Erfolgreiche Blockaden gegen die Nazis – zahlreiche verletzte Antifaschist*innen durch Polizeigewalt
Erste Bilanz vom EA-Frankfurt – 1. Mai 2013 – 22.00 Uhr
Am Vormittag haben mehrere tausend Antifaschist*innen im Frankfurter Ostend Blockaden errichtet, über Stunden hinweg aufrecht erhalten und die Nazis erfolgreich daran gehindert, in Frankfurt zu demonstrieren.
Drei große Blockadepunkte auf der Hanauer Landstraße, am Danziger Platz und auf den Bahngleisen zwischen Schwedler Brücke und Ostbahnhof verhinderten, dass die Nazis ihren Kundgebungsort erreichen konnten. Dabei wurden die Antifaschist*innen aber mit einem massiven Polizeiaufgebot konfrontiert. In der Hanauer Landstraße zogen mehrere Wasserwerfer und Räumpanzer auf. Auf den Bahnschienen wurden hunderte Blockadeteilnehmer*innen stundenlang gekesselt, Personalienfeststellungen unterzogen und abfotografiert. Dabei kam es im Verlauf des Tages immer wieder zum Einsatz von Pfefferspray, so dass viele Demonstrant*innen mit Augenverletzungen behandelt werden mussten.
Gegen Ende der Blockaden gab die Polizei dem Demobündnis zu Verstehen, dass alle Personen aus dem Gleiskessel gelassen würden. Stattdessen wurde dort jedoch eine kleine Gruppe von Personen separiert, mit Kabelbindern gefesselt, zusammengeschlagen und festgenommen. Dies wurde so durchgeführt, dass die Teilnehmer der beginnenden Demo in die Innenstadt dies nicht mitbekommen konnten.
Nach der Abschlusskundgebung der Demo an der Konstabler Wache wurden erneut – aus unserer Sicht ohne ersichtliche Begründung – mehrere Personen festgenommen.
Die repressive Bilanz des Tages:
- Insgesamt wurden heute mindestens 30 Personen mit Vorwürfen wie „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“, „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ oder „versuchte Körperverletzung“ in die Gefangenensammelstelle gebracht. Nach unserem Kenntnisstand wurden die letzten Personen gegen 21.30 Uhr wieder entlassen.
- Hunderte von Personalienkontrollen
- Viele Verletzte mit teils erheblichen Verletzungen. Einige mußten im Krankenhaus behandelt werden. Allein von den Demo-Sanis wurden im Laufe des Tages 80 Antifaschist*innen behandelt, von denen vier ins Krankenhaus gebracht wurden. Neben einer großen Zahl von Augenverletzungen durch Pfefferspray konnten die Sanitäter vor allem von Prellungen, Verdacht auf Knochenbrüche und Schnittverletzungen durch Nato-Draht berichten. Besonders schwere Verletzungen (Gehirnerschütterung, Verdacht auf Wirbelsäulenverletzung, etc..) erlitten darüber hinaus mehrere Personen, die von der Polizei auf den Bahngleisen festgenommen wurden.
Wir freuen uns über den Erfolg der antifaschistischen Blockaden. Wir verurteilen die massive Videoaufzeichnung der Demonstrant*innen über den gesamten Tag hinweg! Wir verurteilen den Polizeieinsatz aufs Schärfste!!
1.5.13
EA Frankfurt
Anmerkung: Bei diesem Text handelt es sich um einen vorläufige Bilanz vom Abend des 1. Mai 2013. Ein ausführlicherer Bericht jüngeren Datums ist hier einsehbar.
Polizeieinsatz gegen Hausbesetzung und Spontandemonstration
Nach einer vorübergehenden Hausbesetzung in der Schumannstraße 2 kam es am letzten Freitag, dem 30.11.2012, zu polizeilichen Maßnahmen gegen Personen, die sich mit den Besetzer_innen solidarisch zeigten und eine im Anschluss stattfindende Spontandemonstration. Wir dokumentieren hier die Pressemitteilung des AK Recht, der von verletzten Demoteilnehmer_innen berichtet und eine unvollständige Liste an Übergriffen und Rechtsbrüchen der Polizei zusammengestellt hat. Weitere Infos: Bericht von der Spontandemo und Blog der Gruppe waste’nd
AK Recht: Mehrere Verletzte durch gewaltsamen Polizeieinsatz bei Hausräumung und Spontandemonstration
- Noch während sich die Besetzer_innen der Schumannstraße im Haus aufhielten, bildete sich eine spontane Solidaritätsdemonstration vor dem Haus. Die Polizei löste diese Demonstration sofort auf. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen das Versammlungsrecht dar. Zur Durchsetzung der Auflösung kam es zu mehrfachen Schlagstockeinsätzen gegen Demonstrant_innen. Dabei erlitten mehrere Personen leichte Verletzungen.
- Nachdem die Besetzer_innen das Haus freiwillig verlassen hatten, bildete sich ein erneuter Demonstrationszug. Dieser wurde zunächst durch die Polizei gestoppt. Hierbei kam es erneut zu mehreren Schlagstockeinsätzen. Als sich die Demonstration schließlich in Bewegung setzen durfte, wurde sie über ihre komplette Länge hinweg von einem Polizeispalier begleitet und abgefilmt – ein Vorgehen, das mittlerweile mehrfach vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden ist.
- Während der gesamten Demonstration fielen die Polizist_innen der Bereitschaftspolizei sowie der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) 58 der Frankfurter Polizei durch ständige Provokationen auf. Immer wieder wurden Demonstrationsteilnehmer_innen beleidigt und anlasslos weggestoßen. Zudem wurden vor der Europäischen Zentralbank erneut mehrere Menschen durch Schlagstockeinsätze und Faustschläge verletzt.
- Nachdem die Demonstration sich an der Hauptwache auflöste, kam es zu offen gewalttätigen Übergriffen durch die BFE 58. So wurden mehrere Personen beim Verlassen der Demonstration durch BFE-Einheiten angegriffen und in die B-Ebene der Hauptwache gezerrt. Eine Person wurde vorübergehend festgenommen und gewaltsam in die Verkaufsräume des KFC-Restaurants in der B-Ebene verbracht. Anwesende Sanitäter_innen, die den Übergriff beobachteten und eine medizinische Erstversorgung durchführen wollten, wurde der Zutritt zum Laden verwehrt. Die vorübergehend festgenommene Person konnte somit über die gesamte Dauer ihrer Durchsuchung, die teilweise in Lagerräumen des KFC stattfand, nicht versorgt werden. Auch bei allen anderen Übergriffen wurden die Sanitäter_innen durch die BFE 58 an der Versorgung der Verletzten gehindert.
- Im KFC wurde eine andere Person ebenfalls von 4 Polizisten aus der Kassenschlange gezogen, gewaltsam zu Boden gedrückt, mit dem Knie im Nacken auf dem Boden fixiert und anschließend mit Kabelbindern gefesselt. Anschließend wurde sie ebenfalls in die Lagerräume des KFC geführt, wo sie über längere Zeit festgehalten wurde.
- Eine weitere Person wurde ins Krankenhaus gebracht, nachdem sie einen Schlagstock auf den Kopf und einen Faustschlag ins Gesicht erlitten hatte. Bei der ärztlichen Untersuchung wurde eine Schädelprellung und eine Nackenstauchung festgestellt.
- Sowohl die Einsatzleitung als auch die ungekennzeichneten und vermummten BFE-Einsatzkräfte verweigerten geschlossen die Herausgabe von Namen oder Dienstnummern.
- Als die Polizei vorübergehend die gesamte B-Ebene sperren ließ, bedeutete dies, dass zeitweilig über 300 Personen, die Mehrheit von ihnen unbeteiligte Passant_innen, in der B-Ebene eingeschlossen waren. Auch gegen unbeteiligte Passant_innen setzte die Polizei Schlagstöcke ein. Für diese Sperrung bestand zu keiner Zeit irgendein Anlass.
„Die Maßnahmen der Polizei, besonders im Anschluss an die Auflösung der Demonstration verstoßen offensichtlich gegen das Versammlungsgesetz, welches das Verlassen einer Demonstration zu jeder Zeit sicherstellt. Die offen gewalttätigen Übergriffe, die sich dabei ereigneten, stellen selbst für Frankfurter Verhältnisse eine besondere Eskalationsstufe dar,“ erklärt Florian Muhs, Sprecher des Arbeitskreises. „Wir überlegen, rechtliche Schritte gegen den Einsatz allgemein sowie gegen einzelne Beamt_innen einzuleiten.“
Der AK Recht geht davon aus, dass es noch zu weiteren Übergriffen und Verletzungen gekommen ist, die bisher noch nicht öffentlich geworden sind. Betroffene ruft der Arbeitskreis dazu auf, Gedächtnisprotokolle zu erstellen und sich die Verletzungen attestieren zu lassen.
[Blockupy] Stellungnahme des EA-Frankfurt zu den Blockupy-Tagen in Frankfurt
Als Gruppierung, die sich den Schutz und die Durchsetzung des Rechts auf Demonstrationsfreiheit zum Ziel gesetzt hat, haben wir die Blockupy-Aktionstage über die gesamten vier Tage begleitet, Betroffene und Ingewahrsam-Genommene Aktionsteilnehmer_innen beraten und bei Bedarf anwaltlich vertreten. Wir sehen uns mit einigen Tagen Abstand dazu veranlasst, zu den Vorfällen nochmals Stellung zu nehmen.
Zu Beginn eine Übersicht zu den uns bekannten Vorwürfe der Polizei gegenüber Protestler_innen und wiederum der uns gemeldeten Fakten:
Vorwürfe der Polizei gegenüber Versammlungsteilnehmer_innen:
Es wurden unzählige Verstösse gegen das Versammlungsgesetz, unzählige Platzverweise und Aufenthaltsverbote verhängt. In Einzelfällen wurde auf der Demonstration am Samstag das Mitführen von Vermummungsgegenständen (Schals, Masken) beanstandet. Mehr ist uns nicht bekannt.
Zu den Fakten:
-1430 Ingewahrsamnahmen, zum Teil über mehrere Stunden (wir zählen im Gegensatz zur Polizei Frankfurt auch alle Kessel, Busse und Gefangenensammelstellen in anderen Städten dazu)
-Nichteinhalten des geschützten Rechts auf Kontaktierung eines Rechtsanwalts in der Gesa Frankfurt
-Verwehrung des Zugangs von Rechtsanwälten zu ihren Mandanten auf dem Polizeipräsidium Frankfurt bzw. zu den Bussen, die vor dem Polizeipräsidium standen
-rechtswidrige systematische Videoüberwachung der gesamten Versammlung während der erlaubten Demonstration am Samstag, unter anderem während der gesamten Auftakt – und Abschlusskundgebung, sowie konkret einzelner Personen. Darüber hinaus wurden bei Personalienfeststellung der anreisenden Busse alle Personen gefilmt.
-rechtswidrig verhängte Aufenthaltsverbote
-Beschlagnahmung von Zelten und Schlafsäcken
-mehrere Personen wurden von der Polizei verprügelt
Die Stadt Frankfurt…
….hat am Ende der Aktionstage keinen Anlass zur Selbstkritik erkennen lassen. Das Ordnungsamt hat versucht, den gesamten Protest zu verbieten. Die sich ansonsten liberal gebende Oberbürgermeisterin hat sich zu Beginn der Aktionstage persönlich davon überzeugt, dass die Polizei die von ihren Beamt_innen verfügte Räumung des Camps vor der EZB auch wirklich durchgesetzt wird. Sie hat damit noch einmal persönlich mit dem, was dann folgte ihr Einverständnis erklärt.
Was folgte:
Ordnungsdezernent Frank hat erklärt, die Polizei habe so handeln müssen, wie sie es getan hat, weil die Personen, die sich trotz Verbots versammelt hatten, mit ihrem Verhalten schwere Straftaten begangen hätten.
