben, dazu auf, Gedächtnisprotokolle anzufertigen und sich bei Fragen oder Beratungsbedarf in einer unserer nächsten Sprechstunden zu melden.

Im Hinblick auf die heute beginnende Innenministerkonferenz steht zu befürchten, dass die Durchsetzung der Nazidemo am Wochenende nur der Auftakt einer Woche der polizeilichen Kontrollen und Einschränkungen der Demonstrationsfreiheit von linken Gruppen sein könnte. Wir rufen alle Leute auf, sich nicht von staatlichen Machtdemonstrationen beeindrucken zu lassen, sondern sich in Bezugsgruppen zu organisieren und an den Aktionen gegen die IMK teilzunehmen. Zu den beiden Demonstrationen am 22.6.2011 ist das EA-Telefon ab 16 Uhr erreichbar.

EA Frankfurt, 21.6.2011

Vorläufiges Resumee des EA Frankfurt zur Gegendemonstration in Friedberg am 07.11.09

Auch wenn uns noch längst nicht alle Informationen zum 07.11.09 vorliegen, läßt sich bereits jetzt feststellen, daß die Darstellung der Polizei, die wieder einmal den Erfolg ihrer sogenannten Deeskalationsstrategie abfeiert, eine Verhöhnung der Demonstranten auf der Straße darstellt.

Das absurd martialische Polizeiaufgebot hat fortgesetzte Rechtsbrüche zu verantworten, unter denen nicht nur die Demonstranten, sondern auch die nicht an den Demonstrationen beteiligte Friedberger Bevölkerung zu leiden hatte. Durch die willkürlichen Straßensperren, deren Logik mit fortschreitender Dauer im Laufe des Tages immer undurchsichtiger wurde, wurden immer wieder offensichtlich Unbeteiligte ihrer Bewegungsfreiheit beraubt und an der Verrichtung alltäglicher Dinge gehindert. Die Polizeibeamten an den Straßensperren haben vielfach ihre eigene Uninformiertheit und ihren Frust hierüber an den Passanten ausgelassen, jeder konnte im Laufe des Tages Zeuge davon werden. So war es dann nur folgerichtig, daß im Zuge der „Verdichtung” der Demonstranten auf der Kaiserstraße eine Vielzahl von Unbeteiligten in den Polizeikessel geraten sind. Das war Freiheitsberaubung.

Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß die Einkesselungen auf der Kaiserstraße rechtswidrig waren.

Und zwar nicht nur deshalb, weil einziges erkennbares Ziel dieser Einkesselung gewesen ist, die Gekesselten an der Ausübung ihres Versammlungsrechts zu hindern. Zur Zeit des Kessels gab es noch mehrere angemeldete Versammlungen in Friedberg, an deren Teilnahme die Gekesselten gehindert wurden. Die Verhinderung der Teilnahme an angemeldeten Versammlungen war ein Markenzeichen des polizeilichen Handelns an diesem Tag, und zwar von Beginn an, die Beispiele aufzuzählen würde den Rahmen dieser Erklärung sprengen.

Rechtswidrig war der Kessel auch deshalb, weil zur Zeit der polizeilichen Verlassensaufforderungen ein Verlassen der Kaiserstraße überhaupt nicht mehr möglich war. Aus diesem Grunde kann natürlich auch eine Strafbarkeit der Gekesselten nicht vorgelegen haben (selbst wenn diese die Kaiserstraße gar nicht verlassen hätten).

Diese offensichtliche Rechtswidrigkeit des Kessels scheint jedenfalls auch einigen Beamten vor Ort klar gewesen zu sein. Offenkundig wurde das Desaster, als im Wege einer Lautsprecherdurchsage auf der Kaiserstraße nach einem Einsatzleiter gefahndet wurde, mit dem das weitere Vorgehen abgestimmt werden sollte. Der öffentliche Hilferuf dieses Polizeibeamten steht stellvertretend für die Überforderung einer konzeptionslosen Polizeiführung.

Die Kollateralschäden des Kessels waren unter anderem die Einkesselung von Minderjährigen, die Verhinderung der Berufsausübung von Rechtsanwälten und – als dann die Polizeiführung entschied, daß man den Kessel nur nach der Abnahme der Personalien verlassen darf – die plötzliche Brutalität, mit der dieses erzwungen wurde. Die genaue Zahl der Verletzten wird erst in den nächsten Tagen feststehen. Gesichert ist allerdings, daß es zu zahlreichen gewalttätigen Übergriffen der Polizei gekommen ist.

