Bericht des Ermittlungsausschuss zum Naziaufmarsch 01.08.2009 in Friedberg und Nidda

Die Tatsache, daß die Nazis ihre beiden Demos nicht wie geplant durchführen konnten, wird auch vom EA-Frankfurt begrüßt.

Allerdings bedeutet dies leider nicht, daß es aus unserer Sicht an diesem Tag keinerlei Ein-/Beschränkung der Demonstrationsfreiheit seitens der Polizei gegeben hat.

Dem EA Frankfurt wurden während des Tages insgesamt 7 Festnahmen bzw. Ingewahrsamnahmen gemeldet. Im Wesentlichen wurden den Personen Verstöße gegen das VersG vorgeworfen. Alle Personen wurden im Laufe des Tages wieder –teils nach erkennungsdienstlicher Behandlung – entlassen.

Obwohl die Personalien der Festgenommenen bereits vor Ort geklärt waren, wurden sie zur Polizeidirektion verbracht, in einem Fall wurde der Betroffene sogar nach Gießen verbracht, ohne daß hierfür ein sachlicher Grund ersichtlich war. Dies hat zu unnötig langen Gewahrsamszeiten geführt.

Sodann wurde uns berichtet, daß Zivilpolizisten in einer Situation abseits der Demo ihre Dienstwaffen gezogen haben, um vermutete Täter einer Körperverletzung zu verfolgen. Dieses Auftreten war angesichts des im Raum stehenden Vorwurfs völlig unverhältnismäßig und inakzeptabel.

Schließlich wurde uns berichtet, daß einer Gruppe von Nazis, die an der NPD-Demo teilnehmen wollten, wegen Bewaffnung die Teilnahme verweigert und ihnen lediglich ein Platzverweis ausgesprochen wurde, ohne daß ihnen die Bewaffnung abgenommen wurde. Wir konnten diese Meldung nicht prüfen, gehen aber davon aus, daß sie zutreffend ist. Dies unterstellt, ist dies eine nicht hinzunehmende eklatante Verharmlosung der Gefahr, die diese Leute darstellen.

Schließlich ist die Praxis kompletten Abfilmens einer gesamten Kundgebung durch Polizei und Filmkräfte der Bundespolizei rechtswidrig, da es sich um unterschiedsloses und verdachtsunabhängiges geplantes Abfilmen handelt, welches in dieser Form nicht vom Versammlungsgesetz gedeckt ist. Zwar darf die Polizei nach § 12a VersG im Vorfeld von Demonstrationen im Zusammenhang mit Demonstrationen Videoaufnahmen anfertigen, jedoch nur dann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, daß von den videographierten Personen erhebliche Gefahren für die öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Das verdachtsunabhängige präventive Komplettabfilmen einer gesamten Kundgebung ist rechtswidrig.

Wir fordern die Polizei (und die Bundespolizei) auf, das so gewonnene Filmmaterial zu vernichten und nicht – wie sonst üblich – dem Staatsschutz zur Auswertung zu überlassen.

Am 14.08.2009 ab 19:30 findet im Club Voltair in Frankfurt das nächste reguläre Treffen des EA Frankfurt statt. Betroffene, die im Zusammenhang mit möglichen (Straf-)Verfahren Fragen haben, können sich an diesem Abend an den EA Frankfurt wenden.

Der EA- Frankfurt

PM Demonstration „Wir zahlen nicht für Eure Krise" am 28.03.2009 in Frankfurt

Leider liefert auch die Demonstration vom 28.03.09 erneut genügend Belege dafür, daß die Frankfurter Polizei (bzw. ihre Einsatzleitung) nicht gewillt ist, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu respektieren.

Vielmehr zeigt das Polizeiverhalten, daß Versammlungen nicht nur durch ein völlig überzogenes und martialisches Auftreten der Polizei diskreditiert werden, sondern auch immer wieder offen repressiv und in schikanöser Art und Weise die Rechte von Versammlungsteilnehmern mißachtet und eingeschränkt werden.

Nach Kenntnis des EA-Frankfurt hat die Polizei an diesem Tag mindestens drei von Gewerkschaften angemietete Busse, die sich erkennbar auf den Weg nach Frankfurt zur Teilnahme an der Demonstration befanden, angehalten, schikaniert und damit die Ausübung des Versammlungsrechts massiv behindert.