Was der Ordnungsdezernent natürlich weiß, aber nicht sagt, ist die Tatsache, dass den Personen, die von der Polizei in Gewahrsam genommen wurden, keine Straftaten begangen haben. Dieser Vorwurf wurde ihnen von der Polizei überhaupt nicht gemacht, sie standen lediglich unter dem Verdacht, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Ordnungswidrig ist ein Verhalten dann, wenn es zwar nicht erlaubt, aber auch nicht kriminell ist, so in etwa wie falsches Parken.
Wenn die Stadt Frankfurt nun unter Hinweis darauf, dass die Demonstration am Samstag ja erlaubt war, für sich in Anspruch nimmt, damit dem Versammlungsrecht Geltung verschafft zu haben, sei daran erinnert, dass die Stadt auch diese Demonstration verboten hat und erst der Gang zum Verwaltungsgericht die Durchführung ermöglich hatte.
Die Gerichte…
…..wurden im Vorfeld darauf hingewiesen, dass es erforderlich werden wird, am Himmelfahrtstag einen richterlichen Bereitschaftsdienst einzurichten, um erwartete Grundrechtsverletzungen effektiv und zeitnah rechtlich überprüfen lassen zu können (nach Artikel 19 Abs. 4 GG besteht ein Anspruch auf effektiven Rechtsschutz).
Das Amtsgericht Frankfurt hat hierauf reagiert und für den Feiertag die Richterbereitschaft entsprechend erweitert. Dies sollte sich auch als richtig erweisen. Das Verwaltungsgericht jedoch hat hierzu keine Veranlassung gesehen. Es hat sich erwiesen, dass diese Form von Rechtsschutzverweigerung dazu beigetragen hat, dass die Polizei in der Lage war, in nicht für möglich gehaltener Weise die Grundrechte eine Vielzahl von Menschen zu verletzen, sie mit absurden Verfügungen einzuschüchtern und damit von der Teilnahme am Protest, gleich ob genehmigt oder nicht, abzuhalten.
Die Polizei Frankfurt…
… hat zunächst im Vorfeld die Stimmung durch ihre Gefahrenprognosen für Blockupy zu beeinflussen versucht. Dies sollte ersichtlich dazu führen, Personen davon abzubringen, ihr Protestanliegen zu formulieren. Mediale Inszenierung von Bedrohung dient regelmäßig dazu, Grundrechte zu beschneiden und Repression zu rechtfertigen. Darüber hinaus diente die polizeiliche Gefahrenprognose der Stadtverwaltung und der Versammlungsbehörde als einzige Grundlage für die Veranstaltungsverbote. Im Nachhinein hatte sich diese als haltlos und unbegründet herausstellt – was jedoch auch die Gerichte nicht davon abhielt, weite Teile der Verbote aufrecht zu halten. Als wesentlicher Beleg der Polizei Frankfurt musste neben zahlreichen Videoclips genau einer dafür herhalten, der den Untergang des Frankfurter Bankenviertels durch eine Zsunamiwelle vorhersagte. Der Eintritt dieses Ereignisses war jedoch wenig wahrscheinlich.
Das, was dann allerdings geschehen ist, hat uns allerdings dennoch entsetzt.
Sämtliche Personen, deren Personalien im Zusammenhang mit der Demonstration am 31.03.12. festgestellt worden sind, wurden dem Generalverdacht ausgesetzt, bei den Blockupy-Protesten Straftaten begehen zu wollen. Ihnen wurde daher verboten, sich während der Protesttage im Innenstandgebiet aufzuhalten, und im Fall des Verstoßes hiergegen, erhebliche Konsequenzen angedroht.
Das Mittel der Vorverdächtigung sollte aus Sicht der Frankfurter Polizei genügen, Grund- und Freiheitsrechte nicht nur einzuschränken, sondern vollständig aufzuheben. Aus unserer Sicht muss jedem Versuch, Gesetze zur Einschränkung von fundamentalen Grundrechten auf diese Weise zu benutzen, entschieden entgegen getreten werden.
Wir haben bereits darüber berichtet, dass diese rechtswidrigen Verwaltungsakte bereits vor den Aktionstagen vor Gericht keinen Bestand hatten. Wir mussten feststellen, dass die Frankfurter Polizei nach dieser gerichtlichen Bewertung die Verhängung von rechtswidrigen Aufenthaltsverboten als Mittel genutzt hat, die Inanspruchnahme eines Grundrechts zu verhindern und die Betroffenen zu verunsichern und zu kriminalisieren. Weit über hundert Betroffene wollten sich durch die Anrufung des Verwaltungsgerichts dagegen wehren, welches aber (s.o.), einen Bereitschaftsrichterdienst nicht eingerichtet hatte.
Am späten Abend des Himmelfahrtstages hatte der Bereitschaftsrichterdienst des Amtsgerichtes Frankfurt es abgelehnt, Personen, denen keinerlei strafrechtliche Vorwürfe gemacht wurden, weiter die Freiheit zu entziehen. Zu dieser Zeit waren die Mehrzahl der Betroffenen bereits stundenlang eingesperrt worden – für nichts.
Dennoch hatte die Polizei am Tag danach erneut Hunderte von Personen in Gewahrsam genommen und erneut versucht, dies gerichtlich genehmigen zu lassen, war zum zweiten Mal nicht gelungen ist. Auch diese Personen musste die Polizei freilassen. Unter den Festgenommenen befanden sich viele Personen aus dem Ausland, die sich plötzlich im Polizeigewahrsam fanden, ohne zu wissen oder erklärt bekommen zu haben, was ihnen vorgeworfen wird und weshalb sie eingesperrt worden sind. Polizeiliche Durchsage erfolgten Ausschließlich in Deutscher Sprache und auch in der GeSa wurden keine Dolmetscher_innen hinzugezogen.
Unter den vielen hunderten Betroffenen herrschte große Unsicherheit darüber, in welchem Umfang sie nach ihrer Festnahme oder nach der Erteilung eines Aufenthaltsverbots in Frankfurt weiter ihr Recht auf Demonstrationsfreiheit noch ausüben durften. Wenn hundertfacher Rechtsbruch danach als polizeilicher Erfolgt bewertet wird, dann ist dies nicht nur zynisch, sondern gefährlich.
Als die Polizei dann am Nachmittag des 18.05.12 nicht mehr anders konnte, als sämtliche ihrer Verfügungen wegen offenkundiger Rechtswidrigkeit aufzuheben, hat die Polizeiführung es abgelehnt, dies schriftlich zu bestätigen.
Zur gleichen Zeit und noch danach haben die im Stadtgebiet verteilten Einheiten der Polizei gegenüber Demonstrant_innen, die von ihr selbst als rechtswidrig beurteilten, Aufenthaltsverbote verhängt. Angeblich sei es nicht möglich gewesen, die Beendigung rechtswidrigen Handelns den Einsatzeinheiten vor Ort entsprechend zu kommunizieren und sie zu rechtmäßigem Handeln zu verpflichten.
Die hier aufgezeigten eklatanten Rechtsbrüche müssen aus unserer Sicht politisch eindeutig verurteilt werden.
Dabei darf nicht untergehen:
Wenngleich während der Protesttage in der Berichterstattung der Fokus auf der Zulässigkeit und dem Ausmaß des Polizeihandels gelegt wurde, dürfen dabei andere, gleichermaßen schwerwiegende Rechtsverstöße nicht unbeachtet bleiben:
Es gab eine Vielzahl von Berichten über Polizeigewalt im Zuge von Räumungsaktionen am Donnerstag, jeder Bericht ist der Einzelfall eines Verletzten, der Schmerzen erleidet, die der Polizei zuzuschreiben sind. Die vielen hundert Personen, die aus anderen Städten angereist sind und denen die Fahrt nach Frankfurt durch Polizeibeamte schon weit vor Frankfurt unmöglich gemacht wurde, sind ebenfalls viele hundert Einzelfälle, deren Grundrechtsausübung be- und vielfach verhindert worden ist.
Als deutlich wurde, dass alle diese Rechtsverstöße nicht verhindern konnte, dass sich am Samstag eine Großdemonstration gebildet hat, wurde seitens der Polizei alles unternommen, um einen störungsfreien Verlauf unmöglich zu machen. Immer wieder hat die Polizei versucht, die Demonstration zu provozieren, ist in die Versammlung eingedrungen, hat Personen dabei verletzt und hat durch unangemessen martialisches Auftreten Teile der Demonstration zu kriminalisieren versucht, obwohl hierzu keinerlei Veranlassung bestanden hat.
Die Versammlungsteilnehmer_innen…
….haben während der gesamten Aktionstage erfahren müssen, wie ihnen das so weltoffene und tolerante Frankfurt entgegen getreten und wie mit ihrem Recht auf Demonstrationsfreiheit umgegangen worden ist. Die Geduld, mit der die meisten der Demonstrant_innen diese massiven Schikanen und Rechtsverstöße erduldet haben, war erstaunlich.
Obwohl während der Protesttage ein Polizeieinsatz gefahren wurde, der auf dem Prinzip von „Abschreckung durch Rechtsbruch“ basiert hat, ist es der Polizei Frankfurt nicht gelungen, Protest zu verhindern. Die Propaganda der Polizei im Vorfeld der Proteste wurde als das entlarft, was sie war, nämlich Propaganda, die nur dazu gedient hat, Grundrechtsausübung zu be- und nach Möglichkeit zu verhindern.
….haben nun die Folgen dessen zu tragen, was geschehen ist. Jedes der rechtswidrigen Aufenthaltsverbote, jeder Platzverweis und jede Ingewahrsamnahme hat zur Folge, dass über die jeweiligen Betroffenen Datensätze angelegt werden, die in polizeilichen Dateien gespeichert bleiben. Die Polizei hat sich durch die massenhafte Verhängung rechtswidriger Bescheide in die Lage versetzt, Daten über Personen zu sammeln, die ungewollte Protestformen wählen. Die auf diese Weise gewonnenen Daten können später jederzeit dazu genutzt werden, zukünftige Grundrechtseinschränkung dieser Personen damit zu rechtfertigen, dass die Betroffenen im Rahmen von Blockupy „polizeilich auffällig“ geworden seien. Den Betroffenen wird zugemutet, die Löschung ihrer so gesammelten Daten zu beantragen. Tun sie dies nicht, drohen ihnen infolge dieses rechtswidrigen Polizeieinsatzes langfristige Folgen, wie beispielsweise weitere Aufenthalts- und Einreiseverbote.
…..haben besonnen und doch auch konsequent darauf beharrt, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in Frankfurt wahrzunehmen
Der Flurschaden…
…der Aktionstage ist aus unserer Sicht immens. Die Aktionstage, die aus der Sicht der Veranstalter sicherlich als Erfolg gewertet werden kann, waren jedoch eine Niederlage für das Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Alle, die an den Aktionstagen beteiligt gewesen sind, sollten aus ihrer jeweiligen Sichtweise darauf hin arbeiten, dass eine solche “Verbotsorgie” (Sprecher des Blockupy-Bündnisses), sich grundsätzlich nicht wiederholen kann. Einer der Rechtsanwälte, die an den Verfahren zur Beseitigung der Aufenthaltsverbote beteiligt war, hat erklärt, aus seiner Sicht sei das Vorgehen der Polizei Frankfurt der Versuch des Einstiegs zur Beseitigung des Versammlungsrechts, dem es entgegen zu wirken gelte. Dem können wir uns nur anschließen.
EA Frankfurt, 25.05.2012
[Blockupy] Presseerklärung des EA-Frankfurt zu den Blockupy-Tagen in Frankfurt, 25.05.12
Anlässlich der Pressekonferenz des Blockupy-Bündnisses am 25.05.2012 hat der Ermittlungsausschuss-Frankfurt (EA) eine ausführliche Stellungnahme zu den Ereignissen rund um Blockupy veröffentlicht. Darin wird auf massive Grundrechtsverletzungen und polizeiliche Übergriffe im Vorfeld und während der Aktionstage eingegangen:
Bereits im Vorfeld versuchten die Stadtverwaltung und die Versammlungsbehörde alle im Rahmen von Blockupy stattfindenden Veranstaltungen zu verbieten. Einzige Grundlage hierfür war die „Gefahrenprognose“ der Polizei, die sich im Nachhinein als haltlos und unbegründet herausstellte – was jedoch auch die Gerichte nicht davon abhielt, weite Teile der Verbote aufrecht zu halten.
