Schmerzensgeld
Wann kann ich Schmerzensgeld bekommen?
Kommt auf den Fall an. Bei Verprügeln, ungerechtfertigter Ingewahrsamnahme… Theoretisch ja, Frage der Umsetzung.
Dass Verhaftung nicht verhältnismäßig war? – Hier muss getrennt werden: Anzeige wg. Strafvorwurf, Festnahme danach Reaktion der Polizei. Festnahme kann unrechtmäßig gewesen sein, ändert nichts am Vorwurf gegen Euch. Polizei muss Euch nicht weiterziehen lassen, trotzdem darf sie euch möglicherweise nicht festnehmen. Kann bei Massenverfahren dazu führen, dass Staatsanwaltschaft sagt, weil es das erste Verfahren war, dass das niedergeschlagen wird. Muss aber nicht sein.