Der Rest: die Verletzten vom Bahnhof; die willkürliche Erteilung von Platzverweisen; die Verhinderungen der Teilnahme an Versammlungen; willkürliche Ingewahrsamnahmen; grundlose Beleidigungen und Bedrohungen, verbunden mit Nötigung; Datensammlung; Festnahmen; Schlagstock- und Pfefferspray-Einsatz.

Was genau der Einsatzleiter Alexander König gemeint hat, als er sagte: „Es ist gelungen, Unfrieden aus Friedberg herauszuhalten” (Pressemitteilung der Polizeidirektion Friedberg) wissen wir nicht.

Wir wissen aber, was wir gehört und gesehen haben.

Am Freitag, den 13.11.09 bieten wir für Betroffene ab 20.00 Uhr im Club Voltaire die Möglichkeit, sich rechtlich beraten zu lassen. Schreibt zeitnah Gedächtnisprotokolle.

EA Frankfurt, 09.11.2009

Bericht des Ermittlungsausschuss zum Naziaufmarsch 01.08.2009 in Friedberg und Nidda

Die Tatsache, daß die Nazis ihre beiden Demos nicht wie geplant durchführen konnten, wird auch vom EA-Frankfurt begrüßt.

Allerdings bedeutet dies leider nicht, daß es aus unserer Sicht an diesem Tag keinerlei Ein-/Beschränkung der Demonstrationsfreiheit seitens der Polizei gegeben hat.

Dem EA Frankfurt wurden während des Tages insgesamt 7 Festnahmen bzw. Ingewahrsamnahmen gemeldet. Im Wesentlichen wurden den Personen Verstöße gegen das VersG vorgeworfen. Alle Personen wurden im Laufe des Tages wieder –teils nach erkennungsdienstlicher Behandlung – entlassen.

Obwohl die Personalien der Festgenommenen bereits vor Ort geklärt waren, wurden sie zur Polizeidirektion verbracht, in einem Fall wurde der Betroffene sogar nach Gießen verbracht, ohne daß hierfür ein sachlicher Grund ersichtlich war. Dies hat zu unnötig langen Gewahrsamszeiten geführt.

Sodann wurde uns berichtet, daß Zivilpolizisten in einer Situation abseits der Demo ihre Dienstwaffen gezogen haben, um vermutete Täter einer Körperverletzung zu verfolgen. Dieses Auftreten war angesichts des im Raum stehenden Vorwurfs völlig unverhältnismäßig und inakzeptabel.

Schließlich wurde uns berichtet, daß einer Gruppe von Nazis, die an der NPD-Demo teilnehmen wollten, wegen Bewaffnung die Teilnahme verweigert und ihnen lediglich ein Platzverweis ausgesprochen wurde, ohne daß ihnen die Bewaffnung abgenommen wurde. Wir konnten diese Meldung nicht prüfen, gehen aber davon aus, daß sie zutreffend ist. Dies unterstellt, ist dies eine nicht hinzunehmende eklatante Verharmlosung der Gefahr, die diese Leute darstellen.

Schließlich ist die Praxis kompletten Abfilmens einer gesamten Kundgebung durch Polizei und Filmkräfte der Bundespolizei rechtswidrig, da es sich um unterschiedsloses und verdachtsunabhängiges geplantes Abfilmen handelt, welches in dieser Form nicht vom Versammlungsgesetz gedeckt ist. Zwar darf die Polizei nach § 12a VersG im Vorfeld von Demonstrationen im Zusammenhang mit Demonstrationen Videoaufnahmen anfertigen, jedoch nur dann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, daß von den videographierten Personen erhebliche Gefahren für die öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Das verdachtsunabhängige präventive Komplettabfilmen einer gesamten Kundgebung ist rechtswidrig.

Wir fordern die Polizei (und die Bundespolizei) auf, das so gewonnene Filmmaterial zu vernichten und nicht – wie sonst üblich – dem Staatsschutz zur Auswertung zu überlassen.

Am 14.08.2009 ab 19:30 findet im Club Voltair in Frankfurt das nächste reguläre Treffen des EA Frankfurt statt. Betroffene, die im Zusammenhang mit möglichen (Straf-)Verfahren Fragen haben, können sich an diesem Abend an den EA Frankfurt wenden.

Der EA- Frankfurt

PM Demonstration „Wir zahlen nicht für Eure Krise" am 28.03.2009 in Frankfurt

Leider liefert auch die Demonstration vom 28.03.09 erneut genügend Belege dafür, daß die Frankfurter Polizei (bzw. ihre Einsatzleitung) nicht gewillt ist, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu respektieren.

Vielmehr zeigt das Polizeiverhalten, daß Versammlungen nicht nur durch ein völlig überzogenes und martialisches Auftreten der Polizei diskreditiert werden, sondern auch immer wieder offen repressiv und in schikanöser Art und Weise die Rechte von Versammlungsteilnehmern mißachtet und eingeschränkt werden.