Kurz vor den Aktionstagen wurden räumlich und zeitlich umfangreiche Aufenthaltsverbote für über 400 Teilnehmer_innen der Demonstration am 31. März durch die Polizei verhängt, deren Unrechtsmäßigkeit nach wenigen Tagen vom Verwaltungsgericht festgestellt worden war. Dies hielt die Polizei nicht davon ab von dieser Praxis auch während der Aktionstage Gebrauch zu machen. Auch diese wurden vom Verwaltungsgericht wieder gekippt.
Insgesamt kam es zu 1430 Ingewahrsamnahmen, zum Teil über mehrere Stunden (wir zählen im Gegensatz zur Polizei Frankfurt auch alle Kessel, Busse und Gefangenensammelstellen in anderen Städten dazu). Des Weiteren wurden das geschützte Recht auf Kontaktierung eines Rechtsbeistandes in der Gefangenensammelstelle teilweise nicht eingehalten und der Zugang von Rechtsanwält_innen zu ihren Mandant_innen auf dem Polizeipräsidium Frankfurt verwehrt. Wiederholt kam es zu Beschlagnahmungen von Zelten und Schlafsäcken und mehrere Personen wurden von der Polizei verprügelt.
Die angemeldete und erlaubte Großdemonstration am Samstag versuchte die Polizei bereits zu Beginn kurzzeitig einen Teil der Demonstration abzutrennen und damit eine Eskalation herbeizuführen. Darüber hinaus filmte die Polizei sowohl einzelne Teilnehmer_innen der Demonstration, als auch den gesamten Zug systematisch und ohne augenscheinlichen Grund ab. Ein Teil der Demonstration wurde permanent von einem bis zu achtreihigen behelmten Polizeispalier begleitet. Vom diesem gingen wiederholt Schlagstockeinsätze aus, zudem drangen Polizeibeamte immer wieder in den Demonstrationszug ein. Genauso wie die mit Reihen von Polizeifahrzeugen errichteten Sichtsperren sollte wohl auch das Spalier eine positive Außendarstellung der Demonstration verhindern.
Insgesamt ist festzustellen, dass Stadt und Polizei versucht haben, das Versammlungsrecht präventiv außer Kraft zu setzen. Rückendeckung erhielten sie hierbei vom Verwaltungsgericht Frankfurt über den Verwaltungsgerichtshof in Kassel bis hin zum Bundesverfassungsgericht, das sich einer sonst üblichen kurzfristigen Entscheidung verweigerte. Kurz gesagt ist das Rechtsschutzverweigerung.
Kim Walter vom EA resümierte: „Der Flurschaden der Aktionstage ist aus unserer Sicht immens. Die Aktionstage, die aus der Sicht der Veranstaltenden sicherlich als Erfolg gewertet werden kann, waren jedoch eine Niederlage für das Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Alle, die an den Aktionstagen beteiligt gewesen sind, sollten aus ihrer jeweiligen Sichtweise darauf hin arbeiten, dass eine solche Verbotsorgie, sich grundsätzlich nicht wiederholen kann.“
Ein Rechtsanwalt der an den Verfahren zur Aufhebung der Aufenthaltsverbote beteiligt war, hat erklärt, dass aus seiner Sicht das Vorgehen der Polizei Frankfurt ein Versuch des Einstiegs zur Beseitigung des Versammlungsrechts darstelle, dem es entgegen zu wirke gelte.
Der EA kann sich dem nur anschließen!
EA Frankfurt, 25.05.2012
Die ausführliche Stellungnahme vom 25.05.2012 kann unter www.ea-frankfurt.org eingesehen werden.
[Blockupy] Pressemitteilung des EA Frankfurt, 19.05.2012
Notstandsübung legt Stadt lahm – Das Konzept der Stadt und der Polizei ist nicht aufgegangen – Demonstration verlief friedlich und gelassen – Provokationen der Polizei gegenüber Protestler_innen liefen ins Leere
Die angemeldete und erlaubte Großdemonstration mit ca. 30.000 Teilnehmer_innen am vierten und letzten Tag der Blockupy-Proteste verlief trotz martialischen Polizeiaufgebotes friedlich und größtenteils entspannt.
Damit haben sich die von Stadt und Polizei wochenlang verbreiteten Schreckensszenarien nicht bewahrheitet; Provokationen gingen jedoch von der Polizei aus.
Bereits im Vorfeld kam es am Vormittag zu Vorkontrollen in Zügen Richtung Frankfurt und an Autobahnabfahrten. Zu Beginn versuchte die Polizei kurzzeitig einen Teil der Demonstration abzutrennen und damit eine Eskalation herbeizuführen. Dies wurde von den besonnen handelnden Teilnehmer_innen verhindert. Auch alle weiteren Versuche einer Eskalation scheiterten. Zum Beispiel filmte die Polizei sowohl einzelne Teilnehmer_innen der Demonstration, als auch den gesamten Zug systematisch und ohne augenscheinlichen Grund ab. Ein Teil der Demonstration wurde permanent von einem bis zu achtreihigen behelmten Polizeispalier begleitet.
Vom Spalier gingen wiederholt Rempeleien und Schlagstockeinsätze aus, zudem drangen Polizeibeamte immer wieder in den Demonstrationszug ein. Genauso wie die mit Reihen von Polizeifahrzeugen errichteten Sichtsperren sollte wohl auch das Spalier eine positive Außendarstellung der Demonstration verhindern.
Insgesamt ist festzustellen, dass Stadt und Polizei in den letzten vier Tagen versucht haben, das Versammlungsrecht präventiv außer Kraft zu setzen. Rückendeckung erhielten sie hierbei vom Verwaltungsgericht Frankfurt über den Verwaltungsgerichtshof in Kassel bis hin zum Bundesverfassungsgericht, das sich einer sonst üblichen kurzfristigen Entscheidung verweigerte. Kurz gesagt ist das Rechtsschutzverweigerung.
Vom EA-Frankfurt konnten ca. 1430 Ingewahrsamnahmen, nur auf Grund von Ordnungswidrigkeiten, als auch zahlreiche Verletzte festgestellt werden.
Mit an den Haaren herbeigezogenen Kleinigkeiten versucht die Polizei auch jetzt noch ihr martialisches und überzogenes Polizeiaufgebot zu rechtfertigen. Dies wird besonders gut nachvollziehbar, wenn man die Rechtfertigungsversuche in der aktuellen Pressemitteilung der Polizei betrachtet.
Wir verurteilen solche völlig übertriebenen Präventivmaßnahmen seitens Stadt und Polizei aufs Schärfste – Demonstrant_innen werden so pauschal kriminalisiert.
Allen Menschen, die in den letzten Tagen von Aufenthaltsverboten betroffen waren, raten wir dringend die Löschung der Daten beim Polizeipräsidium Frankfurt zu beantragen. Selbiges gilt auch für alle anderen polizeilichen Maßnahmen, bei denen persönliche Daten erfasst wurden.
EA-Frankfurt
www.ea-frankfurt.org
[Blockupy] Pressemitteilung des EA Frankfurt, 18.05.2012 (Update)
Update!
Die Polizei hat die Rechtswidrigkeit Ihres Handelns nunmehr eigesehen.
Sämtliche Aufenthaltsverbote, die auf § 31 Abs. 3 des Hessischen Polizeigesetzes (HSOG) gestützt wurden, sind aufgehoben worden (soweit die Betroffenen nicht mit Waffen angetroffen worden sind, was nur in ganz wenigen Fällen der Fall war).
Sämtliche Platzverweise, die auf § 31 Abs. 1 HSOG gestützt wurden, gelten nur bis zum Samstag, den 19.05.12 um 7.00 Uhr.
Allerdings hat es die Polizei noch immer nicht geschafft, ihren Einheiten vor Ort diesen erfreulichen Sinneswandel zu vermitteln. Noch bis zum Abend wurden an Betroffene die rechtswidrigen Aufenthaltsverbote ausgesprochen.. Daß die Polizeieinheiten noch immer rechtswidrige Aufenthaltsverbote aussprechen, hat ein Führungsbeamter des Polizeipräsidiums Frankfurt bestätigt. Offenbar ist der Polizeiführung die Steuerung des Einsatzes entglitten.
JedeR der/die möchte, also auch diejenigen, die Platzverweise und Aufenthaltsverbote bekommen haben, können am morgigen Samstag ganz legal an der genehmigten Demonstration teilnehmen.
Allerdings können wir nicht ausschließén, daß es umfangreiche Vorkontrollen geben wird, Teilnehmer der Demonstration sollten sich hierauf einstellen.
Da die Verhängung der rechtswidrigen Aufenthaltsverbote offenkundig ein zentrales Element des Polizeieinsatzkonzepts der letzten Tage war, muß festgestellt werden, daß dieser Einsatz auf derVerhängung von rechtswidrigen Verfügungen aufgebaut war.
Dennoch hat es die Polizei nicht geschafft, den Protest von Blockupy zu unterbinden, was wir ausdrücklich begrüßen.
EA Frankfurt, 18.05.12
[Blockupy] Pressemitteilung des EA Frankfurt, 18.05.2012
Bereits 250 Festnahmen am Mittag – Abtransporte in Gefangenensammelstellen in ganz Hessen – Viele DemonstrantInnen von der Polizei in der Stadt festgesetzt
Seit den frühen Morgenstunden treiben Stadt und Polizei ihren Repressionswahnsinn noch eine Stufe weiter. Der Versuch von DemonstrantInnen eine friedliche Demonstration in Richtung Messe zu starten, wurde von der Polizei gewaltsam verhindert und ca. 250 Menschen eingekesselt.
Ein weiterer Kessel mit rund 200 Personen in der Beethovenstrasse wurde ebenfalls in Gewahrsam genommen. Diese sitzen seit geraumer Zeit in Bussen vor dem Gelände des Polizeipräsidiums fest und werden nicht weiter behandelt. Einem Anwalt wird der Zugang zur Gefangenensammelstelle und zu den Bussen (die im Übrigen teilweise vom RMV gestellt wurden) verweigert. Bereits eine Frau musste wegen der überhitzen Bussen, im Krankenwagen abtransportiert werden.
Im Polizeipräsidium selbst wird die gesetzlich garantierte telefonische Kontaktaufnahme zu Anwälten von der Polizei zum Teil unterbunden bzw. Anrufe abgewürgt.
In der ganzen Stadt wurden Kleingruppen willkürlich in Gewahrsam genommen, mit Kabelbindern gefesselt und Platzverweise erteilt. Darüber hinaus gab es brutale Prügeleinsätze von BFE-Einheiten gegenüber kleineren Gruppen. Insgesamt wurden sämtliche Kessel in der Stadt, wie beispielsweise an der Friedensbrücke, am Schaumainkai etc. von der Polizei schikaniert.
Das gewaltsame Vorgehen der Polizei zeigt sich auch an der unverhältnismäßigen Reaktion auf eine spontane Solidaritätsdemonstration in Kronberg. Dort wurden die Demonstration von 15-20 Personen von ca. 100 Polizisten aufgelöst und mit Platzverweisen bedacht.
Alle Aufenthaltsverbote, die heute mit Eilanträgen juristisch angegangen wurden, wurden vom Gericht als rechtswidrig bezeichnet.
Unser Resümee bis zum heutigen Mittag:
Wir prangern die unverhältnismäßigen Polizeieinsätze gegenüber friedlichen Protestgruppen und DemonstrantInnen an. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wurde wieder einmal missachtet.
Gleichzeitig tut die Polizei so, als würde sie den eingekesselten Gruppen eine „Veranstaltung“ ermöglichen. Wir sagen: Das ist zynisch!
Wir sind unter folgenden Nummern erreichbar: 0160-95657426 und 0160-6956331.
