Haftrichter

HaftrichterIn? Wann und wie wird man ihm / ihr vorgeführt?

oft nur eine Drohung. Festnahme folgender Tag muss man vorgeführt oder freigelassen werden. Bei Fluchtgefahr oder wenn kein Wohnsitz, bzw. Vernichtungsgefahr von Beweismitteln. Trifft hier eher nicht zu. Meist leere Drohung.

In Frankfurt am Main selten angewandt aber zulässig: beschleunigtes Verfahren; Hauptverhandlungshaft, festhalten bis dahin. Aber die Staatsanwaltschaft könnte auf die Idee kommen, uns jetzt damit abzuschrecken. Zeiträume, längstens eine Woche.

Schon praktiziert: Berlin, 1. Mai; NRW.

Ingewahrsamnahme ist nach Polizeigesetz zur Gefahrenabwehr erlaubt, weil Ihr StörerInnen seid. Über AnwältInnen kann mensch versuchen nach RichterIn zu rufen, um zu checken, ob das aufrechterhalten werden darf. Es wurde wg. Wendland ausgerechnet, was alles zu lang ist, zwei Stunden im Auto usw. RichterIn kann entscheiden, das sofort aufzuheben.