Nach Kenntnis des EA-Frankfurt hat die Polizei an diesem Tag mindestens drei von Gewerkschaften angemietete Busse, die sich erkennbar auf den Weg nach Frankfurt zur Teilnahme an der Demonstration befanden, angehalten, schikaniert und damit die Ausübung des Versammlungsrechts massiv behindert.

Verlangt wurde, daß die Mitfahrer aus den Bussen aussteigen sollen (es hat zu dieser Zeit heftig geregnet), sich durchsuchen lassen sollten und sich im Anschluß daran videografieren bzw. erkennungsdienstlich behandeln zu lassen.

Dies erfolgte durch martialisch kampfausgerüstete Einheiten, so daß für Passanten der gewollte Eindruck entstehen mußte, bei den Kontrollierten handele es sich um Gesetzesbrecher.

Die Einzelfälle:

  • Ein Bus der Gewerkschaft ver.di aus Bonn wurde gegen 11:45 Uhr für ca. 45 Minuten in Bockenheim von einer Einheit aus Thüringen angehalten. Die DemonstrationsteilnehmerInnen mußten aussteigen und im Regen stehen bleiben, während die Polizei den Bus und das Gepäck kontrolliert hat. Die Polizei hat die Personalien der DemonstrationsteilnehmerInnen aufgenommen und wollte den Bus und die DemonstrationsteilnehmerInnen einzeln videographieren. Während die DemonstrationsteilnehmerInnen ohne Regenjacken und -schutz außerhalb des Busses festgehalten wurde, hat die Polizei mit mehreren Kameras während der gesamten Dauer aggressiv alle Personen abgefilmt. Der verantwortliche Hauptpolizeikommissar Lauke erklärte auf Fragen nach dem Rechtsgrund dieser Maßnahmen, es handele sich um eine bloße Routine.
  • Ein ebenfalls von einer Gewerkschaft angemieteter Bus aus Ludwigshafen wurde von der Polizei zunächst in ein Wohnviertel umgeleitet, angehalten und ebenfalls Kontrollen unterzogen. Die Polizei bestand zunächst auf eine erkennungsdienstliche Behandlung der DemonstrationsteilnehmerInnen und somit auch Abnahme von Fingerabdrücken. Auch hier wurde nach längerem Diskutieren um die Rechtsgrundlage für die erkennungsdienstliche Behandlung hiervon letztlich abgesehen.
  • Weiterhin wurde bekannt, dass noch mindestens ein weiterer von einer Gewerkschaft angemieteter Bus am der Anfahrt zur Demonstration massiv ge- und behindert wurde. Auch hier mußten die DemonstrationsteilnehmerInnen längere Zeit im Regen außerhalb des Busses auf den Abschluß der Polizeikontrolle warten. Die Polizei hat die Personalien der DemonstrationsteilnehmerInnen erfaßt.
  • Da paßt es ins Bild, daß die Teilnehmer der Abschlußkundgebung am Eingang Römerberg aus einem grauen Zivilfahrzeug der Polizei heraus sämtlich abgefilmt worden sind.

Eine Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen ist nicht ersichtlich, insbesondere lagen die Voraussetzungen des § 12a Versammlungsgesetz erkennbar zu keiner Zeit vor.

Die Handlungen der Polizei waren folglich rechtswidrig.

Offen bleibt die Frage, wer dieses gezielte Eingreifen in Grundrechte angeordnet hat

Der EA-Frankfurt fordert die Polizei auf, dafür zu sorgen, daß dieses Vorgehen bei zukünftigen Demonstrationen unterlassen wird.

Der EA-Frankfurt rät daher dringend, das Vorgehen der Polizei gerichtlich überprüfen zu lassen. Dies ist erforderlich, weil mittlerweile es leider tatsächlich zur Routine geworden ist, dass die Polizei Demonstrationen flächendeckend vollständig von Beginn bis zum Ende durch Einsatz modernster Kameratechnik ablichten und -filmt. Was mit dem Film- und Videomaterial nach Abschluß der Demonstration passiert, weiß niemand. Grundsätzlich ist die Polizei zur unverzüglichen Löschung des aus konkretem Anlaß gefertigten Film- und Videomaterials verpflichtet.

Der EA-Frankfurt fordert die Polizei daher auf, sämtliche der gesammelten personenbezogenen Daten und Videos umgehend zu vernichten, so wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Der EA rät daher, auch bei dem zuständigen Datenschutzbeauftragten direkt in jedem konkreten Fall nachzufragen, welches Filmmaterial von der Polizei angefertigt worden ist und ob/wann/wie es gelöscht worden ist.

Frankfurt, den 03.04.2009