EA-Frankfurt
www.ea-frankfurt.org
[Blockupy] Pressemitteilung des EA Frankfurt, 17.05.2012
Blockupy: Polizei setzt Demonstrationsfreiheit in Frankfurt außer Kraft
Kessel und Massenfestnahmen in der ganzen Stadt – viele Busse auf der Anreise nach Frankfurt aus dem Verkehr gezogen – Innenstadtverbote erneuert – EA führt eine zusätzliche Telefonnummer ein
Wie sich bereits in den letzten Tagen angekündigt hatte, haben Stadt und Polizei heute Versammlungen und Kundgebungen des Blockupy-Bündnisses in Frankfurt mit aller Macht zu verhindern versucht. Seit dem frühen Vormittag wurden wiederholt an unterschiedlichen Plätzen in Frankfurt – unter anderem auf dem Römerberg, an der Bockenheimer Warte und am Hauptbahnhof – Hunderte von Menschen eingekesselt. Die Polizei hat im Laufe des Tages über 500 Personen in Gewahrsam genommen und ihre Praxis, DemonstrantInnen mit Platzverweisen und Aufenthaltsverboten bis teilweise Sonntagabend aus dem Frankfurter Stadtgebiet auszuschließen, weitergeführt.
Die Polizei hat bereits etliche Kilometer vor Frankfurt begonnen, Busse mit DemonstrantInnen aus dem Verkehr zu ziehen und diese bis zu sechs Stunden festzuhalten. Allein das Vorhaben, nach Frankfurt zu fahren, reichte der Polizei, um Menschen präventiv die Freiheit zu entziehen. Vier Busse aus Berlin wurden z.B. vormittags von der Polizei auf den Parkplatz einer Autobahnmeisterei geleitet. Die Insassen wurden komplett durchsucht, verdachtsunabhängig abfotografiert und viele von ihnen direkt in den Gewahrsam überführt. Statt individueller Tatbestände und rechtlicher Verfahrensstandards genügte der Polizei ein pauschaler Gefahrenverdacht, um ihre repressiven Maßnahmen zu legitimieren. Gleichzeitig hatte die Polizei keine Vorsorge für eine richterliche Prüfung solcher Maßnahmen getroffen, die nach dem Gesetz unverzüglich zu erfolgen hat. Diese Freiheitsentziehung stellt aus unserer Sicht eine strafbare Freiheitsberaubung im Amt dar.
Insgesamt schien den Ordnungsbehörden jedes Mittel zur Kriminalisierung der Blockupy-Proteste recht. Obwohl das Verwaltungsgericht Frankfurt erst vor zwei Tagen die bereits im Vorfeld von Blockupy verhängten Aufenthaltsverbote als rechtswidrig beurteilt hatte, schreckte die Polizei nicht davor zurück, Menschen überall in Frankfurt erneut mit solchen Verfügungen aus der Innenstadt fernzuhalten. Dass die neu ausgestellten Stadtverbote dieselben Rechtsfehler beinhalten wie die am Dienstag zurückgezogenen, störte die Behörden dabei anscheinend wenig.
Unsere Bilanz nach einem Tag Blockupy ist klar: Die Polizei hat systematisch die Grundrechte von DemonstrantInnen missachtet und Rechtsschutz wurde praktisch unmöglich gemacht, da das Verwaltungsgericht Frankfurt es trotz ausdrücklicher Aufforderung abgelehnt hat, einen Bereitschaftsdienst einzurichten. Dies bedeutet, daß betroffenen Personen der grundgesetzlich garantierte effektive Rechtsschutz (Art. 19.Abs. 4 GG) genommen worden ist. Viele Betroffene wurden nicht – oder allenfalls unvollständig – über ihre Rechte belehrt; eine schriftliche Rechtsmittelbelehrung wurde niemandem ausgehändigt. Die Belehrungen wurden nur auf Deutsch verlesen oder ausgehändigt, so dass viele DemonstrantInnen aus anderen Ländern sie nicht verstehen und folglich nicht einschätzen konnten, was mit ihnen beim Abtransport in die Gefangenensammelstelle passiert.
Proteste lassen sich nicht einfach verbieten! Das zeigt allein der Umstand, dass es trotz dem polizeilichen Ausnahmezustand in Frankfurt vielen Menschen gelungen ist, sich zu versammeln, ohne dass das von der Polizei im Vorfeld entworfene Gefahrenszenario Wirklichkeit geworden wäre.
Wir raten den Betroffenen, sich gegen die Maßnahmen der Polizei mit allen Mitteln wie die Aufenthaltsverbote zur Wehr zu setzen und, sobald dies wieder möglich ist, verwaltungsgerichtlichen Rechtschutz in Anspruch zu nehmen. Auf der Webseite des EA Frankfurt stellen wir allen Betroffenen entsprechende Vorlagen zur Verfügung, insbesondere zum Eilantrag.
Aufgrund der zahlreichen Anrufe, die uns bislang erreicht haben, hat der EA Frankfurt neben der eigentlichen Rufnummer (0160-95657426) eine zweite Telefonnummer geschaltet: 0160-6956331
Menschen, die in Frankfurt mit der Repression der Polizei zu kämpfen haben, können auch in den nächsten Tagen mit der Unterstützung des Ermittlungsausschusses rechnen.
EA-Frankfurt
www.ea-frankfurt.org
[Blockupy] Stellungnahme von drei Frankfurter Rechtshilfegruppen zu den Aufenthaltsverboten für die Blockupy-Aktionstage
Pressemitteilung: Aufenthaltsverbote für hunderte Menschen in Frankfurt
Stellungnahme der Frankfurter Rechtshilfegruppen
Gegen den Frankfurter Polizeistaat – Demonstrationsverbote aufheben
Seit Wochen wird seitens der Stadt Frankfurt am Main ein Klima der Angst gegen die Blockupy-Aktionstage vom 16. bis 19. Mai geschürt. Es wurden alle Demonstrationen, Kundgebungen und Aktionen in diesem Zeitraum verboten. Zudem hat die Stadt Frankfurt an zahlreiche, fast 500 Einzelpersonen Verfügungen verschickt und ihnen verboten, sich während der kompletten Aktionstage in der Stadt Frankfurt am Main aufzuhalten.
Sollten die angeschriebenen Personen dagegen verstoßen und etwa auf die Idee kommen, in der Frankfurter Innenstadt zu demonstrieren oder auch nur einzukaufen, wird ihnen die “Anwendung unmittelbaren Zwanges” durch die Polizei und ein Zwangsgeld von 2000 Euro oder eine entsprechende Ersatzfreiheitsstrafe angedroht. Hiermit hat die Stadt Frankfurt am Main mit ihrem Ordnungsdezernten Markus Frank (CDU) eine neue Eskalationsstufe beschritten.
Die Frankfurter Version des präventiven Sicherheitsstaats
Insgesamt scheinen von diesen Aufenthaltsverboten mehrere hundert Personen aus Frankfurt und dem gesamten Bundesgebiet betroffen zu sein, die angeblich auf der M31-Demonstration Ende März in Frankfurt „polizeilich in Erscheinung getreten“ seien. Darunter fallen genauso Festnahmen als auch verdachtsunabhängige Kontrollen ohne Strafanzeige. Dem Sinn gemäß werden die Betroffenen in dem Schreiben als vermeintliche „Gefährder“ der öffentlichen Sicherheit etikettiert, die über Himmelfahrt mit großer Wahrscheinlichkeit Straftaten in Frankfurt begehen würden und aus diesem Grund präventiv aus der Stadt ausgeschlossen werden müssten.
Dass die Frankfurter Polizei ihre Gefährdungsszenarien pflegt und dabei mit Versammlungsfreiheit nicht viel zu schaffen hat, wird außerdem darin deutlich, dass sie die ausgesprochenen Aufenthaltsverbote selbst für den Fall, dass einzelne oder mehrere Blockupy-Veranstaltungen vom Verwaltungsgericht wieder erlaubt werden, weiterhin aufrecht zu erhalten gedenkt. Darüber hinaus sollen die Angeschriebenen mit den Verbotsverfügungen anscheinend vor vollendete Tatsachen gestellt werden. In den Briefen wird zumindest die “sofortige Vollziehung” der Aufenthaltsverbote angeordnet und im Falle von Widersprüchen die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels ausgeschlossen. Betreten die Personen dennoch den verbotenen Teil der Stadt, müssen sie mit Strafzahlungen im vierstelligen Bereich sowie mit Unterbindungsgewahrsam bis Sonntag Abend rechnen.
Dazu Peter Frühling von der Roten Hilfe: „Das Verhalten der Frankfurter Polizei setzt die Versammlungsfreiheit de facto außer Kraft, wenn Demonstrationen pauschal verboten werden und hunderten Personen unter Missachtung der Unschuldsvermutung der Zugang zur Stadt verwehrt wird. Die reine Anwesenheit bei einer Demonstration im März reicht augenscheinlich aus, um vermeintliche zukünftige Gewalttaten vorherzusagen.“
Deswegen ist die Reaktion der Stadt Frankfurt und ihres Ordnungsdezernenten auch ein tiefer Einschnitt in die Grundrechte. Mit ihrer Verbotspolitik schafft die Stadt Frankfurt praktisch das Recht auf Versammlungsfreiheit ab. Dieses wird ad absurdum geführt, wenn die Polizei darüber entscheidet, wer zu unliebsamen Themen demonstrieren darf und wer nicht. Die zahlreichen Briefe, die an Einzelpersonen im Vorfeld der Demonstrationen verschickt wurden, haben zudem einen einschüchternden Charakter und sollen Menschen gerade davon abhalten, ihr Grundrecht in Anspruch zu nehmen. Nicht die Demonstrationen sind ein Angriff auf die Gesellschaft, sondern die Stadt Frankfurt und ihr Ordnungsdezernent Markus Frank von der CDU. Sie sind bereit, Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit nahezu abzuschaffen.
Die Verbotsverfügung umfasst 5 Tage lang den ganzen Stadtring vom Ostend bis Eschersheim, von der Innenstadt bis zum Uni-Campus Bockenheim. „Zumindest für die in Frankfurt Wohnenden bedeutet dies de facto einen 5-tägigen Hausarrest, um missliebigen Protest zu unterbinden,“ so Frühling. „Der Zugang zu Schule, Uni oder Arbeit wird verwehrt, ebenso jedes öffentliche Leben, von den genannten Grundrechten ganz zu schweigen. Das zeitliche und räumliche Ausmaß der Verfügungen mit dem „Recht auf ungestörten Einkauf“ zu begründen, entbehrt jeglicher Grundlage.“
Alle unterzeichnenden Gruppen sind sich einig, dass weder die Demonstrations- noch die Aufenthaltsverbote in dieser Form vor Gericht Bestand haben werden. Allerdings wurden bürgerliche Freiheitsrechte niemals verschenkt, sondern immer in einer Auseinandersetzung mit und vor allem gegen die staatlichen Organe erkämpft. So auch im Zusammenhang mit dem sogenannten Brokdorf-Beschluss. Das Demonstrationsverbots wurde erst Jahre nach der verbotenen Demonstration durch das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Die Demonstration gegen die menschenverachtende Atomenergie fand trotz der polizeilichen Eskalationstaktik statt; zehntausende demonstrierten massenhaft gegen Atomkraft und die polizeiliche Einschüchterung.
Wir fordern die sofortige Rücknahme aller Demonstrations- und Aufenthaltsverbote sowie den Rücktritt von Markus Frank als Ordnungsdezernent.
Demonstrationsfreiheit erkämpfen – Gegen Repression und Kontrollwahn
Rote Hilfe e.V. – Ortsgruppe Frankfurt/Main
EA Frankfurt
13. Mai 2012
Der Arbeitskreis kritischer Jurist_innen hat eine eigene Stellungnahme zu den Grundrechtseinschnitten durch die Aufenthaltsverbote verfasst.
