Nach der Freilassung

Sollen ins Gedächtnisprotokoll auch belastende Dinge?

In dein persönliches Gedächtnisprotokoll sollte möglichst alles rein, auch belastende Dinge, dies dient dir damit im Fall der Fälle auch später darauf zurückgreifen kannst. Dieses sollte sicher und geheim aufbewart werden.

Mensch sollte es nicht zu Hause auf dem Rechner rum liegen lassen und auch nicht so per Mail herrum schicken. Wenn dann sollte es immer verschlüsselt abgelgt oder gemailt werden. Auf keinen Fall sollten Gedächnisprotokolle als Art “Erlebnisbericht” auf Indymedia veröffentlicht werden. Hier liest die Polizei besonders genau mit!

Datenschutz untereinander ist wichtig, Diskretion und Persönlichkeitsschutz muss mensch immer beachten.

Der AK Recht, ein lokale Rechtshilfegruppe oder ein Anwalt benötigen für die nachtragliche Aufarbeitung bzw. Verteidigung/Schutz von Betroffenen und Beschuldigten Gedächnisprotokolle. Diese helfen dabei sich ein Bild vom Geschehen zu schaffen. Gedächnisprotokolle werden sicher hinterlegen und sind dann auch sicher vor Durchsuchungen.

Bei einer Sammelanklage nach Autobahnblockade werden vermutlich alle Festgenommenen Vorladungen bekommen. Wie geht man vor?

Beschuldigte sollten sich um Zeugen kümmern, es gibt aber bei einer polizeilichen Vorladung als „Zeuge“ keine Verpflichtung in Deutschland, dass man zur Polizei gehen muss.

Anders hingegen verhält es sich, wenn man vom Staatsanwalt eine Zeugenvorladung erhält: dort muss man hingehen. Hier sollte mensch spätesten anwaltlichen Beistand aufsuchen, um sich rechtzeitig gegen ein mögliches Verfahren zu wehren. Der AK Recht kann euch Anwalt weiterempfehlen.