Minderjährige im Polizeigewahrsam

Darf die Polizei mit Minderjährige so umgehen, wie sie es bei den Massenfestnahmen auf der Autobahn am 06.07.2006 und im “Frankfurter Kessel” am 26.01.2008 tat?

Die Behandlung der Minderjährigen war rechtswidrig. Die Minderjährigen dürfen, laut Gesetz, nur zur Personalienfeststellung in Gewahrsam genommen werden. Außerdem müssen die Minderjährigen gesondert behandelt werden. Sie müssen vor allen anderen in einem gesonderten Gefangenentransporter transportiert werden und dürfen auch nicht mit Erwachsenen in einem Transporter zusammenstecken. Bei den Minderjährigen haben die Eltern das Aufenthaltsrecht, daher darf der minderjährige Betroffene, die Benachrichtung seiner Eltern oder des Jugendamts als öffentlicher Träger der Fürsorge verlangen.