[M31] Berichte und Rechtshilfe-Informationen auf einen Blick
Auf der antikapitalistischen M31-Demonstration, die am 31. März 2012 in Frankfurt am Main stattgefunden hat, kam es zu heftiger Repression und Massenfestnahmen durch die Polizei. Nachdem die Polizei am Frankfurter Allerheiligentor den letzten Block des Demonstrationszuges von der restlichen Demo abgetrennt hatte, wurden mehrere hundert Demoteilnehmer*innen bis in die Nacht hinein in einem Kessel in der Battonnstraße festgehalten und insgesamt 465 Personen aus unterschiedlichen Städten vorübergehend festgenommen. Bericht des EA Frankfurt
Kontaktadresse für alle M31-Kriminalisierten
Die Polizei hat angekündigt, gegen alle Festgenommenen und Eingekesselten von diesem Tag Ermittlungsverfahren einzuleiten. Wir haben deshalb gemeinsam mit der Roten Hilfe Frankfurt einen Aufruf an alle Kriminalisierten veröffentlicht. Darin bitten wir alle Betroffenen darum, Gedächtnisprotokolle zu schreiben und sich verschlüsselt bei der Roten Hilfe Frankfurt zu melden, um die Rechtshilfe über Frankfurt hinaus zu koordinieren.
Klagen gegen die Freiheitsentziehung im Polizeikessel
Gruppen von Festgenommenen aus Göttingen und Berlin planen darüberhinaus, mit Hilfe von rechlichen Verfahren gegen die Freiheitsentziehung am 31. März im Kessel und im Polizeigewahrsam vorzugehen. Wenn ihr mehr über die Göttinger Klage erfahren wollt oder in eurer Stadt eine ähnliche Klage plant, findet ihr auf der folgenden Seite eine Kontaktadresse.
Was tun bei einer Zeug*innenvorladung?
Außerdem ist notwendig zu wissen, dass die Polizei nach dem 31. März auf Grund eines verletzten Polizisten und Sachschäden in der Innenstadt eine 25-köpfige Sonderkommission eingerichtet hat, die derzeit unter dem Vorwurf eines “versuchten Tötungsdelikts” gegen unbekannt ermittelt und breitflächig Videomaterial aus der Frankfurter Innenstadt auswertet. In diesem Kontext haben Polizei und Staatsanwaltschaft in den letzten Wochen mehrere Personen als Zeug*innen vorgeladen. Die Rote Hilfe Frankfurt rät allen Menschen, die eine Zeugenvorladung erhalten, nicht in Panik zu verfallen, keine Aussage zu machen und sich mit ihr in Verbindung zu setzen. Bitte denkt daran, dass ihr bei der Polizei nicht zu der Vorladung erscheinen müsst, bei einer staatsanwaltschaftlichen Zeugenvorladung aber eine Zwangsvorführung riskiert, wenn ihr der Ladung nicht nachkommt. Als Zeug*in sind außerdem eure Aussageverweigerungsrechte eingeschränkt, weshalb ihr euch möglichst schnell mit der Roten Hilfe und einer Anwält*in beraten solltet, wenn ihr Post von der Staatsanwaltschaft bekommt. Ausführlich könnt ihr euch über die Schwierigkeiten und möglichen Konsequenzen von verweigerten Aussagen bei einer Zeugenvorladung der Staatsanwaltschaft in der Aussageverweigerungs-Broschüre der Roten Hilfe (S. 23) informieren.
Letzte Aktualisierung: 14.5.2012
[M31] Unsere Solidarität gegen ihre Repression
Aufruf an alle Kriminalisierten der M31-Demonstration

Auf der antikapitalistischen M31-Demonstration, die am 31. März 2012 in Frankfurt am Main stattgefunden hat, kam es zu heftiger Repression und Massenfestnahmen durch die Polizei. Nachdem die Polizei am Frankfurter Allerheiligentor den letzten Block des Demonstrationszuges von der restlichen Demo abgetrennt hatte, wurden mehrere hundert Demoteilnehmer*innen bis in die Nacht hinein in einem Kessel in der Battonnstraße festgehalten. Insgesamt wurden an diesem Abend bis zu 465 Personen aus unterschiedlichen Städten vorübergehend festgenommen und in Gefangenensammelstellen im gesamten Rhein-Main-Gebiet transportiert.
Die Polizei hat angekündigt, gegen alle Festgenommenen und Eingekesselten von diesem Tag Ermittlungsverfahren einzuleiten. Vielen Betroffenen wurden von den Einsatzkräften u.a. Verfahren wegen „Landfriedensbruch“, „schwerem Landfriedensbruch“, „Körperverletzung“, „Sachbeschädigung“ oder „Bildung bewaffneter Gruppen“ angedroht. Zusätzlich wird von Polizei und Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit einem am 31. März verletzten Polizisten unter dem Vorwurf des „versuchten Totschlags“ gegen unbekannt ermittelt. Zur „Aufklärung“ aller Straftaten und zur Verfolgung der Kriminalisierten hat die Frankfurter Polizei Anfang April eine 25-köpfige Sonderkommission eingerichtet, die breitflächig Videoaufzeichnungen aus der Innenstadt auswertet.
Zentrale Kontaktadresse für alle Kriminalisierten
Angesichts der mit Nachdruck vorangetriebenen Strafverfolgung rufen wir alle Leute, die am 31. März festgenommen wurden oder ein Strafverfahren angedroht bekommen haben, dazu auf, Gedächtnisprotokolle zu schreiben und sich zur Koordination der Rechtshilfe bei den Antirepressionsstrukturen in Frankfurt zu melden. Bitte meldet euch verschlüsselt unter
ffm[ät]rote-hilfe.de
und schickt uns:
- eure Namen, euer Alter und die Stadt, aus der ihr kommt
- kurze Angaben zu der von euch erfahrenen Repression am 31. März (Festnahme, Einkesselung, Verletzungen, ED-Behandlung, Leibesvisitation, Entlassung etc.)
- Angaben zu den gegen euch erhobenen Vorwürfen, sofern euch diese bekannt sind
- die kurze Information, ob ihr bereits Kontakt mit lokalen Rechtshilfestrukturen oder Anwält*innen in eurer Stadt aufgenommen habt oder ob ihr gerne an eine Rechtshilfegruppe in eurer Nähe weitervermittelt werden wollt
- euer Gedächtnisprotokoll vom 31. März
Wenn wir einen Gesamtüberblick bezüglich der strafrechtlich verfolgten Personen in unterschiedlichen Städten haben, versuchen wir in Absprache mit lokalen Solidaritätsstrukturen, ein koordiniertes Vorgehen zu entwickeln und die Verfahren in Zusammenarbeit mit anderen Ortsgruppen der Roten Hilfe politisch zu begleiten. Allen über 18- bzw. 21-Jährigen sollte zudem klar sein, dass ein eventuell zu erwartendes Gerichtsverfahren in Frankfurt stattfinden wird.
Anwält*innen organisieren
Weil wir die konkreten Hintergründe der einzelnen im Zusammenhang mit M31 erhobenen Vorwürfe nur schwer einschätzen können, empfehlen wir außerdem allen Festgenommenen, sich so bald wie möglich um eine anwaltschaftliche Vertretung zu kümmern. Auf diese Weise habt ihr zumindest die Möglichkeit, Einsicht in die Akten der laufenden Strafverfahren zu bekommen. Bitte bedenkt, dass die Polizei viele Betroffene bereits im Gewahrsam zu vernehmen versucht hat. Die Staatsorgane sind in diesen Fällen nicht mehr dazu verpflichtet, euch eine Beschuldigtenvorladung zu schicken, sondern können direkt ins Ermittlungsverfahren einsteigen. Ohne Akteneinsicht ist für euch in diesem Kontext nur schwer absehbar, ob die Polizei euch nach der M31-Demonstration pauschal und ohne konkret zurechenbare Verdachtsmomente Straftaten wie „Landfriedensbruch“ oder „gemeinschaftliche Sachbeschädigung“ zur Last legt oder ob sie konkrete Beweismittel – wie z.B. Zeug*innenaussagen – gegen euch geltend machen will. Mit Anwält*innen und Akteneinsicht bekommt ihr zumindest darüber Gewissheit und könnt euer weiteres rechtliches und politisches Vorgehen planen.
Keine Aussagen, keine Spekulationen
Wir bitten nochmals alle Leute, keine Aussagen bei der Polizei zu machen und sich nicht an Spekulationen und Mutmaßungen auf Grund des am 31. März verletzten Polizisten zu beteiligen. Wir halten es für wichtig, dass die (radikale) Linke die Sinnhaftigkeit und politische Legitimität ihrer Aktionen diskutiert und sich kritisch mit ihren eigenen Aktionsformen auseinandersetzt. Bitte bedenkt dabei aber, dass die Frankfurter Sonderkommission gegenwärtig versucht, alle möglichen öffentlich zugänglichen Informationen über die M31-Demo auszuwerten und in der Szene kursierende oder über Internet verbreitete Spekulationen bezüglich des Verletzten Steilvorlagen für die Strafverfolgung abgeben. Die Strafverfolgungs-behörden haben auch ein über den Einzelfall hinausgehendes Interesse an der Verunglimpfung und Verfolgung linker Strukturen. Es bleibt also bei Großmutters Binsenweisheit gegen neugierige Staatsorgane: Schweigen ist Gold.
Rechtshilfe und Beratung in Frankfurt am Main
In Frankfurt am Main bieten verschiedene Rechtshilfegruppen regelmäßige Sprechstunden an, in denen Repressionsbetroffene sich in rechtlichen und politischen Fragen im Umgang mit den Strafverfahren nach der M31-Demonstration beraten lassen können. Neben der Roten Hilfe und dem Ermittlungsausschuss Frankfurt stellt gegenwärtig auch der AK Recht, der als studentischer Arbeitskreis im Normalfall nur Versammlungen mit studentischem Bezug betreut, auf Grund des Ausmaßes der Repression am 31. März seine wöchentliche Sprechstunde für Rechtsfragen in Zusammenhang mit den M31-Verfahren zur Verfügung.
Infoabend der Roten Hilfe Ortsgruppe Frankfurt:
am 2. Montag im Monat, 20 – 22 Uhr
Cafe Exzess, Leipzigerstraße 91, 60487 Frankfurt
frankfurt.rote-hilfe.de
Sprechstunde des EA Frankfurt:
jeden 2. Freitag im Monat um 20 Uhr
Club Voltaire, Kleine Hochstr. 5, 60313 Frankfurt
www.ea-frankfurt.org
Sprechstunde des AK Recht an der Uni Frankfurt:
jeden Dienstag ab 21 Uhr
AStA-Büro im Studierendenhaus
Mertonstr. 26-28, Frankfurt
akrechtunifrankfurt.wordpress.com
Vergesst nicht, dass die massenhafte Kriminalisierung nach dem 31. März eine Menge Geld kosten wird. Wir rufen deshalb alle Festgenommenen und beteiligten Gruppen dazu auf, Soliveranstaltungen zu organisieren, um die finanziellen Folgen der Repression gemeinsam zu tragen.
Rote Hilfe Ortsgruppe Frankfurt
Ermittlungsausschuss Frankfurt
April 2012
[M31] Richtigstellung: Versorgung des Kessels während der M31-Demo
Laut Demosanitätern und anderen Augenzeugen des Polizeikessels in der Battonnstraße am 31.3.2012 ist es falsch, dass die Polizei die mehreren hundert DemoteilnehmerInnen, die über Stunden hinweg in dem Kessel festgehalten wurden, ab 22 Uhr mit Decken und Getränken versorgt hat. Dies hatten wir in unserer ersten Bilanz zur M31-Demonstration berichtet. Nun müssen wir richtig stellen: Die 167 Rettungsdecken und die 1,5l-Wasserflaschen, die ab kurz vor zehn an die Eingeschlossenen verteilt wurden, stammten allesamt von den SanitäterInnen, die zu dieser Zeit in den Kessel gelassen wurden. Sie wurden nicht von der Polizei bereitgestellt. Auf die Polizei werfen diese Berichte ein noch schlechteres Licht. Aus unserer Sicht war der Polizeikessel in der Battonstraße ein Fall von rechtswidriger Freiheitsentziehung, der durch die nun auch bekannt gewordene Verletzung der Fürsorgepflicht durch die Frankfurter Polizei für die von ihr festgehaltenen Personen noch zusätzlich unterstrichen wird. Für die von uns verbreitete Fehlinformation bitten wir um Entschuldigung.