Verlangt wurde, daß die Mitfahrer aus den Bussen aussteigen sollen (es hat zu dieser Zeit heftig geregnet), sich durchsuchen lassen sollten und sich im Anschluß daran videografieren bzw. erkennungsdienstlich behandeln zu lassen.

Dies erfolgte durch martialisch kampfausgerüstete Einheiten, so daß für Passanten der gewollte Eindruck entstehen mußte, bei den Kontrollierten handele es sich um Gesetzesbrecher.

Die Einzelfälle:

  • Ein Bus der Gewerkschaft ver.di aus Bonn wurde gegen 11:45 Uhr für ca. 45 Minuten in Bockenheim von einer Einheit aus Thüringen angehalten. Die DemonstrationsteilnehmerInnen mußten aussteigen und im Regen stehen bleiben, während die Polizei den Bus und das Gepäck kontrolliert hat. Die Polizei hat die Personalien der DemonstrationsteilnehmerInnen aufgenommen und wollte den Bus und die DemonstrationsteilnehmerInnen einzeln videographieren. Während die DemonstrationsteilnehmerInnen ohne Regenjacken und -schutz außerhalb des Busses festgehalten wurde, hat die Polizei mit mehreren Kameras während der gesamten Dauer aggressiv alle Personen abgefilmt. Der verantwortliche Hauptpolizeikommissar Lauke erklärte auf Fragen nach dem Rechtsgrund dieser Maßnahmen, es handele sich um eine bloße Routine.
  • Ein ebenfalls von einer Gewerkschaft angemieteter Bus aus Ludwigshafen wurde von der Polizei zunächst in ein Wohnviertel umgeleitet, angehalten und ebenfalls Kontrollen unterzogen. Die Polizei bestand zunächst auf eine erkennungsdienstliche Behandlung der DemonstrationsteilnehmerInnen und somit auch Abnahme von Fingerabdrücken. Auch hier wurde nach längerem Diskutieren um die Rechtsgrundlage für die erkennungsdienstliche Behandlung hiervon letztlich abgesehen.
  • Weiterhin wurde bekannt, dass noch mindestens ein weiterer von einer Gewerkschaft angemieteter Bus am der Anfahrt zur Demonstration massiv ge- und behindert wurde. Auch hier mußten die DemonstrationsteilnehmerInnen längere Zeit im Regen außerhalb des Busses auf den Abschluß der Polizeikontrolle warten. Die Polizei hat die Personalien der DemonstrationsteilnehmerInnen erfaßt.
  • Da paßt es ins Bild, daß die Teilnehmer der Abschlußkundgebung am Eingang Römerberg aus einem grauen Zivilfahrzeug der Polizei heraus sämtlich abgefilmt worden sind.

Eine Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen ist nicht ersichtlich, insbesondere lagen die Voraussetzungen des § 12a Versammlungsgesetz erkennbar zu keiner Zeit vor.

Die Handlungen der Polizei waren folglich rechtswidrig.

Offen bleibt die Frage, wer dieses gezielte Eingreifen in Grundrechte angeordnet hat

Der EA-Frankfurt fordert die Polizei auf, dafür zu sorgen, daß dieses Vorgehen bei zukünftigen Demonstrationen unterlassen wird.

Der EA-Frankfurt rät daher dringend, das Vorgehen der Polizei gerichtlich überprüfen zu lassen. Dies ist erforderlich, weil mittlerweile es leider tatsächlich zur Routine geworden ist, dass die Polizei Demonstrationen flächendeckend vollständig von Beginn bis zum Ende durch Einsatz modernster Kameratechnik ablichten und -filmt. Was mit dem Film- und Videomaterial nach Abschluß der Demonstration passiert, weiß niemand. Grundsätzlich ist die Polizei zur unverzüglichen Löschung des aus konkretem Anlaß gefertigten Film- und Videomaterials verpflichtet.

Der EA-Frankfurt fordert die Polizei daher auf, sämtliche der gesammelten personenbezogenen Daten und Videos umgehend zu vernichten, so wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Der EA rät daher, auch bei dem zuständigen Datenschutzbeauftragten direkt in jedem konkreten Fall nachzufragen, welches Filmmaterial von der Polizei angefertigt worden ist und ob/wann/wie es gelöscht worden ist.

Frankfurt, den 03.04.2009