EA Frankfurt, 16.4.2012
[M31] Polizeikessel und Massenfestnahmen am „european action day against capitalism“
Bericht des Ermittlungsausschuss zur M 31-Demonstration am 31.3.2012
Am vergangenen Samstag ist in Frankfurt die bundesweite M31-Demonstration anlässlich des „european action day against capitalism“ vorzeitig aufgelöst worden, nachdem die Polizei massiv in die Versammlung eingegriffen und das gesamte hintere Drittel der Demonstration in der Battonnstraße eingekesselt hat. Über 200 DemoteilnehmerInnen mussten den Abend und z.T. die darauffolgende Nacht im Polizeikessel verbringen. Insgesamt wurden mehr als 460 Personen festgenommen und in Gefangenensammelstellen oder Gewahrsamszellen in Frankfurt, Darmstadt, Wiesbaden und Offenbach gebracht.
Angesichts dieser Massenfestnahmen und der unübersichtlichen Lage nach der Auflösung der Demonstration war es für uns schwer, ein Gesamtbild über die Zahl der Festgenommenen, Eingekesselten und Verletzten zu bekommen. Wir haben bis jetzt längst nicht alle Berichte zum Verlauf des Polizeieinsatzes erhalten und auswerten können. Dennoch können wir sagen, dass die Polizei im Laufe des Abends eine gesamte Demonstration auf Grund mehrerer militanter Aktionen, bei denen am Nachmittag Farbbeutel auf die EZB geflogen und Fenster entglast worden waren, kriminalisiert hat und mit ihren Maßnahmen schwer in die Grundrechte einer Vielzahl von DemoteilnehmerInnen eingegriffen hat.
Die Einkesselung von hunderten DemonstrantInnen über eine Zeitspanne zwischen drei und zehn Stunden war aus unserer Perspektive in jeder Hinsicht unverhältnismäßig. Viele der Eingekesselten wurden ab der Errichtung des Kessels um kurz vor 17 Uhr bis spät in die Nacht in der Battonstraße/Allerheiligentor festgehalten und anschließend weiter ins Gewahrsam transportiert. Gegen 22 Uhr befanden sich noch immer über 100 Personen im Kessel, die letzten Eingeschlossenen konnten unserem Kenntnisstand nach erst gegen 4 Uhr morgens den Kessel verlassen. Ein Polizeikessel ist grundsätzlich Freiheitsentziehung ohne richterliche Genehmigung. Wenn dieser allerdings über einen derart langen Zeitraum unter freiem Himmel aufrecht erhalten wird, kann man das aus unserer Sicht nur als rechtswidrige Freiheitsentziehung bezeichnen.
Die Bedingungen in dem Kessel zeugen insgesamt weniger von einem organisatorischen Unvermögen der Frankfurter Polizei als vielmehr von systematischer Schikane. Was die Versorgung und die Deckung der Grundbedürfnisse der eingekesselten DemonstrantInnen betrifft, ist die Polizei laut unseren Informationen ihrer Fürsorgepflicht nicht nachgekommen. Anders als wir zu Beginn berichtet hatten, waren es Demosanitäter, die den Eingeschlossenen nach guten fünf Stunden der Einkesselung Rettungsdecken und Wasser zur Verfügung stellten. Von Seiten der Polizei blieb eine solche Versorgung der Eingekesselten unseren letzten Informationen nach den gesamten Abend über aus. Darüber hinaus liegen uns Berichte vor, dass RechtsanwältInnen und in Einzelfällen auch Sanitätern der Zugang zu den Eingekesselten von Seiten der Einsatzkräfte verweigert wurde. Als wir diesbezüglich gegen 22 Uhr mit dem Einsatzleiter über eine Anwältin in Kontakt treten wollten, war dieser für uns nicht zu erreichen.
Auch am 31. März hat sich die Frankfurter Polizei – wie wir es bereits von ihr gewohnt sind – wieder einmal durch ihre unangemessene Behandlung von jugendlichen Festgenommenen hervorgetan. Anstatt Jugendliche differenziert von erwachsenen Festgenommenen zu behandeln und die Freiheitsentziehung für die unter 18-Jährigen zu vermeiden oder möglichst gering zu halten, wie es u.a. die Polizeidienstvorschrift 382 zur „Bearbeitung von Jugendsachen“ vorsieht, lässt sich bereits jetzt sagen, dass die Einsatzleitung der Frankfurter Polizei ihre eigenen Regeln auch beim jüngsten Großeinsatz konsequent missachtet hat. So wurde eine hohe Zahl an Minderjährigen stundenlang in den Polizeikesseln und im Anschluss daran in Gewahrsamszellen festgehalten. Uns sind allein 35 Jugendliche namentlich bekannt, die bis zu 8 Stunden von Freiheitsentziehung betroffen waren. Zum Teil wurden die unter 18-Jährigen im Gewahrsam verhört und erkennungsdienstlich behandelt und mussten sich dort vollständig entkleiden. Es ist davon auszugehen, dass insgesamt noch viel mehr Jugendliche von solchen Repressalien betroffen waren. Die Polizei schreckte in der Nacht noch nicht einmal davor zurück, mehrere 17-Jährige in Gesas nach Darmstadt und Offenbach transportieren zu lassen.
Insgesamt können wir feststellen, dass die Frankfurter Polizei aus vergangenen Einsätzen, bei denen genau diese Rechtsverstöße und institutionellen Formen von Gewalt immer wieder kritisiert worden sind, keinerlei Konsequenzen gezogen hat. Es liegt der Verdacht auf der Hand, dass es sich hierbei nicht um ein organisatorisches Versagen des Polizeiapparates, sondern um planmäßige Rechtsverstöße der Einsatzleitung handelt. Dieser Verdacht wird noch dadurch verstärkt, dass die Polizei am 31.3. zu keiner Zeit bereit war, über solche Rechtsverstöße mit sich reden zu lassen oder mit AnwältInnen zu verhandeln (Zitat: „Sie können dies gerade eben hier nicht durchsetzen“). Versuche gab es genügend. Seitens der Polizei wurde u.a. behauptet, man erwirke einen richterlichen Beschluß zur Rechtfertigung der Dauer der Ingewahrsamnahmen – es gab einen solchen Beschluß jedoch zu keiner Zeit.
Dass die Polizei in Frankfurt seit Jahren kontinuierlich die Rechte von DemonstrantInnen verletzt, ist kein Zufall, sondern hat aus unserer Sicht System. Diese polizeiliche Praxis der Repression und Einschüchterung dient dazu, den politischen Preis für die Teilnahme an Demonstrationen hoch zu halten, um möglichst viele potentielle TeilnehmerInnen davon abzuhalten, ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen.
Wir rufen alle Kriminalisierten der M31-Demo dazu auf, Gedächtnisprotokolle zu schreiben und in verschlüsselter Form an den Ermittlungsausschuss zu schicken. Außerdem bieten wir am Montag, den 9.4.2012 ab 19.00 Uhr eine Rechtshilfeveranstaltung im Club Voltaire (Frankfurt) an, auf der Betroffene sich über strafrechtliche Konsequenzen der Demonstration und den Umgang mit Justiz und Polizei während eines Ermittlungsverfahrens informieren können.
EA Frankfurt, 4.4.2012 / Korrektur: 16.4.12
Weitere Infos:
Pressemitteilung des M31-Bündnisses zur Demonstration
Die Rote Hilfe empfiehlt: Schweigen ist Gold – Erste Infos und Tipps der Roten Hilfe Frankfurt zur M31-Demo
Bitte sagen Sie jetzt nichts! Broschüre der Roten Hilfe zu Aussageverweigerung und Verhörmethoden als pdf-Datei
Schumannstraße 60 geräumt - AK Recht bittet um Gedächtnisprotokolle
Am späten Abend des 20.10.2011 wurde das besetzte Haus in der Schumannstraße 60 von der Polizei geräumt. Dabei wurden über 70 Personen festgenommen. Das Gebäude war am Nachmittag zuvor nach einer studentischen Vollversammlung besetzt worden, um auf die Wohnraumknappheit in Frankfurt und den Widerspruch zwischen dem Mangel an bezahlbaren Wohnungen und dem großen Leerstand von Gebäuden in der Stadt aufmerksam zu machen. In dem Haus in der Schumannstr. 60 sollte Wohnraum für Studierende, die zu Beginn des Semesters noch keine Wohnung in Frankfurt gefunden haben, geschaffen werden.
Der AK Recht der Universität Frankfurt verurteilt in einem Bericht die gewaltsame Räumung und berichtet über die Repressalien der Polizei gegenüber den Festgenommenen. Dabei weist der Arbeitskreis auch auf die unangemessene Behandlung von unter 18-jährigen Festgenommenen hin, durch die sich die Frankfurter Polizei bereits in Vergangenheit während Studierendenprotesten hervorgetan hat. Statt die Jugendlichen, die sich im Haus aufgehalten hatten, nach Hause zu bringen oder vor Ort zu entlassen, um die Freiheitsentziehung so gering wie möglich zu halten, wurden auch die unter 18-jährigen in Gewahrsam genommen und z.T. über mehrere Stunden hinweg festgehalten.
Ein Video auf dem Blog von Schlaflos in Frankfurt zeigt Bilder aus der Schumannstraße und dokumentiert die Räumung des Gebäudes durch die Polizei. In Ausschnitten ist auch der Abtransport zweier Jugendlicher festgehalten.
Der AK Recht ruft auf seiner Website alle Festgenommenen oder ZeugInnen dazu auf, Gedächtnisprotokolle zu schreiben und ihm persönlich auszuhändigen. Am Dienstag, dem 25.10.2011, bietet er allen Kriminalisierten ab 21 Uhr eine Sprechstunde an.
24.10.2011
Gießen 16.7.11 - eine erste kurze Bilanz des EA
Dass diejenigen DemonstrantInnen, die nicht nur gekommen waren, um die Aktionen des Parteienbündnisses „Gießen bleibt bunt“ zu besuchen, in Gießen schwierige Bedingungen vorfinden würden, war schon im Vorfeld absehbar, hat doch die Stadt Gießen in bewährter Zusammenarbeit mit der Polizei angekündigt, wegen umfangreicher Absperrungen und teilweisem Versammlungsverbot könnten Kundgebungsorte nicht auf direktem Wege erreicht werden. Dieser angekündigte Rechtsbruch wurde jedoch dann vor Ort sehr schnell noch getoppt.
Bereits am Bahnhof wurden einzelne ankommende Versammlungsteilnehmer herausgegriffen und abgeführt. Die DemonstrantInnen, die – wie vom Versammlungsverbot gefordert – den Hauptbahnhof in Richtung der Kundgebungsplätze verlassen wollten, wurden hieran von den Polizeikräften gehindert, eingekesselt und mit Schlagstock und Pfefferspray begrüßt.
Damit hatte die Polizei klar gemacht, wie sie sich den Tag vorstellte, hieran hat sie über die gesamte Dauer der Aktionen festgehalten. Dass auf diese Weise die Nazis die Möglichkeit bekommen würden, ihre Demonstration trotz des Widerstandes durchzuziehen, war dann auch wenig überraschend.
In bewährter hessischer Polizeimanier wurde auch dieses Mal wieder mit zweierlei Maß gemessen: Die Straftaten der Nazis (Volksverhetzung, Beleidigung, Verstöße gegen das VersG etc) wurden unter den Augen der Polizei begangen („die Auswertung des Filmmaterials kann dann im Nachhinein erfolgen“), den GegendemonstrantInnen wurde weniger Rücksichtnahme entgegengebracht. Willkürliche Fest- und Ingewahrsamnahmen, Personalienfeststellungen, exzessives Filmen und eine noch nicht genau bekannte Anzahl an eingeleiteten Strafverfahren bestimmten den Tag. Das Versammlungsrecht wurde für GegendemonstrantInnen außer Kraft gesetzt. Als über einen Rechtsanwalt hiergegen eine Spontandemonstration schriftlich angemeldet wurde, hat die Versammlungsbehörde einfach die Anmeldung nicht gefunden und später, als diese Ausrede nicht mehr haltbar war, lapidar erklärt, das Polizeikonzept sei schlüssig, man habe dieses geprüft und werde den Einsatz wie geplant zu Ende führen. Besondere Erwähnung verdient auch die Brutalität, mit der insbesondere die Vielzahl der anwesenden polizeilichen Sondereinheiten, darunter mehrere BFEs aus Hessen und eine Beweis- und Festnahmehundertschaft aus Thüringen, gegen DemonstrantInnen vorgingen („irgendwann haben sie uns nur noch geschlagen“).
Unter dem Vorwand der Suche nach Verdächtigen einer Sachbeschädigung wurden bis zum Abend auch nach Ende aller Versammlungen noch wahllos Personen auf dem Nachhauseweg abgegriffen und zum Teil bis zum späten Abend festgehalten.
Als vorläufige Bilanz können wir festhalten: mindestens 19 vorübergehende Festnahmen, eine Vielzahl von Verletzten sowie eine noch nicht bekannte Zahl von Strafverfahren. Nicht zuletzt: die massenhafte Verletzung von Grundrechten bis hin zur völligen Verweigerung der Grundrechtsausübung.
Fazit: nur durch massiven Rechtsbruch seitens der Polizei und der Stadt Gießen konnte die Nazidemonstration stattfinden.
Da die Sache wegen der strafrechtlichen Ermittlungsverfahren für viele Personen noch nicht ausgestanden sein dürfte, auch dieses Mal: Schreibt Gedächtnisprotokolle, sammelt Zeugenaussagen und schickt sie per verschlüsselter E-Mail an den EA.
EA, 18.07.2011
Amtsgericht Frankfurt: Hausdurchsuchung im Vorfeld der Innenministerkonferenz rechtswidrig
Das Amtsgericht Frankfurt hat die Durchsuchung einer Wohngemeinschaft im Vorfeld der Innenministerkonferenz (IMK) für teilweise rechtswidrig erklärt. Anlässlich der Beschwerde eines Bewohners hat das Gericht entschieden, dass die Durchsuchung von dessen Zimmer und die Sicherstellung der dort aufgefundenen Gegenstände ohne Rechtsgrundlage erfolgt seien.
In der Nacht vom 25. auf den 26. Mai hatte die Polizei zwei Personen im Gallusviertel unter dem Vorwurf, eine Sachbeschädigung durch Graffiti begangen zu haben, festgenommen und dabei einen der Beschuldigten erheblich an der Hand verletzt. Die Festnahmen hatte die Polizei zum Anlass genommen, die gesamte Wohngemeinschaft der Betroffenen – einschließlich des Zimmers eines dritten Mitbewohners, den die BeamtInnen erst in der Wohnung angetroffen hatten – zu durchsuchen. Den PolizistInnen genügten dabei offenkundige Trivialitäten wie in der Wohnung vorgefundene Plakate und Informationsmaterialien mit antifaschistischem Inhalt, um aus dem unterstellten Graffiti den Verdacht eines politischen Straftatbestandes gegen alle drei WG-BewohnerInnen zu konstruieren und ihre Durchsuchungsmaßnahmen auf die gesamte Wohngemeinschaft auszuweiten.
Das Amtsgericht Frankfurt hat nun in einem Beschluss vom 20.6.2011 festgestellt, dass die Durchsuchung der Räumlichkeiten des dritten, erst in der WG angetroffenen Mitbewohners „zu Unrecht“ erfolgt sei. Gegen ihn habe „keine ausreichende Verdachtslage“ bestanden, die eine Durchsuchung rechtlich begründet hätte. Die im Zimmer des Betroffenen „aufgefundenen Gegenstände wurden mithin auf rechtswidriger Grundlage sichergestellt. Sie sind an den Beschuldigten herauszugeben“, heißt es in dem Beschluss des Amtsgerichts abschließend (Geschäftsnummer 6140 Js 221088/11 – 931 Gs). Die Gerichtsentscheidung ist mittlerweile rechtskräftig.
Der Ermittlungsausschuss Frankfurt begrüßt die gerichtliche Klarstellung der Rechtswidrigkeit der Polizeiaktion und wird die laufenden Ermittlungsverfahren gegen die Kriminalisierten weiter kritisch verfolgen.
EA Frankfurt, Juli 2011
Siehe hierzu auch die Erklärung Frankfurter Rechtshilfegruppen zur Hausdurchsuchung vom 26.5.2011
Hausdurchsuchung in Frankfurt
Pressemitteilung der Roten Hilfe Frankfurt, des EA Frankfurt, des AK Recht und des Arbeitskreis Kritischer Jurist_innen zur Hausdurchsuchung im Vorfeld der Innenministerkonferenz
In der Nacht vom 25. zum 26. Mai wurden in Frankfurt zwei Personen in der Nähe ihrer Wohnung festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, Sachbeschädigung durch Graffiti begangen zu haben. Einer der beiden wurde vor seiner Festnahme von der Polizei gezielt mit dem Auto angefahren und anschließend von einem Beamten mehrfach mit dem Kopf auf den Boden geschlagen. Die Folge waren eine zerstörte Brille, Verletzungen im Gesicht und ein gebrochener Finger. Eine medizinische Versorgung wurde dem Verletzten in der Obhut der Polizei jedoch über eine Stunde hinweg vorenthalten.
Im Anschluss nutzten die BeamtInnen die Festnahmen als Gelegenheit, um im Laufe der Nacht die gesamte WG der Betroffenen inklusive der Zimmer von nicht beschuldigten MitbewohnerInnen zu durchsuchen. Dabei fand ein regelrechter Beschlagnahmungsexzess statt: Die Polizei nahm Computer, Speichermedien, Plakate und – was die ErmittlerInnen anscheinend besonders erboste – Flugblätter und Broschüren mit laut Beschlagnahmeprotokoll „offenbar antifaschistischem Inhalt“, mit aufs Präsidium. Während der Hausdurchsuchung erklärten die beteiligten PolizistInnen, dass man im Polizeipräsidium über die bevorstehenden Proteste gegen die Innenministerkonferenz empört sei und die Hausdurchsuchung in diesem Kontext zu sehen sei. Ganz offensichtlich suchte die Polizei hier einen Vorwand, um gegen die Frankfurter linke Szene vorzugehen.
Dass die Polizei einen Zusammenhang zwischen Graffiti und der Mobilisierung gegen die IMK zieht und damit eine Hausdurchsuchung rechtfertigt, macht deutlich, wie sehr ihr die gegenwärtig laufende Kampagne dagegen ein Dorn im Auge ist. Doch auch mit solchen repressiven Maßnahmen wird es ihr nicht gelingen, die geplanten Demonstrationen gegen das Innenministertreffen zu verhindern.
Illegal ist das Vorgehen der Polizei, nicht der Widerstand gegen die Innenministerkonferenz. Die Rote Hilfe, der Ermittlungsausschuss Frankfurt, der AK Recht und der Arbeitskreis Kritischer Jurist_innen rufen deshalb alle Leute auf, sich von der Kriminalisierungstrategie der Polizei nicht einschüchtern zu lassen, sondern jetzt erst recht gegen die IMK auf die Straße zu gehen.
Rote Hilfe Ortsgruppe Frankfurt
Ermittlungsausschuss Frankfurt
AK Recht Uni Frankfurt
Arbeitskreis Kritischer Jurist_innen Uni Frankfurt
26.5.2011
Resümee des EA Frankfurt zu den Aktionen gegen die Nazidemonstration am 18.6.2011 in Bergen-Enkheim
Mit einem Großaufgebot hat die Polizei am Samstag die Demonstration von etwa 50 “autonomen Nationalisten” durch Bergen-Enkheim durchgesetzt. Antifaschistische GegendemonstrantInnen wurden von der Polizei durch Einkesselungen, Platzverweise und die weiträumige Absperrung der Naziroute daran gehindert, sich den Nazis massenhaft in den Weg zu stellen. Im Laufe des Tages wurden 20 AntifaschistInnen vorübergehend in Gewahrsam genommen, aber größtenteils direkt vor Ort wieder freigelassen.
Bereits vor dem offiziellen Beginn der Nazidemonstration wurden 70-80 GegendemonstrantInnen auf der Vilbeler Landstraße und in der Nähe der Leuchte von der Polizei eingekesselt und erst nach Identitätsfeststellungen, Durchsuchungen und in vielen Fällen auch Platzverweisen wieder aus dem Polizeikessel gelassen. Aus rechtlicher Perspektive erscheint dabei sowohl das verdachtsunabhängige, d.h. präventive Abfotografieren der Eingekesselten als auch die Praxis, AntifaschistInnen trotz angemeldeter linker Versammlungen an der U-Bahnstation Enkheim Platzverweise für das “gesamte Stadtgebiet Bergen-Enkheim” auszusprechen, fragwürdig.
Im Falle der uns bekannten Ingewahrsamnahmen in Enkheim nutzte die Polizei offensichtliche Lapalien als Anlässe, den antifaschistischen Protest gegen die Neonazis zu kriminalisieren. So wurden mindestens vier Personen unter dem Vorwurf des “Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz” vorübergehend in Gewahrsam genommen, weil die BeamtInnen in ihren Sonnenbrillen, Halstüchern oder Schals das “Mitführen von Vermummungsgegenständen” erkennen wollten. Durch besondere Härte in der Behandlung eines Gegendemonstranten tat sich ferner die in Frankfurt bereits bekannte Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit BFE 28 aus Lich hervor, die einen 16-Jährigen in der Nähe der Mahnwache in Gewahrsam nahm und bis zum Ende der Naziversammlung einsperren ließ, weil sie ihm vorwarf, sich nach einem Platzverweis nicht schnell genug entfernt zu haben.
Zu Festnahmen kam es auch nachmittags am Frankfurter Ostbahnhof, wo 14 AntifaschistInnen ein bis zwei Stunden in einem Polizeikessel oder in Einsatzfahrzeugen festgehalten wurden. Der Vorwurf der Polizei lautete, dass sie versucht hätten, “die Abreise der Teilnehmer des rechten Aufzuges zu stören”.
Der Ermittlungsausschuss Frankfurt ruft alle Kriminalisierten, die Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren angedroht bekommen haben, dazu auf, Gedächtnisprotokolle anzufertigen und sich bei Fragen oder Beratungsbedarf in einer unserer nächsten Sprechstunden zu melden.
Im Hinblick auf die heute beginnende Innenministerkonferenz steht zu befürchten, dass die Durchsetzung der Nazidemo am Wochenende nur der Auftakt einer Woche der polizeilichen Kontrollen und Einschränkungen der Demonstrationsfreiheit von linken Gruppen sein könnte. Wir rufen alle Leute auf, sich nicht von staatlichen Machtdemonstrationen beeindrucken zu lassen, sondern sich in Bezugsgruppen zu organisieren und an den Aktionen gegen die IMK teilzunehmen. Zu den beiden Demonstrationen am 22.6.2011 ist das EA-Telefon ab 16 Uhr erreichbar.
EA Frankfurt, 21.6.2011
Vorläufiges Resumee des EA Frankfurt zur Gegendemonstration in Friedberg am 07.11.09
Auch wenn uns noch längst nicht alle Informationen zum 07.11.09 vorliegen, läßt sich bereits jetzt feststellen, daß die Darstellung der Polizei, die wieder einmal den Erfolg ihrer sogenannten Deeskalationsstrategie abfeiert, eine Verhöhnung der Demonstranten auf der Straße darstellt.
Das absurd martialische Polizeiaufgebot hat fortgesetzte Rechtsbrüche zu verantworten, unter denen nicht nur die Demonstranten, sondern auch die nicht an den Demonstrationen beteiligte Friedberger Bevölkerung zu leiden hatte. Durch die willkürlichen Straßensperren, deren Logik mit fortschreitender Dauer im Laufe des Tages immer undurchsichtiger wurde, wurden immer wieder offensichtlich Unbeteiligte ihrer Bewegungsfreiheit beraubt und an der Verrichtung alltäglicher Dinge gehindert. Die Polizeibeamten an den Straßensperren haben vielfach ihre eigene Uninformiertheit und ihren Frust hierüber an den Passanten ausgelassen, jeder konnte im Laufe des Tages Zeuge davon werden. So war es dann nur folgerichtig, daß im Zuge der „Verdichtung” der Demonstranten auf der Kaiserstraße eine Vielzahl von Unbeteiligten in den Polizeikessel geraten sind. Das war Freiheitsberaubung.
Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß die Einkesselungen auf der Kaiserstraße rechtswidrig waren.
Und zwar nicht nur deshalb, weil einziges erkennbares Ziel dieser Einkesselung gewesen ist, die Gekesselten an der Ausübung ihres Versammlungsrechts zu hindern. Zur Zeit des Kessels gab es noch mehrere angemeldete Versammlungen in Friedberg, an deren Teilnahme die Gekesselten gehindert wurden. Die Verhinderung der Teilnahme an angemeldeten Versammlungen war ein Markenzeichen des polizeilichen Handelns an diesem Tag, und zwar von Beginn an, die Beispiele aufzuzählen würde den Rahmen dieser Erklärung sprengen.
Rechtswidrig war der Kessel auch deshalb, weil zur Zeit der polizeilichen Verlassensaufforderungen ein Verlassen der Kaiserstraße überhaupt nicht mehr möglich war. Aus diesem Grunde kann natürlich auch eine Strafbarkeit der Gekesselten nicht vorgelegen haben (selbst wenn diese die Kaiserstraße gar nicht verlassen hätten).
Diese offensichtliche Rechtswidrigkeit des Kessels scheint jedenfalls auch einigen Beamten vor Ort klar gewesen zu sein. Offenkundig wurde das Desaster, als im Wege einer Lautsprecherdurchsage auf der Kaiserstraße nach einem Einsatzleiter gefahndet wurde, mit dem das weitere Vorgehen abgestimmt werden sollte. Der öffentliche Hilferuf dieses Polizeibeamten steht stellvertretend für die Überforderung einer konzeptionslosen Polizeiführung.
Die Kollateralschäden des Kessels waren unter anderem die Einkesselung von Minderjährigen, die Verhinderung der Berufsausübung von Rechtsanwälten und – als dann die Polizeiführung entschied, daß man den Kessel nur nach der Abnahme der Personalien verlassen darf – die plötzliche Brutalität, mit der dieses erzwungen wurde. Die genaue Zahl der Verletzten wird erst in den nächsten Tagen feststehen. Gesichert ist allerdings, daß es zu zahlreichen gewalttätigen Übergriffen der Polizei gekommen ist.
Der Rest: die Verletzten vom Bahnhof; die willkürliche Erteilung von Platzverweisen; die Verhinderungen der Teilnahme an Versammlungen; willkürliche Ingewahrsamnahmen; grundlose Beleidigungen und Bedrohungen, verbunden mit Nötigung; Datensammlung; Festnahmen; Schlagstock- und Pfefferspray-Einsatz.
Was genau der Einsatzleiter Alexander König gemeint hat, als er sagte: „Es ist gelungen, Unfrieden aus Friedberg herauszuhalten” (Pressemitteilung der Polizeidirektion Friedberg) wissen wir nicht.
Wir wissen aber, was wir gehört und gesehen haben.
Am Freitag, den 13.11.09 bieten wir für Betroffene ab 20.00 Uhr im Club Voltaire die Möglichkeit, sich rechtlich beraten zu lassen. Schreibt zeitnah Gedächtnisprotokolle.
EA Frankfurt, 09.11.2009
Bericht des Ermittlungsausschuss zum Naziaufmarsch 01.08.2009 in Friedberg und Nidda
Die Tatsache, daß die Nazis ihre beiden Demos nicht wie geplant durchführen konnten, wird auch vom EA-Frankfurt begrüßt.
Allerdings bedeutet dies leider nicht, daß es aus unserer Sicht an diesem Tag keinerlei Ein-/Beschränkung der Demonstrationsfreiheit seitens der Polizei gegeben hat.
Dem EA Frankfurt wurden während des Tages insgesamt 7 Festnahmen bzw. Ingewahrsamnahmen gemeldet. Im Wesentlichen wurden den Personen Verstöße gegen das VersG vorgeworfen. Alle Personen wurden im Laufe des Tages wieder –teils nach erkennungsdienstlicher Behandlung – entlassen.
Obwohl die Personalien der Festgenommenen bereits vor Ort geklärt waren, wurden sie zur Polizeidirektion verbracht, in einem Fall wurde der Betroffene sogar nach Gießen verbracht, ohne daß hierfür ein sachlicher Grund ersichtlich war. Dies hat zu unnötig langen Gewahrsamszeiten geführt.
Sodann wurde uns berichtet, daß Zivilpolizisten in einer Situation abseits der Demo ihre Dienstwaffen gezogen haben, um vermutete Täter einer Körperverletzung zu verfolgen. Dieses Auftreten war angesichts des im Raum stehenden Vorwurfs völlig unverhältnismäßig und inakzeptabel.
Schließlich wurde uns berichtet, daß einer Gruppe von Nazis, die an der NPD-Demo teilnehmen wollten, wegen Bewaffnung die Teilnahme verweigert und ihnen lediglich ein Platzverweis ausgesprochen wurde, ohne daß ihnen die Bewaffnung abgenommen wurde. Wir konnten diese Meldung nicht prüfen, gehen aber davon aus, daß sie zutreffend ist. Dies unterstellt, ist dies eine nicht hinzunehmende eklatante Verharmlosung der Gefahr, die diese Leute darstellen.
Schließlich ist die Praxis kompletten Abfilmens einer gesamten Kundgebung durch Polizei und Filmkräfte der Bundespolizei rechtswidrig, da es sich um unterschiedsloses und verdachtsunabhängiges geplantes Abfilmen handelt, welches in dieser Form nicht vom Versammlungsgesetz gedeckt ist. Zwar darf die Polizei nach § 12a VersG im Vorfeld von Demonstrationen im Zusammenhang mit Demonstrationen Videoaufnahmen anfertigen, jedoch nur dann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, daß von den videographierten Personen erhebliche Gefahren für die öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Das verdachtsunabhängige präventive Komplettabfilmen einer gesamten Kundgebung ist rechtswidrig.
Wir fordern die Polizei (und die Bundespolizei) auf, das so gewonnene Filmmaterial zu vernichten und nicht – wie sonst üblich – dem Staatsschutz zur Auswertung zu überlassen.
Am 14.08.2009 ab 19:30 findet im Club Voltair in Frankfurt das nächste reguläre Treffen des EA Frankfurt statt. Betroffene, die im Zusammenhang mit möglichen (Straf-)Verfahren Fragen haben, können sich an diesem Abend an den EA Frankfurt wenden.
Der EA- Frankfurt
PM Demonstration „Wir zahlen nicht für Eure Krise" am 28.03.2009 in Frankfurt
Leider liefert auch die Demonstration vom 28.03.09 erneut genügend Belege dafür, daß die Frankfurter Polizei (bzw. ihre Einsatzleitung) nicht gewillt ist, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu respektieren.
Vielmehr zeigt das Polizeiverhalten, daß Versammlungen nicht nur durch ein völlig überzogenes und martialisches Auftreten der Polizei diskreditiert werden, sondern auch immer wieder offen repressiv und in schikanöser Art und Weise die Rechte von Versammlungsteilnehmern mißachtet und eingeschränkt werden.
Nach Kenntnis des EA-Frankfurt hat die Polizei an diesem Tag mindestens drei von Gewerkschaften angemietete Busse, die sich erkennbar auf den Weg nach Frankfurt zur Teilnahme an der Demonstration befanden, angehalten, schikaniert und damit die Ausübung des Versammlungsrechts massiv behindert.
Verlangt wurde, daß die Mitfahrer aus den Bussen aussteigen sollen (es hat zu dieser Zeit heftig geregnet), sich durchsuchen lassen sollten und sich im Anschluß daran videografieren bzw. erkennungsdienstlich behandeln zu lassen.
Dies erfolgte durch martialisch kampfausgerüstete Einheiten, so daß für Passanten der gewollte Eindruck entstehen mußte, bei den Kontrollierten handele es sich um Gesetzesbrecher.
Die Einzelfälle:
- Ein Bus der Gewerkschaft ver.di aus Bonn wurde gegen 11:45 Uhr für ca. 45 Minuten in Bockenheim von einer Einheit aus Thüringen angehalten. Die DemonstrationsteilnehmerInnen mußten aussteigen und im Regen stehen bleiben, während die Polizei den Bus und das Gepäck kontrolliert hat. Die Polizei hat die Personalien der DemonstrationsteilnehmerInnen aufgenommen und wollte den Bus und die DemonstrationsteilnehmerInnen einzeln videographieren. Während die DemonstrationsteilnehmerInnen ohne Regenjacken und -schutz außerhalb des Busses festgehalten wurde, hat die Polizei mit mehreren Kameras während der gesamten Dauer aggressiv alle Personen abgefilmt. Der verantwortliche Hauptpolizeikommissar Lauke erklärte auf Fragen nach dem Rechtsgrund dieser Maßnahmen, es handele sich um eine bloße Routine.
- Ein ebenfalls von einer Gewerkschaft angemieteter Bus aus Ludwigshafen wurde von der Polizei zunächst in ein Wohnviertel umgeleitet, angehalten und ebenfalls Kontrollen unterzogen. Die Polizei bestand zunächst auf eine erkennungsdienstliche Behandlung der DemonstrationsteilnehmerInnen und somit auch Abnahme von Fingerabdrücken. Auch hier wurde nach längerem Diskutieren um die Rechtsgrundlage für die erkennungsdienstliche Behandlung hiervon letztlich abgesehen.
- Weiterhin wurde bekannt, dass noch mindestens ein weiterer von einer Gewerkschaft angemieteter Bus am der Anfahrt zur Demonstration massiv ge- und behindert wurde. Auch hier mußten die DemonstrationsteilnehmerInnen längere Zeit im Regen außerhalb des Busses auf den Abschluß der Polizeikontrolle warten. Die Polizei hat die Personalien der DemonstrationsteilnehmerInnen erfaßt.
- Da paßt es ins Bild, daß die Teilnehmer der Abschlußkundgebung am Eingang Römerberg aus einem grauen Zivilfahrzeug der Polizei heraus sämtlich abgefilmt worden sind.
Eine Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen ist nicht ersichtlich, insbesondere lagen die Voraussetzungen des § 12a Versammlungsgesetz erkennbar zu keiner Zeit vor.
Die Handlungen der Polizei waren folglich rechtswidrig.
Offen bleibt die Frage, wer dieses gezielte Eingreifen in Grundrechte angeordnet hat
Der EA-Frankfurt fordert die Polizei auf, dafür zu sorgen, daß dieses Vorgehen bei zukünftigen Demonstrationen unterlassen wird.
Der EA-Frankfurt rät daher dringend, das Vorgehen der Polizei gerichtlich überprüfen zu lassen. Dies ist erforderlich, weil mittlerweile es leider tatsächlich zur Routine geworden ist, dass die Polizei Demonstrationen flächendeckend vollständig von Beginn bis zum Ende durch Einsatz modernster Kameratechnik ablichten und -filmt. Was mit dem Film- und Videomaterial nach Abschluß der Demonstration passiert, weiß niemand. Grundsätzlich ist die Polizei zur unverzüglichen Löschung des aus konkretem Anlaß gefertigten Film- und Videomaterials verpflichtet.
Der EA-Frankfurt fordert die Polizei daher auf, sämtliche der gesammelten personenbezogenen Daten und Videos umgehend zu vernichten, so wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Der EA rät daher, auch bei dem zuständigen Datenschutzbeauftragten direkt in jedem konkreten Fall nachzufragen, welches Filmmaterial von der Polizei angefertigt worden ist und ob/wann/wie es gelöscht worden ist.
Frankfurt, den 03.04.2009